Gemeinsam beschließen der Bamberger Bischof, Anton von Rotenhan, und Graf Georg I. von Henneberg-Aschach (Jorg von Hennenberg) eine Abmachung zwischen dem Würzburger Bischof, Gottfried II. Schenk von Limpurg, dem Herzog von Sachsen, Wilhelm III. dem Tapferen (Hertzog wilhelmen zu Sachsen) sowie dem Landgrafen von Hessen, Ludwig I. (Landgraf Ludwigen zu Hessen). Diese besagt, dass es zu einem Waffenstillstand, der Fehde und Feindschaft, vom zweiten Februar bis zum 25. April kommt. Die Kriegsknechte sollen nach ihren Gelübten und Eiden, die Bürger und Bauern nach ihren Bürgschaften die angefallenen Forderungen und das bis dahin unbezahlte Geld aufgrund von Atzungen, Schatzungen, Brandschatzungen in den Zeiten des Friedens nicht einfordern. Die 400 Gulden, die Hildburghausen (Hilpurghausen) abgibt, und 500 Gulden, die durch Brandschatzung angefallen sind, sollen Graf Georg ausgehändigt werden. Das Gebot, das Würzburg (wirtzburg) gegenüber der Zent Königsberg (konigsberg) getätig hat, bleibt im Waffenstillstand bestehen. Zudem soll mit der Zent nach altem Recht gehandelt werden. Um eine Urfehde zu vermeiden, soll Würzburg Sachsen (Sachsen) in der Zeit des Friedens das Zollzeichen geben und einen Gulden Zoll einnehmen lassen. Auch die Döfern Holzhausen (haltzhausen) und Leutershausen (leuttershausen) sollen in dieser Zeit ihre Uneinigkeiten ruhen lassen. Das gleiche gilt für das Dorf Nazza (Nassa). Dennoch sollen die genannten Dörfer die Zent besuchen lassen. Würzburg soll die Forderungen an die von Eberstein (Eberstain), wegen des Schlosses Steinach a. d. S. (Steinach), vorerst bleiben lassen. Nach Ende des Waffenstillstands, sollen die Gerechtigkeiten der Betroffenen, die sich in der Zeit ereignet haben, nicht unwirksam gemacht werden können.
Der Bamberger Bischof Anton von Rotenhan und der Eichstätter Bischof Johann III. von Eych schließen in Bamberg (Bamberg) zwischen dem Herzog von Sachsen, Wilhelm III. dem Tapferen (Hertzog wilhelmen zu Sachsen), und etlichen vom Adel einen Vertrag. Der Vertrag besagt, dass die Fehde als beendet gilt, die Gefangenen durch eine alte Urfehde freigesprochen und alle Atzungen, Schatzungen, Brandschatzungen, vertragliche Bindungen, unbezahlte Gelder sich nicht gegenseitig vorgehalten werden sollen.
5) Die Fürsten bevorzugen Männer- und Frauenklöster, sowie andere Pfründen zu ihrem eigenen Vorteil. Zudem besolden sie ihre Hofräte, Amtleute, Reiter und weitere Diener. Es gibt zwar Stipendien zum Studieren, allerdings werden dennoch diejenigen bevorzugt, welche nicht studieren gehen, und einen übermütigen Lebensstil betreiben. Mit der Übernahme von Klöstern wird dem Adel seine Atzung entzogen. Klöster werden durch die Überlegenheit der Fürsten ihrer Privilegien beraubt, sodass sie dem Adel wenig oder über die Zeit nicht mehr von Nutzen sind. Klöster werden zunehmend von Fürsten, Grafen, Herren und der Ritterschaft und nicht von Bürgern gestiftet und werden dann zum Spital des Adels.
9) Die Fränkischen Fürsten weigern sich mit aller Gewalt die Grafen, Herren und Ritterschaft an ihrem Wildbann und Jagdgericht teilhaben zu lassen. Einige Fürsten halten daran fest, dass sie dies von ihren Eltern geerbt haben und es ihnen dadurch zustände. Des Weiteren soll es ihnen vorbehalten sein, Wildfleisch mit einer hohen Steuer zu versehen. Sie gestatten es nicht mit Hunden oder auf andere Weise den Schaden zu mindern. Darüberhinaus sollte überdacht werden, wie die Franken von den Schwaben ihre Freiheiten erhalten haben. Dies würde hier allerdings zu weit führen und kann in der Abhandlung des Jahres 1539 nachgelesen werden.
