Bischof Johann von Brunn verleiht die Burglehen und weitere Lehen des Ritters Heinrich von Bred (Heinrichen von Bred), die dieser von ihm und dem Stift erhalten hatte, an dessen Söhne und Töchter. Die Lehen befinden sich im und außerhalb des Schlosses Salzburg (Saltzberg).
Die Freiheit für die Salzhändler zu Würzburg haben vor Bischof Rudolf von Scherenberg auch die beiden Bischöfe Johann von Egloffstein und Johann von Brunn erteilt.
Bischof Johann von Brunn und dessen Vorgänger schulden den Brüdern Heinrich und Eucharius von der Tann (Heintzen vnd Eucharius von der Than) sowie deren Geschwister 5200 Gulden. Von dieser Summe stehen den Brüdern Heinrich, Friedrich und Sebastian (Hainrichen von der Than domhern, Fritz vnd Bastian von der Than) 717 Gulden zu. Dafür verpfändet der Bischof ihnen sein Schloss Hildenburg (Hildenberg) und die Stadt Fladungen (Fladungen) mit den zugehörigen Dörfern, dem Amt und allem Zugerörigen. Er verpflichtete sich ebenso dazu diese 717 Gulden über ein Jahr hinweg abzubezahlen, für die Summe erhalten sie einen Zins von 42,5 Gulden und 45 Malter Hafer. Die restlichen 4483 Gulden will der Bischof innerhalb von sechs Jahren abbezahlen, auf die er pro 18 Gulden einen Gulden Zinsen zu zahlen hat. Die Zinsen müssen jährlich mindestens zur Hälfte oder einem Drittel entrichtet werden.
Es wird eine Verschreibung aufgesetzt. In dieser wird festgehalten, dass Bischof Johann von Brunn sich zu dem durch den Pfalzgrafen erstellten Vertrag bekennt, laut dem er den Brüdern Georg, Heinrich, Cargnissen, Burkhard und Philipp von der Tann (Jorgen, Heintzen Cargnissen, Burgkharten vnd philipsen von der Than) 5000 Reihnische Gulden schuldet. Diese würde er ihnen über sechs Jahre hinweg abbezahlen und ihnen jedes Jahr einen Gulden auf 15 Gulden als Zinsen zahlen.
Erzbischof Konrad III. von Dhaun verpfändet, mit der Zustimmung seines Domkapitels, das ihm und seinem Hochstifts Mainz (Maintz) gehörenden Schloss Lichtenberg (lichtenberg) und seinen Anteil an der Burg und Stadt Bad Salzungen (Saltzung) für 3000 Reihnische Gulden, auf jährlichen Wiederkauf, an Bischof Johann von Brunn. Bischof Johann von Brunn verpfändet den Anteil an der Burg und Stadt Bad Salzungen Burkhard von der Tann (Burckharten von der Than) auf Widerruf. Im Gegenzug erhält der Bischof von ihm das Öffnungsrecht. Im Falle, dass der Bischof von Mainz diesen Teil von dem Würzburger Bischof ablöst, muss Burkhard diesen ohne Widerstand abgeben.
Adolf Marschall (adolf Maschalck) leiht Bischof Johann von Brunn 150 Gulden. Dafür erhält er die Bede der Gemeinde Salz (Saltz). Von dieser erhält er so lange 15 Gulden als Zinsen, bis der Bischof seine 150 Gulden zurückgezahlt hat.
Es ist zu vermuten, dass der erste Vertrag der Ritterschaft mit dem Hochstift Würzburg zwischen Bischof Johann von Brunn und dem Stiftspfleger Graf Albrecht von Wertheim (albrechten von wertheim) geschlossen wird. Dieser besagt, dass das Hochstift von 21 Personen des Adels regiert werden soll. Drei aus ihnen sollen sich um alle Einnahmen des Hochstift kümmern und dem Bischof davon jährlich 10.000 Gulden geben. Dieser Vertrag ist jedoch nie in Gebrauch.
Otto von Salzburg (Ot voit von Saltzburg) erhält seine Wohnstätte und einen Teil der Salzburg (Saltzburg) mit allem Zugehörigen von Bischof Johann von Brunn. Auch weitere Personen erhalten dies vom Bischof. Der Bischof will, dass der Turm und das Tor der Burg mit allen Mitteln im Besitz des Hochstifts Würzburg bleibt. Die bei der Salzburg Ansässigen haben auf Grund ihres Anteils, den sie als Lehen erhalten hatten, das Recht, Holz im Salzforst (Saltzforst), das dem Bischof und dem Hochstift gehört, zu nutzen. Hierbei ist zu vermerken, dass die Teile des Schlosses mit allemZugehörigen als Lehen vom Hochstift übertragen worden waren. Dem wiederspricht Otto von Salzburg. Da er jedoch stirbt, kommt Johann von Hutten (Hans von Hutten zum Seckelberg) auf Bischof Johann zu, und bittet ihn um Otto von Salzburgs Anteil, da er ein Recht auf dessen Erbe habe. Der Bischof antwortete, dass er die Lehen Ottos schon an Johann Voit von Salzburg (Hansen voiten) verliehen hat. Er bot ihm jedoch an folgendermaßen zu verfahren: Sollte Otto von Salzburg die Lehen nicht empfangen wollen, würde er sie Johann von Hutten verleihen. Albrecht von Brende (Albrecht von Brende) wollte seine Lehen nicht empfangen, die dadurch zurück an den Bischof fallen. Letzendlich ist das gesamte Schloss Salzburg Lehen des Hochstifts.
Bischof Johann von Brunn verleiht dem Würzburger (wirtzburg) Bürger Johann Oheim ( Hansen ohein) und dessen Erben ein an das Heerengut grenzendes Stück Land von der Länge zweier Gärten als Zinslehen. Am Ende dieses Grundstücks steht das Haus von Johann Oheim. Er und seine Erben dürfen Mauern, Zäune, Türen, Stubenfenster und weitere Fenster errichten und einbauen. Dafür müssen sie am Martinstag ein Pfund Pfeffer an die Festung Marienberg (vnser Frawen berg) abgeben. In der Vereinbarung ist auch enthalten, dass die auf dem Gut Lebenden und deren Gesinde die Neuerungen am Haus nicht beschädigen sollen.
Im Gegensatz zum Vertrag der Ritterschaft mit Bischof Johann von Brunn wird der Vertrag mit Bischof Johann von Grumbach angenommen und ist seither in Gebrauch. Etliche Bischöfe beschweren sich jedoch darüber, dass der Adel diesen in etlichen Artikeln nicht einhält.