Bischof Berthold von Sternberg erhält 250 Pfund Haller von Abt Rudolf zu Heilsbronn (abbt Rudolf zu Hailsprun) und befreit dafür den Hof des Klosters in Randersacker (Randersacker) von allen Steuern, Bede, Fron, Dienste und anderen Beschwerden. Der Freiungsbrief wird von Bischof Gerhard zu Mainz bestätigt. Zur Zeit von Bischof Lorenz von Bibra wollen der Markgraf und der Abt den genannten Hof erneut befreien lassen, was ihnen aber nicht gestattet wird..
Johann von Allendorf (Hanns von Allendorf) verkauft seinen Hof gegenüber dem Schloss von Hardheim für 300 Gulden an Arnold Geiling (Gailing). Dieser verkauft den Hof später für 400 Gulden an Bischof Lorenz von Bibra.
Zu Heidingsfeld (haidingsfelt) gibt es eine Behausung, die die Altenburg (altenburg) genannt wird. Sie steht dem Stift erblich zu, wurde jedoch den von Berlichingen zuerst für 300 Gulden verpfändet und danach als Mannlehen verliehen. Dazu gehören etliche Äcker, die Vogtäcker (voigtakere) heißen. Einen Teil davon stellen die Herren von Würzburg ihren Schultheißen für ihre Besoldung zu. Ein anderer Teil bleibt bei den Besitzern der Altenburg. Dabei wird vermerkt, dass die Vogtei zu Heidingsfeld nicht allein dem Reich oder der böhmischen Krone zusteht, sondern zur Hälfte auch dem Stift Würzburg. Bischof Lorenz von Bibra hätte Herrn Christoph von Gutenstein (heren C v G) eine Hübnerbehausung zur Herberge machen müssen.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verpfändet Wilhelm von Herbilstadt (Wilhelm von Herbilstat) die Würstung Berkes (Berkes oder Berkos) in der Nähe von Meiningen für 250 Pfund Heller. Bischof Lorenz von Bibra löst die Wüstung wieder ab und zahlt Heinrich, Andreas und Werner von Wechmar (Haintz, Endres vnd Wernher von Wechmar) für jedes Pfund Heller einen Rheinischen Gulden.
Eberhard, Wolf unf Georg von Hardheim (Eberhart, Wolf vnd Georg von Harthaim) verkaufen den neunten Teil des Zehnts zu Hardheim (Harthaim) und ein Neuntel des Zehnts zu Höpfigheim (Hopfickhaim) für 500 Goldgulden an Frau Güte Kotwisin auf Wiederkauf. Bischof Lorenz von Bibra gibt als Lehnherr seine Zustimmung.
Bischof Lorenz von Bibra schreibt Philipp von der Tann (Philip von der Thanne) und bittet um eine Kopie der Briefe, in denen Nüdlingen (Nutlingen) und Hain (Hain) denen von der Tann vom Stift verschrieben wurden, da er die beiden Dörfer wieder dem Stift zuführen möchte. Zwei Jahre später fordert Bischof Lorenz Philipp von der Tann zu sich und bietet an, ihm den Pfandschilling von 1855 Gulden zu bezahlen. Philipp will aber weder die Hauptsumme annehmen noch das Unterpfand abtreten. Ihm wird dann das Interesse, also von 10 Gulden ein Gulden, nicht ausgezahlt. Philipp fordert das ihm zustehende Interesse von 7000 Gulden beim Bischof ein, erhält es jedoch nicht. Fries bemerkt noch, dass die beiden Hauptverschreibungen unter Bischof Johann von Brunn und Bischof Sigmund von Sachsen nur unter ihren Siegeln und ohne Bewilligung des Domkapitels geschehen ist.
Den im vorherigen Eintrag genannten Weinzehnt löst Bischof Lorenz von Bibra für 200 Gulden von den Erben derer von Wichsenstein ab. Er verleiht ihn seinem Diener Otto Groß von Trockau (Ot Gross von Trockaw) für 200 Gulden zum Mannlehen, unter Vorbehalt der Ablösung nach seinem Tod.
Bischof Lorenz von Bibra verschreibt Otto Groß von Trockau (Ot Gross), seinem Bruder Christoph (Cristof) und dessen leiblichen männlichen Erben den besagten Weinzehnt und des Weiteren noch vier Morgen Weingarten als Zubehörung. Dies ist mit 200 Gulden wieder abzulösen.
Kurz nach den in den vorherigen Einträgen beschriebenen Ereignissen sterben sowohl Christoph von Gutenstein (Cristof von Guetenstain) als auch Bischof Lorenz von Bibra. Christoph von Gutenstein hinterlässt einen Sohn namens Albrecht (albrecht). Nach Lorenz von Bibra wird Konrad von Thüngen Bischof von Würzburg. Da Albrecht nach dem Tod seines Vaters das Pfand auf Heidingsfeld (haidingsfelt) und Mainbernheim (Mainbernhaim) nicht wieder auslösen kann, fallen die Lehen wieder zurück an die böhmische Krone. Zdeniek Lev von Rosental (zdenck Leb), der Oberstburggraf von Prag, wird ermächtigt, mit dem Markgraf Kasimir von Brandenburg (Marggraue Casimir) über einen Verkauf der beiden Orte zu verhandeln. Kasimir soll den von Gutenstein die Städte abkaufen und den Pfandschilling des Bischofs ablösen. Bevor es dazu kommen kann, erfährt Bischof Konrad von Thüngen davon und schickt vom Wormser Reichstag aus den Friedrich Schenk von Limpurg (fridrich v. Limpurg), der mit den bömischen Herren verschwägert und befreundet ist, und Doctor Nikolaus Geise von Hanau (niclaus Geise von hanaw) und Nikolaus von Dettelbach (Claus von Detelbach) nach Eger, um dort mit dem Grafen von Passau, Sebastian Schlick, über den Erwerb der beiden Städte zu verhandeln. Sie kommen wie folgt überein: Albrecht von Gutenstein soll all seine Rechte an Heidingsfeld und Mainbernheim dem Stift Würzburg kaufweise abtreten. Er soll ebenfalls den Bewilligungsbrief des Königs Ludwigs von Böhmen einholen und zustellen. Des Weiteren soll Bischof Konrad von Thüngen Albrecht von Gutenstein zu den bisherigen 19.000 Gulden Pfandschilling noch 8000 Gulden für Heidingsfeld und 3500 Gulden für Mainbernheim zahlen. Bischof Konrad und der Stift Würzburg müssen Mainbernheim auf ihre Kosten einbringen, die von Gutenstein sollen ihnen allerdings behilflich sein.
Peter von Hainach (Peter) stirbt ohne leibliche Erben, sodass sein Bruder Ruprecht das im letzten Eintrag genannte Lehen und weitere Lehen von Bischof Lorenz von Bibra erhält. Die von Thüngen bekunden ebenfalls Interesse an diesem Lehen (?). Ruprechts Söhne Wolf, Sigmund und Berhnard (Wolf Sigmund vnd Bernhart) erreichen, dass ihnen das Lehen verliehen wird. Sie haben jedoch etliche eigene Güter in Bischofswind (Bischofswinde) bei Gerolzhofen (Geroldshofen), die sie im Gegenzug zum Mannlehen machen und empfangen müssen.