Der Folgedient und der Raisdienst sind davon ausgenommen, sie sind dem Stift Würzburg vorbehalten.
Bischof Berthold von Sternberg erhält 250 Pfund Haller von Abt Rudolf zu Heilsbronn (abbt Rudolf zu Hailsprun) und befreit dafür den Hof des Klosters in Randersacker (Randersacker) von allen Steuern, Bede, Fron, Dienste und anderen Beschwerden. Der Freiungsbrief wird von Bischof Gerhard zu Mainz bestätigt. Zur Zeit von Bischof Lorenz von Bibra wollen der Markgraf und der Abt den genannten Hof erneut befreien lassen, was ihnen aber nicht gestattet wird..
Das Dorf Haselbach (Haselbach) gehört zum einen Teil zum Amt Bischofsheim an der Rhön (Bischofshaim) und zum anderen Teil in das Amt Aschach (Aschach). Dort sind etliche Güter für 14 Mark an die von Eberstein verpäfndet. Bischof Johann von Brunn befreit Andreas von Haselbach (Endres von Haselbach) und seinen Erben ein Haus am Stadel und einen Garten bei dem Elersbrunnen, 6 Artacker an der Leiten, einen Acker am Hohenrode und einen Morgen Wiesen in der Mark zu Aschach für Dienste, Bede und Steuern, sodass sie mit den anderen Armen weder leiden noch geben müssen.
Bischof Rudolf von Scherenberg setzt in einem Schreiben fest, dass die jährliche Nutzung der beiden Städte Heidingsfeld (haidingsfeld) und Mainbernheim (mainbernhaim) nicht mehr als 150 Gulden betragen soll. Fries zählt die Einkommensquellen auf: zehn Fuder Betwein, drei Eimer Welwein, vier Eimer Königzinswein, 70 Pfund Geld Zins und ein Drittel an der höchsten Buße. Die Hocken, Metzger und Bäcker müssen 15 Pfund Markbede abgeben. Alle gemeinen Wiesen und Felder, 12 Malter Korn und 150 Gulden Judengeld gehören ebenfalls dazu, sowie Reis- und Folgrecht. Zur Burg gehören einige Äcker.
Nachtragshand: Die dazu erforderlichen Zeugen sagen im Pfarrhof von Bischofsheim (Bischoffshaim) aus, dass die von Frankenheim (Frankenhaim) und Haselbach (haselbach) ihre Verpflichtung zum Reisdienst nicht eingehalten haben.
König Vladislav II. schreibt den Einwohnern von Heidingsfeld (Haidingsfeld) einen offenen Brief und weist sie an, den Befehlen des Bischofs Folge zu leisten. Daraufhin leisten der Schultheiß, der Bürgermeister, der Rat und die ganze Gemeinde zu Heidingsfeld Bischof Lorenz und dem Domkapitel für sich selbst und ihre Nachkommen Erbhuldigung und schwören, die ihnen auferlegten Pflichten zu erfüllen. Sie übergeben Bischof Lorenz einen Revers.
Der bereits genannte Herr Christoph von Gutenstein (Cristof von Guetenstain) verpflichtet sich und die anderen genannten böhmischen Herren und ihre Erben trotz der Verpfändungen dem Stift Würzburg gegenüber, es zu vertreten und schadlos zu halten. Es verpflichten sich folgende Herren und ihre Erben: Kanzler Albrecht II. Kolowrat (Albrecht von Kolnwrad), Herr Heinrich von Gutenstein (Hainrich von Guetenstain), Herr Albrecht von Sternberg (Albrecht von Sternberg), Herr Johann von der Weitmule (Johann von der Weitmulen), Herr Dietrich von Gutenstein (Dietrich von Guetenstain), Herr Johann Pflug (Johann Pflug), Herr Wilhelm von Eilenburg (Wilhelm von Erlenburg), Herr Johann von Gutenstein (Johann von Guetenstain), Herr Wolf von Gutenstein (Wolf von Guetenstain), Herr Wolf von Rabensberg (Wolf von Rabensperg) und Herr Wenzel von Ronsberg (Wentzel von Ronsperg).
Der verstorbene Herr Konrad von Hardheim hat eine zur Unteren Burg Hardheim gehörige Hofstelle, auch Bieschels hofrait genannt, für Atzung und Dienste gefreit, aber ein tirnes und ein Fastnachtshuhn daraufgeschlagen. Walter Breuming (Walther Breumin), der zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Hofstelle besitzt und eine Behausung darauf gebaut hat, bittet Bischof Konrad von Thüngen, ihm und seinen Erben die genannte Behausung wieder zu freien. Bischof Konrad folgt diesem Wunsch.
Johann Königshofer (Hanns Konigshofer), Vogt in Hardheim, kauft von Johann Decker (Hanns Decker) eine Behausung in Hardheim am Steinernen Tor (Stainin thor), die von Diensten, Bete, Steuer, Atzung ua. gefreit ist. Bischof Melchior Zibel von Giebelstadt übergibt ihm einen Freiungsbrief.
Nachtragshand: Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt gestattet und bestätigt seinem Vogt Johann Königshofer (Hans Königshouer) und seiner Ehefrau Katharina (Catharine) die Freiheit, dass seine Behausung für alle Beschwerungen, Dienstbarkeiten, Bede, Steuer, Atzung und anderes jährlich nur einen Martinspfennig an die dem Stift gehörende Untere Burg zahlen müsse.