(13) Der Hof zu den Knöpfen und alles Zugehörige soll dem Obermarschall zustehen. (14) Jeder zu Würzburg ansässige Krämer soll dem Obermarschall jährlich drei Pfund Pfeffer und ein Pfund Ingwer geben. (15) Die Häuser an der Holzpforte sollen dem Obermarschall jährlich drei Pfund Pfeffer und ein Pfund Ingwer geben. (16) Die fremden Krämer, die im Kreuzgang stehen, sollen dem Obermarschall so viel abgeben, wie sie es seit jeher tun. (17) Bei dem Verkauf auf dem Markt soll das Strafrecht durch den Marschall ausgeübt werden.
Ein Drittel des Zehntes von Sachsen (Sachsen), ein Viertel des Zehntes von Wernfeld (Werenfeld), ein Hof im Schloss Walburg (Walpurg), in Kirchaich (Aich) die halbe Zent, in Buchsulz (Buechsulz) der halbe Zehnt sowie ein Drittel des Zehntes in Obersfeld (Obersfeld).
(23) Das Haus zur Reusen an der Holzpforte soll dem Marschall jedes Jahr zu Epiphania zwei Pfund Pfeffer geben. (24) Das Haus von Rüdiger Pfeifer (Rüdel pfeifers) beim Rotentor soll dem Marschall jährlich zwei Pfund Pfeffer geben. (25) Das Haus des Herrn Kraus (Krausen behausung ) an der Holzpforte soll dem Marschall jährlich zwei Pfund Pfeffer geben. (26) Der Bronnbacher Hof (Brunbacher hof) soll dem Marschall jährlich ein Pfund Pfeffer geben. (27) Das Haus des Hiemarin am Brathaus soll dem Marschall jährlich ein Pfund Pfeffer geben. (28) Folgendes soll der Marschall zu Lehen haben: Speerschnabels (sperschnabels) Haus zu den Knöpfen genannt, ein Haus unter dem Kürschnerhof (Kurbenren), Jakob Kannengießers (Jacob Kantengiessers) Haus, Melbers Haus unter dem Kürschnerhof (Kurbnern), das Haus die Huet genannt, ein Garten unter Würffelshaus, 30 Morgen Weingarten in der Mark zu Würzburg, eine Mühle, die obere Ziegelhütte (öber ziegelhüt) sowie etliche Ledertische.
Da die Grafen von Henneberg als Obermarschälle dazu berechtigt sind, das Untermarschallamt zu verleihen, haben sie dasselbige im Allgemeinen samt seinen Würden, Ehren, Rechten, Gewohnheiten, Freiheiten und Zugehörungen verliehen. In den folgenden Jahre gehörte zum Marschallamt, das Dorf Herlas (Harlas) mit der Mühle und ihren Zugehörungen, ein Hof in Cefrishausen samt seiner Zugehörungen, ein Hofstatt zu Henneberg sowie ein Achtel des Zehnt zu Mittelstreu (Mistelstrai).
Nach dem Tod Johanns von der Kere (Hanns von der Kere) verleiht Graf Heinrich V. von Henneberg (Hainrich) das Untermarschallamt mit seinen Zugehörungen, namentlich dem Dorf Herlas (Harlas) mit der Mühle und ihren Zugehörungen, einem Hof zu Cefirshausen mit seinen Zugehörungen, ein Hofstatt auf dem Haus Hemberg und ein Achtel des Zents zu Mittelstreu (Mitelstrai), an Herrn Berthold von der Kere (Bertholden von der Kere). Berthold muss diese Lehen seinen Brüdern Otto (Oten), Karl (Carln) und Hermann (Herman), den Söhnen Johanns und deren männlichen Erben übergeben und der Herrschaft Henneberg als Mann und Diener treu bleiben.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet den Hof des Hochstifts zu Mainbernheim (Mainbernhaim) an Hartmut Fuchs von Dornheim (Harunt Fuchsen in Dornhaim) für 500 Gulden. Bischof Johann von Brunn nimmt sich 120 Gulden vom Spital zu Iphofen und auch er verpfändet Hartmut Fuchs von Dornheim den Hof auf Wiederlösung.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet den Hof des Würzburger Hochstifts zu Mainbernheim (Mainbernhaim) mit allem Zugehörigen für 500 Gulden an den Ritter Hartmut Fuchs von Dornheim (Hartmuet Fuchsen zu dornhaim). Darüber gibt es jedoch keine Aufzeichnungen in der bischöflichen Kanzlein (Cancellei). Der Nachfolger (nachfar) des Bischofs, Johann von Brunn, nimmt 120 Gulden vom Spital zu Iphofen und beauftragt dieses, den Hof an sich zu bringen, wobei es die 500 Gulden auslegt. Dem Hochstift Würzburg ist jederzeit eine Wiederlösung für 620 Gulden Hauptsumme möglich.
Der Bayerhof wird gebaut (ain Hof gebawt Bairen genant), den die von Eberstein (von Eberstain) vom Hochstift Würzburg zu Lehen empfangen. Auf diesen bekennt Bischof Johann von Grumbach Felicitas von Eberstein der Frau von Erasmus von Eberstein (Asmusen von Eberstain) 400 Gulden.
Felicitas (Fele) und ihr Mann Erasmus von Eberstein (ir hauswirt) sterben und der Bayerhof geht an Peter von Eberstein (Peter von Eberstain). Dieser verpfändet die Hälfte des Hofes mit Bewilligung Bischof Rudolfs von Scherenberg an Konrad Steinrück (Contzen Stainricken) für 300 Gulden. Konrad Steinrück verpfändet den halben Hof wiederum mit Bewilligung des Bischofs Lorenz von Bibra an seine Frau Güte von Steinau (Güten von Stainau) für 300 Gulden. Bischof Lorenz kauft später den halben Hof für 300 Gulden von Güte und bringt ihn somit an das Hochstift Würzburg.
Wolf Fuchs zu Haßfurt (Wolf Fuchs zu Schweinshaubten) trägt ein Drittel des Zehnts zu Bayerhof (Bairen) vom Hochstift Würzburg zu Lehen und verkauft diesen an Wilhelm VI. von Bibra (Wilhelmen von Bibra). Wilhelm verkauft das Drittel wiederum dem Hochstift Würzburg für 150 Gulden, doch er stirbt, bevor er den Kaufbrief anfertigen kann. Sein Lehenserbe, der Ritter Johann von Bibra (Hanns von Bibra ritter), bestätigt den Kauf.