Ein Streit zwischen Konrad Hoffmann (Contz Hofman) und dem Abt von Oberzell wird vertragen. Hoffmann beginnt erneut eine Fehde, richtet Schäden an und wird letztlich in Rottweil (Rotweil) enthauptet.
Elisabeth von Hohenlohe vergleicht sich mit ihrer Mutter Hedwig von Eberstein (Eberstain), die die andere Hälfte von Krautheim (Crauthaim) besitzt, wie sie zusammen wohnen sollen.
Die Christuskapelle in der Grafschaft Henneberg und im Würzburger Bistum zieht zahlreiche Pilger an (gross gelauffe und walfart). Zwischen Henneberg und Würzburg kommt es zu einem Streit über die dortigen Almosen, die aber in einem Vertrag Würzburg zugesprochen werden.
Markgraf Friedrich verträgt Bischof Johann von Brunn und das Domkapitel folgendermaßen: Das Domkapitel und alle anderen Geistlichen des Hochstifts mit Ausnahme des Frankenbergs (Frankenberg) sollen für drei Jahre ein Viertel, die restliche Bevölkerung ein Zehntel ihres Einkommens abgeben.
Kaiser, Kurfürsten und Reichsstände beschließen auf einem Reichstag um 1483 die Erhebung einer Steuer (gemaine anlag). Die Klöster Gnadental (Gnadentall), Schäftersheim (Scheftershaim), Schönau (Schonaw) und Schönrain am Main (Schonrain) weigern sich, ihren Anteil an Bischof Rudolf von Scherenberg zu bezahlen und schicken Gesandte nach Rom, um rechtlich gegen Bischof Rudolf vorzugehen. Die Gesandten erhalten ein für sie positives Urteil, das wiederum Bischof Rudolf anfechtet. Nach Vermittlung kommt es bis zum Tod Rudolfs zu einem Abschluss des Verfahrens, der die Rechte jeder Partei berücksichtigt.
Zeißner, Sebastian: Rudolf II. von Scherenberg. Fürstbischof von Würzburg 1466-1495, Würzburg 21952.
Bischof Lorenz von Bibra geht rechtlich gegen den Abt von Münsterschwarzach (Swartzach) vor, der die Bezahlung des Zehnten und der Kollekte verweigert. Schließlich werden beide Seiten vertragen.
Karl von Kronberg (Cronberg) fordert von Bischof Lorenz von Bibra zwei Fuder Wein, die ihm seiner Meinung nach jährlich in Karlstadt (Carlstat) zustehen. Als diese ihm verweigert werden, beginnt er eine Fehde gegen das Hochstift, welche aber durch Graf Eberhard von Königstein beigelegt wird.
Bischof Konrad von Thüngen verträgt sich mit Graf Wolfgang von Castell wegen der Zent von Stadtschwarzach (Statschwartzach).
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verträgt das Stift Comburg (Camberg) mit der Stadt Schwäbisch Hall (Hall) wegen folgenden fraglichen Rechtstobjekten: Bannwein und Kirchweihwein, Ungeld, der Vogtei und der Hochgerichtsbarkeit in Thüngental (Thungenthal) und Tullau (Tullaw); der neu errichteten Kelter in Tullau, dem niederen Jagdrecht bei Tullau, dem Kirchenpfleger von Thüngental, entfremdeten Pfrundshäusern in Schwäbisch Hall (Hall), dem Salzzehnt, dem Kleinzehnt, dem Zehnt von Schloss Limpurg (Limpurgisch schlos), abgabenfreien Häusern in Schwäbisch Hall, dem Unterhalt der Landwehr, der Feststellung von Gemarkungsgrenzen in Hessental (Hesenthal) und Gelbingen (Gelbingen), Wasserquellen in Hessental, dem Ganerbenrecht und einem Hof in Haßfelden (Hasfeldischen guttlein).
Räte des Würzburger Bischofs legen einen Streit zwischen den Gemeinden Karlburg (Carlburg) und Rohrbach (Rorbach) über die Gemarkungsgrenzen bei. Bezüglich des Viehtriebs soll der alte Urteilsspruch von Alexius von Freyberg (Freyberg) seine Gültigkeit behalten. Beide Gemeinden sollen ihre Güter, Zinsen, Lehenschaften, Zehnten, Rechte und Gerechtigkeiten unverändert behalten.