Herr Heinrich Wolfold (Hainrich Wolfold), Ritter zu Heidingsfeld (Haidingsfeld), und Heinrich Zobel von Rosriet (Hainrich Zobel von Rosriet) geben ihre Mühle zu Heidingsfeld und etliche andere ihrer Gülten und Zinsen an den Altar der waldsachsischen Kapellen zu Heidingsfeld.
Das Zisterzienser Kloster Waldsassen (Waldsachsen oder Waldsassen) liegt unweit von Eger (Eger). Der Abt und Konvent des Klosters erhalten 1156 von König Konrad I. und seiner Frau Hedwig zur Zeit Kaiser Friedrichs I. einen Hof und eine Kapelle vor der Stadt Heidingsfeld (Haidingsfeld), da König Konrad um sein Seelenheil und das seiner Eltern bemüht ist. Zu diesem Hof gehören etliche Äcker, ein Weingarten, Zinsen, Gülten und Zubehörungen. Das Kloster besitzt jedoch keinen Brief oder eine Urkunde, um ihren Besitz nachzuweisen. Sie behaupten, dass der Nachweis im böhmischen Aufruhr verloren gegangen sei und sie nur noch eine von Kaiser Sigmund bestätigte Kopie in einem alten Register hätten.
Alle anderen Obrigkeitsrechte, Gerichtsrechte, Gefälle, Nutzungsrechte und andere Rechte an den Leuten und Gütern zu Heidingsfeld (Haidingsfelt), die Lehen des Stifts Fulda gewesen sind, gehen nach dem Tod von Herzog Friedrich von Rothenburg an Kaiser Barbarossa und nach dessen Tod in den Reichsbesitz über. Sein Sohn Herzog Konrad zu Schwaben gibt einen Hof in Heidingsfeld mitsamt etlichen Gütern, Zinsen, Gülten, Nutzungsrechten und Zugehörungen unter Vermittlung durch einen Würzburger Bischof an das Kloster Waldsachsen (Waldsachsen). Die genannten Güter und Rechte gehen zuerst an das Hochstift Würzburg und dann an die Bürgerschaft zu Heidingsfeld über.
Bischof Otto von Lobdeburg verpfändet alle Zinsen, Gülten und Gefälle des Stifts in der Stadt Heilbronn (Hailbrun), mit Ausnahme der Weinbet für ein Jahr an Konrad Lemblein (Conrad Lemblein) und andere Mitbürger zu Heilbronn.
König Albrecht I. verhandelt mit Bischof Andreas von Gundelfingen, dass dieser ihm Hilfe gegen seine Feinde leisten soll, insbesondere gegen König Wenzel II. von Böhmen. Dafür verschreibt er ihm 2000 Pfund Haller auf das Reichsteil zu Heidingsfeld(Haidingsfeld). Andere Herren außerhalb des fuldischen Lehens haben auch etliche Rechte, Gefälle und Nutzungsrechte an der Vogtei. Das Schultheißenamt steht dem Hochstift Würzburg zu. Bischof Iring von Reinstein-Homburg versetzt Otto Schenk von Seinsheim (Ot Schenck) und seiner Frau Gisela geb. von Lembergheim (Geisel sein hausfraw geborne v. Lemberghaim) für ihre Güter, Zins und Nutzung zu Würzburg und anderswo 200 Mark Heller. Er verleiht ihnen das Schultheißenamt zu Heidingsfeld für 20 Mark Silber jährlich aus den Erträgen des Amtes.
Herr Kraft von Hohenlohe (Crafft von Hehenlohe), Bruder des im voranstehenden Eintrag genannten Gottfrieds (Gotfrid), stellt Ansprüche an die Hube, Weingült, Zinsen, Nutze, Recht und Gewohnheit zu Heidingsfeld (Haidingsfeld). Diese verkauft er mit etlichen anderen Stücken an Bischof Otto von Wolfskeel. Die genannte Weingült und andere Nutzung zu Heidingsfeld benennt Kraft von Hohenlohe in einem anderen Brief ausdrücklich, nämlich 6 Morgen Weingarten, 6 Fuder Weingült, 12 Pfund Heller zu Bannwein und 10 Pfund Heller zur Steuer.
Bischof Gerhard von Schwarzburg übergibt Gerlach Wegman (Gerlach Wegman), Bürger zu Heidingsfeld, und seinen Erben den Hof des Hochstifts in Heidingsfeld (Haidingsueld), der "in der Kemnate" genannt wird, für einen jählichen Zinssatz von einem Gulden. Im Gegenzug dafür sind sie für die Einsammlung und Lagerung des Gültweins zuständig.
König Sigmund ist Karl von Heßberg (Carl von Hespurg) 2300 Gulden schuldig und verschreibt ihm diese auf die beiden Orte Heidingsfeld (haidingsfeld) und Mainbernheim (Bernhaim). Daraufhin gibt ihm Bischof Johann von Brunn die 300 Gulden heraus und verscheibt ihm und seinen Erben die anderen 2000 Gulden auf die Stadt und das Amt Ebenhausen (stat vnd ambt Ebenhausen), jährlich zu verzinsen mit 2,5 Gulden.
Bischof Rudolf von Scherenberg setzt in einem Schreiben fest, dass die jährliche Nutzung der beiden Städte Heidingsfeld (haidingsfeld) und Mainbernheim (mainbernhaim) nicht mehr als 150 Gulden betragen soll. Fries zählt die Einkommensquellen auf: zehn Fuder Betwein, drei Eimer Welwein, vier Eimer Königzinswein, 70 Pfund Geld Zins und ein Drittel an der höchsten Buße. Die Hocken, Metzger und Bäcker müssen 15 Pfund Markbede abgeben. Alle gemeinen Wiesen und Felder, 12 Malter Korn und 150 Gulden Judengeld gehören ebenfalls dazu, sowie Reis- und Folgrecht. Zur Burg gehören einige Äcker.
Propst Joachim Faber (Pobst Joachim) und der Konvent von Heidenfeld verkaufen mit der Bewilligung von Bischof Friedrich die Schenkstatt des Klosters im Dorf Heidenfeld (die im Markgräfischen Krieg abgebrannt ist), 3 Äcker Wiesen (die die Schankwiesen genannt werden), 2 Äcker Wiesen bei der strutheken, 2 Äcker Wiesen am Lainacher Weg, zusätzlich eine jährliche Abgabe von Brennholz und 3 Äcker, die auf eigene Kosten aufzuhauen und zu gebrauchen sind. Alles liegt in der Heidenfelder Markung und gehört zur Schenkstatt. Johann Lolein (Hans Lolein) muss einen jährlichen Zins von 24 Gulden zahlen, die Hälfte zu Walpurgis und die andere Hälfte zu Martini.