Informationen darüber, wie ein Haus und eine Gülte zu Lehen gemacht werden, stehen im Schrein unter dem Buchstaben D.
Konrad von Speckfeld (Conrat von Spekueld) macht etliche Nutzungsrechte und Gefälle bei Nordheim am Main (Northaim) dem Hochstift Würzburg zu Lehen und empfängt diese zurück.
Marquard von Ostheim (Markwart von Osthaim) empfängt zwei Huben bei (Northaim), den halben Zehnt dort und vier Huben bei (
Bischof Wolfram von Grumbach verkauft den Klosterfrauen des Klosters Wechterswinkel (cloesterfrawen von Weterswinkel) verschiedene Gefälle und Nutzungsrechte zu Nordheim vor der Rhön (Northaim) auf Wiederlösung.
Bischof Lorenz von Bibra gestattet dem Bürgermeister und Rat von Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat), eine Walkaule abzuhalten und die Gefälle davon für die Stadt zu gebrauchen.
Das Schloss Aschach an der Saale (Ascha das schloss an der Sal) sowie die darum liegenden Häuser heißen Neuses am Berg (Neuses). Das Dorf, welches über Schloss Aschach liegt und in welchem die Pfarrei liegt, heißt Aschach (Aschach). Den Kleinzehnt zu Neuses am Berg hat Bischof Lorenz von Bibra von Wilhelm von Bibra gekauft.
Bischof Konrad von Thüngen verleiht Johann Niederlandern (Hannsen Niderlanderen) die Mühle des Stifts, welche sich in Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) vor der Salzpforte befindet, als Erblehen für 300 Gulden sowie jährliche Gült, Gefälle und Handlohn.
Wegen eines Mönches wird diese Atzung niedergeworfen.
Fries gibt an, wie die Jägeratzung für den Abt des Klosters Neustadt am Main (Newenstat) gestaltet ist.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt gestattet Bad Neustadt an der Saale (Newstatt an d Saal), für das dortige Spital eine Mühle mit drei Mühlrädern zu erbauen. Zwei dieser Räder dienen zum mahlen und eines zum walken. Die Mühle soll in der hinteren Aue am Rand des Gewässers auf dem Grund des Stiftes stehen. Die Mühle soll dabei andere Brunnen und Güter nicht beschädigen. Die Einnahmen der Mühle soll ein Spitalmeister verwalten und dem Spital selbst zukommen lassen. Die Mühle soll außerdem jährlich zwei Fastnachtshühner in die Kellerei schicken. Das Lehen und die Zinsen gehen an den Spitalpfleger, zusätzlich wird ein Lehenbrief auf Vorbehalt des Hochstifts ausgestellt. Die Mühle soll weder der Erbhuldigung, Reichssteuer, dem Lehen, den Rechten noch Gewohnheiten des Stifts schaden. Sollte wegen der neuen Mühle eine andere Mühle des Stifts abgebrochen werden, muss dieser Abbruch von der Mühle erstattet werden.