Stefan Zobel von Gesattel und Andreas von Gebsattel (Gebsetel) haben den Getreide- und Weinzehnten in Hohestadt (Hohenstat) vom Hochstift Würzburg als Mannlehen getragen. Weil die beiden verkaufswillig sind und die Kartäuser ohnehin die Mannschaft und Vogtei über Hohenstadt haben, kaufen diese mit Bischof Lorenz von Bibras Bewilligung die Zehnten. Im Gegenzug verschreiben sie Bischof Lorenz andere Rechte.
Der Abt von Bildhausen sowie Bürgermeister und Rat von Würzburg streiten sich wegen der steuerlichen Stellung des Hofmanns des Abtes, der im Hof des Klosters zu Würzburg wohnt. Bischof Lorenz von Bibra vergleicht beide Parteien: Solange dieser kein Würzburger Bürger sei, keine erblichen Güter in der Würzburger Mark besitze und auch sonst dort kein Gewerbe oder Handel treibe, müsse er keine Abgaben wie ein Würzburger Bürger leisten und darf zur Erhaltung des Hofes und des Kloster Einkäufe tätigen wie ein Bürger zu Würzburg.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verpfändet Wilhelm von Herbilstadt (Wilhelmen von Herbilstat) und seiner Frau Elisabeth von Herbilstadt (Elsen) die Wüstung Berkes oder Berkos für 250 Pfund Heller. Bischof Lorenz löst die Wüstung für 100 Pfund rheinsiche Gulden wieder von den Brüdern Heinz, Endres und Werner von Wechmar (Wechmarn), welche die Wüstung von denen von Herbilstadt übernommen hatten.
Bischof Lorenz von Bibra verschreibt für jährlich 10 Gulden die Wüstung Berkes der Bürgerschaft von Meiningen (Mainungen). Der Betrag soll jährlich zu Weihnachten an die Kellerei gezahlt werden.
Graf Johann III. von Wertheim erhält bezüglich der jährlichchen Zinsen von 200 Gulden für die geliehenen 4000 Gulden eine Quittung von Bischof Lorenz von Bibra.
Bischof Lorenz von Bibra verpfändet die alte Burg zu Heidingsfeld (Haidingsveld) einschließlich des Vorhofs, des Kellers und des Gartens für 200 Gulden an Götz von Berlichingen zu Heidingsfeld ( Berlichingen zu Haidingsveld), dessen Sohn Joachim und deren Erben. 100 Gulden dürfen sie für Baumaßnahmen an der Burg verwenden, die ihnen bei der Ablösung der Pfandsumme zusätzlich bezahlt werden. Eine Nachtragshand ergänzt, dass Bischof Melchior von Zobel Hans Christof von Berlichingen solche Besitzungen als Mannlehen verleiht.
In der Streitsache gegen Gottfried von Berlichingen (Berlichingen) ernennt Kaiser Maximilian Bischof Lorenz von Bibra zum Kommissar mit der Vollmacht, dessen Lehen und Güter einzunehmen. Dafür sichert der Kaiser dem Bischof Schutz und Schirm bis zur Beendigung der Streitsache zu.
Kaiser Maximilian befiehlt Bischof Lorenz von Bibra alle Güter und Lehen, über die Gottfried, Philipp und Wolf von Berlichingen (Berlichingen) verfügen, einzunehmen und diese zu nutzen, bis sie ihm 6000 Gulden bezahlen, die er den dreien einst geliehen hatte.
Abt und Konvent zu Tückelhausen besitzen die Vogtei und Mannschaft zu Hohestadt (Hohenstat), während die Vormünder von Stefan Zobel von Gebsattel und Andreas von Gebsattel (Gebsetel) dort den Getreide- und Weinzehnt als Mannlehen des Hochstifts Würzburg tragen. Abt und Konvent wollen von den Vormündern die Zehnten kaufen und erlangen dafür das Einverständnis von Bischof Lorenz von Bibra, der daraufhin von ihnen das Recht über die Kriegsfolge sowie das Schutz- und Schirmrecht über das Dorf Hohestadt übernimmt.
Jakob Düring (During), der damalige Keller von Haßfurt (Hasfurt), ist Bischof Lorenz von Bibra Geld schuldig gewesen, weshalb Bischof Konrad von Thüngen Jakob Dürings Haus am Haßfurter Marktplatz in Besitz genommen hat. Bischof Konrad von Bibra verkauft dieses Haus für 200 Gulden an seinen Keller Georg Ringer (Ringer) unter der Bedingung, dass dieser und seine Erben die vermeintlichen Ansprüche der Fuchs von Bimbach (Fuchs von Binbach) und anderer abwehren und die Interessen des Hochstifts wahren.