Johann Zobel (Hanns Zobel) leiht Bischof Johann von Brunn 3600 Gulden. Mit diesem Geld bezahlt Bischof Johann von Brunn seine Schulden bei Johann von Kronenberg (von Cronberger), dem dafür die Hälfte an Stadt und Amt Gerolzhofen (Geroltzhofen) verpfändet waren. Gerolzhofen wird deshalb nun an Johann Zobel verpfändet. Die Nachtragshand vermerkt zusätzlich den Zoll bei Schlüsselfeld (Schlusselfeldt Zoll).
Bischof Johann von Brunn gestattet Peter Kegler (Peter Kegler) eine Mühle in der Vorstadt von Gerolzhofen (Geroldshofen) zu errichten. Von dem Ertrag der Mühle soll er jährlich acht Malter Getreide und ein Fastnachtshuhn abgeben sowie die Landsteuer entrichten.
Apel von Stotternheim (Apel von Stoternhaim) ist seit 1411 die Hälfte an Stadt und Amt Gerolzhofen verpfändet, weil er für den Bischof Schulden bezahlt hat. Diese Hälfte wird nun an Erkinger von Seinsheim (Erckinger von Saunshaim zum Steffansberg) für 7000 Gulden verpfändet, wobei Fries sich nicht ganz sicher ist. Auch zum genauen Datum der Verpfändung kann Fries keine Informationen finden. Er erschließt aus Abschriften das Jahr 1418.
Johann Zobel (Hanns Zobel) hatte Bischof Johann von Brunn 3600 Gulden geliehen, mit denen der Bischof seine Schulden bei einem Gläubiger bezahlte, dem dafür die Hälfte an Stadt und Amt Gerolzhofen (Geroltzhofen) verpfändet waren. Gerolzhofen wurde deshalb an Johann Zobel verpfändet. Fünf Jahre später wird die Verpfändung folgendermaßen geändert: Johann Zobel werden auf der Hälfte von Stadt und Amt Gerolzhofen für die 3600 Gulden je 15 Gulden verpfändet. Daraus ergibt sich für Johann Zobel eine jährliche Einnahmesumme von 240 Gulden. Sollte er mehr als die 240 Gulden einnehmen, steht das überschüssige Geld dem Stift zu.
Bischof Johann von Brunn erneuert die Verpfändung von Stadt und Amt Gerolzhofen (Geroldshouen): Johann Zobel (Hanns Zobel) erhält die Hälfte von Gerolzhofen zur Verwaltung, Nutznießung und als Pfand für 3600 Gulden. Erkinger von Seinsheim (Erckinger von Saunshaim) erhält die andere Hälfte als Pfand ohne Zinszahlungen. Außerdem muss Johann Zobel dem Bischof jährlich 60 Gulden bezahlen und die Hälfte der Erträge der Schafsweide zu Dingolshausen (Dingoldshausen) abgeben. Die Nachtragshand vermerkt zusätzlich Stollburg (Stolberg) und Rügshofen (Ruegshoffen).
Nach dem Tod Bischofs Johann von Egloffstein ändert Betz Rückert zu Schweinfurt (Betz Rucker) den Stiftungsvertrag für das Spital in Gerolzhofen. Er vermacht dem Spital den halben Zehnten zu Sennfeld, so dass jährlich am 29. September (Michaelis) zwölf der Armen aus dem Spital mit Kleidung ausgestattet werden können. Falls dann noch Einnahmen übrig sind, sollen diese beim Spital verbleiben. Die andere Hälfte des Zehnten vermacht Betz Rückert seinem Sohn Philipp mit dem Recht, diesen verkaufen zu dürfen. Bischof Johann von Brunn stimmt diesen Änderungen zu unter der Bedingung, dass bei Verstoß gegen den neuen Vertrag der Zehnt dem Stift heimfällt.
Bischof Johann von Brunn übergibt der Pfarrei Gerolzhofen (pfarh zu Geroldshofen) 13,5 Denaren Jahreszins als Schadenersatz.
Bischof Johann von Brunn gibt bekannt, wer für den gemeinen Amtfron und die Atzung in Gleisenau(Gleissenaw zuständig ist. Die Nachtragshand fügt die Orte Schönbrunn (Schonbrun) sowie Eltmann (Eltmain Ampt) hinzu.
Konrad Ubelein (Cuntz Ubelein) erhält das Hofschultheißenamt, das mit dem Gericht zu Pleichach verbunden ist, von Bischof Johann von Brunn als Lehen. Die Nachtragshand verweist zusätzlich auf den Zehnten zu Herrnsheim (Herrinshaim zehent) und den Ort Waigoldshausen (Witoltzhausen).
Johann Zobel (Hanns Zobels) leiht Bischof Johann von Brunn 3600 Gulden, mit denen der Bischof seine Schulden bei einem Gläubiger bezahlt, dem dafür die Hälfte an Stadt und Amt Gerolzhofen (Geroltzhofen) verpfändet werden. Stadt und Amt Gerolzhofen sind nun zur Hälfte an Johann Zobel verpfändet. Weil die geliehenen 3600 Gulden aber nicht den vollständigen Wert des Pfands abdecken, leiht sich der Bischof von seinem Schwager Peter Fuchs von Dornheim (Peter Fuchs von Dornhaim) 1072 Gulden. Dafür verpfändet der Bischof ihm 60 Gulden auf der Hälfte von Stadt und Amt Gerolzhofen, die an Johann Zobel verpfändet ist. Dementsprechend werden Johann Zobel und seine Erben dazu aufgefordert, diese 60 Gulden jährlich an Peter Fuchs von Dornheim zu bezahlen.