Für weitere Informationen zu Verpfändungen der Orte Ebern und Seßlach verweist Fries auf die Stichworte Ebern und Sesslach. Er schreibt außerdem, dass er nicht habe herausfinden können, aus welchem Grund der Würzburger Bischof Seßlach, welches an die von Lichtenstein verpfändet war, wieder auslösen konnte und warum Geiersberg, das ebenfalls an die von Lichtenstein verpfändet war, unter deren Herrschaft bleiben konnte.
Das Dorf Geldersheim (Geltershaim), welches im Amt Werneck liegt, ist an die Grafschaft Henneberg verpfändet. Gräfin Adelheid von Henneberg (Fraw Adelhaid Grävin zu Hennenberg) und ihr Sohn Graf Heinrich zu Henneberg (ir sun Grave Hainrich) geben das Pfand an Bischof Andreas von Gundelfingen und den Stift zurück. Die Nachtragshand erwähnt zusätzlich die Orte Fuchsstadt und Thüngen (Fuchstatt, Thungenden).
Peter Kumpf (peter Kumpf) verpfändet den Kleinzehnt zu Gailshofen, der ihm vom Würzburger Bischof zu Lehen geht, an die Kartause Tückelhausen (Carthausen Dukelhausen). Dies geschieht unter der Bedingung, dass der Bischof oder das Kapitel den Zehnten jährlich mit 210 Gulden ablösen kann. Der Zehnt verbleibt bei der Kartause und wirft jährlich 24 Malter Ertrag ab.
Die Adelsgeschlechter, die am Fluss Baunach entlang leben, leihen Bischof Johann von Egloffstein 633 ungarische Gulden und 733 rheinische Gulden. Namentlich handelt es sich um die Geschlechter der Fuchs von Haßfurt (die Fuchse) der von Lichtenstein (von Liechtenstain), der Hohenzollern (Zollere), der von Schaumberg (von Schaumberg), der Marschälle von Stein (Marschalk vom Stain), der Truchsessen von Brennhausen, Wetzhausen und Sternberg (Truchsessen von Brunhausen, Wetzhausen und Sternberg), der von Rotenhan (von Rotenhan), um Humprecht von Fulbach (Humprecht von Fulbach), um die Geschlechter der von Schott (Schoten), der von Schweinshaupten (Schweinshaubten) und der von Waldenfels (Waldenfels). Diese leihen dem Bischof Geld, damit er die Stadt und das Schloss Seßlach und Geiersberg, welche an Dietrich Schott (Dietrich Schot) verpfändet sind, sowie die Stadt Ebern, welche an das Geschlecht der Waldenfelser verpfändet ist, auslösen kann. Als Gegenleistung verpfändet er den zuvor genannten Adelsgeschlechtern das Schloss, die Stadt und das Amt Geiersberg, Seßlach und Ebern mit allen Nutzungsrechten, Einkünften und Gefällen. Ausgenommen davon werden die Landsteuer, der Reisdienst und das Öffnungsrecht. Außerdem behält sich der Bischof die Wiederlösung vor.
Karl Truchsess von Wildberg (Carl Truchsess zu Wildberg) hatte sich im Jahr 1402 an einer Art Gemeinschaftsaktion, im Zuge derer verschiedene Adelsgeschlechter eine Geldsumme von 6766 Gulden an Bischof Johann von Egloffstein leihen und dafür Geiersberg, Seßlach und Ebern als Pfand erhalten haben, mit 1000 Gulden beteiligt. Diese Summe erhält er nun von Bischof Johann von Brunn wieder zurück und muss auch die Rechte an den ihm dafür verliehenen Gütern an den Bischof wieder zurückgeben.
Bischof Gottfried von Limpurg leiht 1000 Gulden von Friedrich von Seldeneck (Seldeneck) und löst damit das Amt Bütthard (Buthert) von Heinrich von Seckendorf (Seckendorf) wieder ab. Da sich die Schulden bei Friedrich von Seldeneck insgesamt auf 2265 Gulden und 52 Pfennige belaufen, setzt der Bischof diesen als Amtmann von Schloss und Amt Bütthard ein.
Amrhein, August: Gotfrid IV. Schenk von Limpurg. Bischof von Würzburg und Herzog zu Franken 1442-1455, in: Archiv des Historischen Vereins für Unterfranken und Aschaffenburg 51 (1909), S. 1-198.
Bischof Johann von Grumbach löst das Schloss Burglauer (Burcklaur) von der Witwe Gute von Brunn wieder ab und übergibt ihr wegen ihres Schwagers Anton von Brunn (Brun) einen Schadlosbrief.
Bischof Johann von Grumbach verlangt von Otto Ritter von Lichtenstein (her Ot von Liechtenstain riter) den Turm und das Tor von Geiersberg, weil es Eigentum des Stifts sei und nur für 600 Pfund Haller an die von Lichtenstein verpfändet gewesen sei und er es nun auslösen möchte. Allerdings kam es laut Fries zu keinerlei Verhandlungen diesbezüglich. Außerdem erhalten die von Lichtenstein von Bischof Rudolf von Scherenberg drei Burggüter zu Geiersberg.
Barbara von der Kere (von der Kere) bringt die Verpfändung über 50 Gulden auf Bühler, Karsbach, Gössenheim und Wernfeld als Heirtsgut in die Ehe mit Bernhard von Thüngen (Thungen) ein. Diesem steht in seiner Zeit als Amtmann von Gemünden (Gemünden) ein jährliches Deputat von 160 Gulden zu, das Bischof Lorenz über acht Jahre nicht bezahlt. Als sich die Schulden des Bischofs auf 1288 Gulden belaufen, gibt er die Verschreibung über 50 Gulden wieder zurück.
Prölsdorf (Prelsdorf) wird an Johann von Miltz (Miltz) für eine Summe von 2000 Gulden und 100 Gulden jährlichen Zinses verpfändet. Von seinem Sohn Konrad wird das Pfand wieder ausgelöst.