Bischof Gebhard von Henneberg befreit das Kloster Langheim (closter Lanckhaim) auf Bitte Hugos von Seßlach (Hugo von Sesslach) von der Abgabe des Zehnten zu Burkardsdorf (Burckartsdorff). Im Gegenzug dafür übergibt Hugo von Sesslach dem Stift eine Hube zu Gräfendorf (Greuesdorf), die er vom Stift wieder als Lehen erhält.
Als der Hof des Stifts Würzburg in Grettstadt (Gretstat) umgebaut wird, gibt Bischof Johann von Brun den Hof an einen gewissen Georg (Georgen Weisen genant) und dessen Erben. Diese müssen jährlich 24 Malter Getreide als Abgabe leisten.
Die Verpfändung von Leuten, Gütern und einem Gewässer zum Fischen in Gräfenholz (Greuenholtz) an Heinrich Fuchs zu Wallburg (der gemelt Fuchs) durch Bischof Johann von Brunn geschieht ohne Wissen des Domkapitels. Dem Stift gehört nämlich zusätzlich das Recht auf den Zehnten, den sogenannten Rodzehnten (Rodzehend), zu Gräfenholz. Damit Heinrich Fuchs zu Wallburg die Einwilligung des Kapitels erhält und auch noch den Zehnten erhält und damit die Leute nicht mehr unter die Gerichtsbarkeit des Stifts fallen, leiht er Bischof Johann von Brunn erneut 200 Gulden. Darüber stellt der Bischof eine Verpfändungsurkunde mit seinem Siegel und dem des Stifts aus. Weil aber das Domkapitel zu diesem Zeitpunnkt gespalten ist und zwei Dechanten hat, hat die Verpfändung eigentlich keine Gültigkeit. Hierfür verweist Fries auf seine Bischofschronik.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg befreit das Kloster Grünau (Cartheuseren zu Grunaw) von Abgaben für Äcker und Wiesen in der Mark Zellingen.
Bischof Lorenz von Bibra kauft ein Viertel des Zehnten zu Grettstadt (Gretstat) von Jobst von Wenkheim (Jobst von Weinckhaim) für 1000 Gulden.
Bischof Lorenz von Bibra verlängert die Befreiung von Abgaben und Diensten um zehn Jahre.
Die Einwohner des Dorfes Greßthal (Grestal) entrichten jährlich einen Vogtgulden an das Bistum. Bischof Lorenz von Bibra erlässt ihnen diese Abgabe, allerdings nur auf Widerruf. Darüber erhalten die Einwohner auch einen Revers, in dem auch vermerkt ist, dass sie, sobald der Vogtgulden vom Bischof wieder eingefordert wird, sie - beziehungsweise ihre Nachkommen - diesen dann wieder entrichten müssen.
Die Brüder Johann und Martin von Rotenhan zu Rentweinsdorf (Hanns vnd Mertin v Rotenhan zu Rentwigsdorf gebrudere) führen ein Tauschgeschäft mit Bischof Konrad von Bibra durch: Die 16 eigenen Lehenmänner der Brüder in Geroldshofen und Rügshofen, die jährlich 22 Fastnachtshühner und Handlohn zahlen (für je 10 Gulden Ertrag wird je ein Gulden abgegeben), werden gegen die Abgaben von Zins und Gülte zu Gräfenholz (Greffenholtz) und das Fischereirecht in der Baunach mit der Furt und dem Nebenstrom (Altwasser) getauscht. Das Tauschgeschäft findet mit der Einwilligung des Domkapitels statt. Das, was die Brüder vom Bischof erhalten, wird ihnen als ritterliches Mannlehen gegeben.
Die von Rotenhan (Rottenhan) erhalten Zinsen, Gült und ein Gewässer zum Fischen in Gräfenholz (Grevenholtz) von Bischof Konrad von Bibra zu Lehen. Im Tausch dafür geben sie dem Stift ihre Lehen und Lehensmänner in Gerolzhofen (Geroldshofen) und Rügshofen (Rugshoven) zurück. Eine weitere Hand merkt an, dass am 10. Mai 1557 der Zehnt zu Gräfenholz an Martin von Rotenhan (Martin von Rottenhan) erblich für 600 Gulden verkauft wird.
Valentin Gottfried (Gotfride) wird von allen Abgaben und Verpflichtungen, die ein Bürger innerhalb des Bistums Würzburg sonst leisten muss, und von allen fremden Gerichten befreit. Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verpfändet ihm 75 Gulden für 1500 Gulden auf den Kammergefällen.