Die jährlichen 50 Pfund Zinsen auf Burgbernheim (Bernhaim) und Herbolzheim (Herboltzheim) werden abgelöst.
Bischof Gerhard von Schwarzburg gestattet Johann und Jakob von Seckendorf-Pfaff (Hansen vnd Jacoben von Seckendorff die pfaffen) die Verpfändung eines Drittels des Groß- und Kleinzehnts zu Ohrenbach (Orenbach) mit allen Zugehörungen an den Bürger Peter Kumpf (pettern kumpfen) aus Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg) für 415 Gulden. Das Hochstift Würzburg behält sich das Recht auf Ablösung vor.
Mit der Zeit kommt die an die Domherren Heinrich und Geis von der Tann (itzgemelten beden domherrren) verpfändete Hälfte Nüdlingens (Nutlingen) an Sebastian von der Tann (Sebastian von der Than). Bischof Johann von Brunn einigt sich mit diesem in Bezug auf die verpfändete Hälfte Nüdlingens sowie das Schloss und das Amt Steinau (Schlos vnd ambts Stainach), das Sebastian von der Tann ebenfalls als Pfand hält, folgendermaßen: Bischof Johann von Brunn zahlt Sebastian von der Tann und seinen Erben in drei Jahren 2881 Gulden und 1000 Heller, um das oben aufgezählte Pfand abzulösen. Über die Stellung von Amtsmännern soll Sebastian von der Tann weiterhin die Abgaben und Gefälle zu Nüdlingen und Steinau erhalten und über lokale Nutzungsrechte verfügen. Hierfür wird jährlich ein Zehntel der daraus erhaltenen Gulden, Pfunde und Pfennig mit der Hauptsumme der Verpfändung verrechnet.
Der Dechant Eitel Hiltmar (Eiteln hilmar) verpfändet den Zoll von Ochsenfurt für 1000 Gulden auf Wiederlösung an Georg von Bebenburg (Georgen von Bebenburg). Der Zoll wird vom Domkapitel abgelöst und kann von einem Bischof für 1000 Gulden wieder an das Hochstift Würzburg gebracht werden.
Fries verweist auf das Stichwort "Hain" (Hain) unter dem Buchstaben H, um Informationen darüber zu erhalten, wie die eine Hälfte Nüdlingens (Nutlingen) von Sebastian von der Tann wieder an das Domkapitel kommt, wie die Bischöfe Lorenz von Bibra und Konrad von Thüngen versuchen die andere Hälfte wieder abzulösen und es schließlich auch gelingt.
Ob Karl Truchsess von Wetzhausen (Carl Truchsess) die Ablösung des Pfandes tätigt ist unklar. Im Jahr 1436 lässt Bischof Johann von Brunn Michael Truchsess von Wetzhausen (Michaeln Truchsessen) dieselbe Ablsöung des Pfandes in Oberlauringen durch den Grafen Wilhelm von Henneberg Schleusingen (Graue Wilhelmen von Hennenberg) zuteil werden.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verpfändet Georg von Schweinfurt (Georgen von Schweinfurt) eine verfallene Hofstatt zu Bad Neustadt an der Saale (Newenstat) samt einem Stadel in der Hinsicht, dass Georg von Schweinfurt 200 Gulden darauf verbauen darf. Dem Hochstift bleibt die Ablösung mit den 200 Gulden vorbehalten.
Bischof Johann von Grumbach verpfändet den beiden Brüdern Johann und Georg Voit (heren Hannsen riter Georgen voiten gebrüderen) Amt, Gericht und Stab zu Bad Neustadt an der Saale (Newenstat) für 2.000 Gulden. Bischof Rodulf hat dies wieder ausgelöst.
Bischof Johann von Grumbach gibt Gerog von Schweinfurt (Georgen von Schweinfurt) und Johann von Wisentau (Hannsen von Wisentau) gemäß seines Eides 80 Gulden Bargeld um auf der Hofstatt einen Stadel und einen Baumgarten zu erbauen, sodass die Wiederlösung mit 380 Gulden geschehen sollte.
Clara von Milz (Clara von Miltz), eine Witwe zu Kleineibstadt (Clain l ibstat(), quittiert, dass sie jährlich 50 Gulden von ihrem Hauptfeind Weigand Ortolf (Wegen Ortolffen) auf die Dörfer Oberschwarzach (Obernahwartzach), Wiebelsberg (Wibelsperg), Kammerforst (Camerforst), Handthal (Hanthal) und Mutzenroth (Nutzenrodt) erhält. Die Hauptsumme, um diese abzulösen, beträgt 1000 Gulden. Sie erhält die Dörfer von ihm zu Mannlehen. Diese bringt nach dem Tod Weigand Ortolfs das Hochstift Würzburg an sich und sie fallen an dieses heim.