Die Obrigkeiten des Hochstifts Würzburg bewilligen eine Steuer. Jedes Haus hat einen Gulden und ein fünfjähriges Ungeld zu zahlen. Zudem wird ein Schreiben an die Ritterschaft versendet. Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt und Herzog zu Franken (Francken) schicken der Ritterschaft einen Gruß. Die Ritterschaft soll sich am 30.07. und 20.08.1554 in Würzburg (Wirtzburg) versammeln. An diesen Tagen wird ihnen das Anliegen des Bischofs erläutert. Die Versammlungen sind dringend und haben schwerwiegende Ursachen. Grund hierfür ist, dass der Markgraf von Brandenburg, Albrecht II. Alcibiades (Marggraf albrechts von Brandenburg), die Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) belagerte und nun die Kämpfenden ihren Einigungsverwandten drohen, das gleiche am Hochstift Würzburg zu tun. Die Kämpfenden fordern eine Bezahlung, da an ihnen ihre Besoldung nicht reicht. Das Kriegsvolk wird einen Krieg gegen das Hochstift führen, bei dem sie alles zerstören und niemanden unverschont lassen wird. Der Bischof sieht es als notwendig an, die Ritterschaft aufzufordern ihm mit Rat beizustehen. Sie sollen das Hochstift beraten, welche Möglichkeiten es gibt, die Last und das Kriegsvolk loszuwerden.
Die Ritterschaft bewilligt eine Steuer. Alle Untertanen des Hochstift Würzburgs, sowohl geistlich, als auch weltlich, die Lehen des Stifts innehaben, sollen einen bestimmten Betrag für ihre Häuser bezahlen. Für Behausungen, die 200 Gulden oder mehr wert sind sollen sie einen Gulden, für Häuser mit einem Wert von 100 Gulden einen halben Gulden und für Behausungen, die unter 100 Gulden wert sind, soll der zugehörige Ort einen Gulden für diese auslegen und bezahlen. Das Geld soll in acht, spätestens 14 Tagen eingetrieben und den Vorgesetzten in Würzburg (wirtzburg) übergeben werden. Mit diesem Geld soll unter anderem das Kriegsvolk bezahlt werden.
Durch den Krieg steht das Hochstift Würzburg in Schulden. Durch diese ist das Stift gefährdet, Teile seines Landes und seiner Leute zu verlieren oder diese verpfänden und verkaufen zu müssen. Da das Hochstift ohne den Rat und der Hilfe der Ritterschaft nicht weiß, wie es aus der Situation heraus kommt und das Land und die Leute nicht in das Verderben stürzen will, sondern die Last im Laufe der Zeit verschwinden lassen möchte, bittet das Stift die Ritterschaft um deren Einverständnis zur Einführung der Steuer.
Ein Ungeld auf fünf Jahre, wird von dem Hochstift Würzburg, deren Prälaten, Geistlichkeit und den Landständen bewilligt. In den folgenden fünf Jahren sollen alle Wirte und Gastgeber des Hochstifts, die Wein ausschenken, für jede Maß einen neuen Pfenning als Ungeld bezahlen. Sollte jedoch ein Wirt oder Gastgeber eine oder mehrer Schenkstätten führen, die er von jemandem anderen, als dem Hochstift als Lehen erhalten hat, so will das Stift den Lehensherren um Einverständnis für die Zahlung des Ungelds bitten. Zwei Drittel des Ungelds gehen an das Hochstift, das restliche Drittel steht der Ritterschaft zu. Das Ungeld wird vierteljährlich eingesammelt. Der Rat der Abgeordneten aus der Ritterschaft entscheidet, wofür die Steuer genutzt wird.
Auch die Angehörigen der Ritterschaft sollen das Ungeld bezahlen. Dies besagt der bereits verschickte und gedruckte Ordnungszettel. Wenn jemand dies für ungerecht empfindet, dann kann die Ritterschaft Änderungen vornehmen. Das Hochstift Würzburg und dessen Domkapitel geben darüber ein Revers aus. Das Stift fordert die Angehörigen sowohl von weltlicher, als auch geistlicher Seite auf, die Verordnung auszuführen, damit sowohl das Geld von den Häusern, als auch das Ungeld eingesammelt und an die Verantwortlichen in Würzburg übergeben werden kann.
Das Hochstift bittet um Einsehen, in welcher schweren Lage es sich befindet und um Anerkennung der Bemühungen des Erhalts ihres Landes und Leute. Aufgrund dessen bitten sie als Hilfe um ein Anlehen. Ebenso hat das Stift diese Bitte auch an die Gesandten der Ritterschaft weitergegeben. Sie fragen die Person zudem, ob sie noch Weitere kennen, die dem Stift Geld leihen können. Im Gegenzug würde das Hochstift das Geld mit einem guten Zinssatz zurückzahlen und für ein friedliches Leben sorgen. Sie würden dem Stift einen großen Gefallen tun, wenn sie dies tun würden. Wie viel letztendlich verliehen wurde ist in der Kammer aufgezeichnet. Fries schreibt, es handele sich um 50.000 Gulden.