Die Gold- und Silbermünzen von Bischof Gerhard von Schwarzburg sind noch erhalten.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet an Eberhard von Ostheim (Eber[harten] von Osthaim) 260 Pfund Heller der jährlichen Gülte von dem Amt Bad Neustadt an der Saale für 3000 Pfund auf Wiederlösung.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet den Brüdern Friedrich, Johann und Konrad von der Tann (Fritzen, Hannsen vnd Contzen den Tanneren) 50 Malter Korn, 50 Malter Hafer und einige Pfund Haller auf Schloss Neuburg (Neuburg) und Markt Bibart (Bibart).
Bischof Gerhard von Schwarzburg schließt mit Hermann, Berthold und Friedrich von Henneberg-Aschach (Herman, Bertholden und Fridrichen Hennenberg) zu Münnerstadt (Münrichstat) einen Burgfrieden. Diesen muss von nun an ein jeder angehender Graf geloben und schwören.
Bischof Gerhard von Schwarzburg schuldet Johann von Wermerichshausen (Hannsen von Werberghausen) und Eberhard Schreiber (Eberharten Schreiberen) 837 Gulden, 346 Pfund Haller und vier Groschen in würzburger Währung. Dafür verpfändet er ihnen und ihren Erben den Teil des Hochstifts Würzburg am Ungeld zu Münnerstadt (Mürichstat). Sie erhalten jährlich ein Zehntel davon als Zins, bis die Hauptsumme abbezahlt ist.
Die Küchenmeister verpflichten sich dazu, Schloss und Amt Neuburg (Neuburg) und Markt Bibart (Biburt) für 4160 Gulden amtlich zu verwalten sowie ihren anderen Schuldbrief herauszugeben, falls Bischof Gerhard von Schwarzburg ihnen eine Verschreibung mit 24 Bürgen zustellt.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet dem Küchenmeister Leopold von Nortenberg (Leupolden) und seinem Bruder Johann von Nortenberg (Hannsen) Schloss und Amt Neuburg (Neuburg) und Markt Bibart (Biburt) mit allem Zugehörigen für 5046 Gulden zur amtlichen Verwaltung.
Bischof Gerhard von Schwarzburg macht den Brüdern Bernhard und Konrad Rudolf (Betz vnd Contz Rudolf) eine halbe Mühle in der Altstadt von Münnerstadt (Münrichstat) zu Lehen.
Nachdem Konrad von Hohenlohe-Brauneck (Conraten) stirbt, empfängt sein Bruder Gottfried von Hohenlohe-Brauneck (Götz von Braunek) Schloss und Amt Neuhaus zu Lehen. Da dieser jedoch kurze Zeit später ohne männlichen Erben stirbt, fällt das Lehen an das Hochstift Würzburg zurück. Bischof Gerhard von Schwarzberg verleiht den Grafen Günther XXVII. von Schwarzburg (Gunteren dem Elteren) und Günther XXXIV. von Schwarzburg (Guntheren dem Jungeren von Schwartzburg) das Lehen als Mannlehen, mit der Bedingung, dass dem Hochstift der Kauf vorbehalten ist, sollten sie oder ihre Erben das Lehen verkaufen wollen.
Bischof Gerhard von Schwarzburg bekennt Margaretha von Schwarzburg (Margarethen), der Witwe von Graf Heinrich von Schwarzburg (Hainrichen von Schwartzburg), 6000 Gulden auf Schloss und Amt Neuhaus. Dies ratifiziert Bischof Johann von Egloffstein.