Das Landgericht soll mit Rittern besetzt sein und nach der Reform gehandhabt werden. Niemandem soll der Zugang zum Gericht verwehrt werden. Es sei denn, er wurde rechtlich verwiesen, ist kein Einwohner des Gebiets, Flüchtling oder Vertriebener. Geistliche Richter und das Geistliche Gericht dürfen nichts verbieten oder jemanden verbannen und haben nach der Reform zu handeln. Der Bischof stellt den Grafen, Herren, Rittern und Knechten frei, ihre Mannlehen sowie vom Bischof und Stift erhaltene Pfandschaften unter sich, ihren Frauen und Töchtern aufzuteilen. Möchte eine Person ihre Lehen weitergeben oder verkaufen, so muss dies bewilligt und anerkannt werden. Kommt es bei Streitigkeiten zu keiner Einigung, so muss diese Angelegenheit vom Westfälischen Gericht entschieden werden. Dies gilt ebenfalls, wenn den Beteiligten Ehre und Recht versagt wurde.Übertreter des Rechts dürfen an Leib und Gut bestraft werden und haben kein Recht auf Geleit und Frieden. Zudem kann es zu Einschränkungen der persönlichen Freiheiten kommen. Den Knechten ist es untersagt im Hochstift Würzburg zu plündern. Kommt es dennoch zu Plünderungen wird auch ihnen das Recht auf Geleit untersagt, selbst wenn es nach anderen Ansichten gerechtfertigt war. Der geschlossene Vertrag ist auf ewig gültig und nicht zu missbrauchen. Der Bischof, sein Domkapitel, die Grafen, Herren und Ritter, welche der Kirche Würzburgs angehören, schwören diesen Vertrag einzuhalten. Der Vertrag wird vom Bischof und seinem Domkapitel besiegelt.
Die Grafen, Herren und Ritter zu Franken (Franken) beschließen eine Einigung, welche auch "Verständnis" genannt wird. Diese beinhaltet, dass sie sich gegenseitig unterstützen und alte Rechte und Freiheiten beibehalten werden. Dies sprechen sie mit Bischof Johann von Grumbach ab. Sie einigen sich auf gegenseitige Unterstützung in folgenden Fällen: 1) Eine Person erhält nicht dem alten Recht entsprechende Lehen und kann diesen Missstand nicht mehr durch seinen Lehensbrief bezeugen; 2) Jemand wird, entgegen dem alten Gesetz, genötigt Dienste zu erbringen und Pflichten nachzugehen; 3) Dem alten Recht widersprechend werden einer Person und deren Anhängern Steuern und Schatzungen auferlegt; 4) Einer Person wird ihr Schloss oder ihre Stadt widerrechtlich entzogen; 5) Jemand wird während einer Fehde gefangen genommen.
Die Ritterschaft versucht Bamberg (Bamberg) und dessen Domkapitel von ihrem Vorgehen zu überzeugen und bittet diese, die Einführung der Steuern nicht zu gestatten. Zudem erbitten sie deren Unterstützung und die Freistellung ihrer Schlösser, Städte und Befestigungen von den Steuern, damit das alte Recht und ihre Freiheiten bestehen bleiben. Zusätzlich erhoffen sie sich von Bamberg, dass diese Würzburg (wurtzburg) und dessen Domkapitel sowie auch die Markgrafschaft Brandenburg (marggrafen) von ihrem Anliegen überzeugt.
Aufgrund der neu eingeführten Abgabe versammelt sich die Ritterschaft in Schweinfurt (Schweinfurt) und schicken Konrad von Künsberg ( Conraden von kindsbergk), Martin von Truchsess (Martin Truchses), Konrad marschalk, Martin von Redwitz (Martin von Redwitz) und Karl von Wiesenheit (Caroln von Wisenthait) nach Bamberg (Bamberg). Diese tragen ihr Anliegen dem Bischof vor. Sie beklagen die neue Steuer, die ihrer Meinung nach gegen das alte Recht und ihre Freiheiten verstößt. Die Ritterschaft und ihre Anhänger beschließen die Steuer nicht zu dulden, sich zu widersetzen und diese nicht zu zahlen. Hierfür suchen sie Unterstützung von Bamberg (bamberg), Würzburg (wurtzburgk) und der Markgrafschaft Brandenburg (Brandenburg).
Bischof Lorenz von Bibra und dessen Domkapitel antworten wiederum auf die Rückmeldung der Gesandten der Ritterschaft. Sie sichern der Ritterschaft ihre Unterstützung bei deren Anliegen zu. Der Bischof und dessen Domkapitel sind sich bewusst, dass das Hochstift dem Adel beisteht und sich der Bischof um deren Anliegen kümmert. Die Städte und Landschaften fühlen sich in ihren Rechten und Freiheiten vom Adel eingeschränkt, weshalb sie eine Niederschrift jener nach dem alten Recht fordern. Diese Forderung resultiert aus den Beschlüssen des Reichstags zu Augsburg. Lorenz von Bibra hatte sich zum Zeitpunkt des Beschlusses unparteiisch verhalten, wodurch die Abgabe eingeführt wurde. Nun beschließt er auf die Forderung der Ritterschaft eine Antwort zu geben.
Die Fürsten beschließen, dass ein jeder von ihnen den besten Ritter aus seiner Ritterschaft, bis zum Rittertag zu Kitzingen (Kitzingen), in der Zeit zwischen Ostersonntag und dem darauffolgenden Sonntag zu sich holen soll. So wie es ihnen zusteht, handeln sie nach Recht und Ordnung und gestehen den Rittern Rechte, Mitsprache und Forderungen zu. Die drei Fürsten müssen von neun Räten jeweils zwei, die Grafen und Herren jeweils einen und die Ritterschaft zwei Personen stellen. Bei dem Treffen gibt es eine gemeinsame Mahlzeit, genannt Maß. Der Würzburger Bischof beschwert sich, dass er vom Rat am stärksten benachteiligt wird. Dadurch entstehen Einschränkungen der Regalien, Saalgerichte, Hofgerichte, Landgerichte und weiteren Gerechtigkeiten für ihn. Dies bedeutet gleichzeitig eine Beschneidung der königlichen Rechte von Appelation und Instanz vor dem Kammergericht. Deshalb kann dies nicht gestattet werden. Jeder der die fürstliche Gnade begehrt, soll am Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) anwesend sein. Gibt es jedoch Schwierigkeiten jemanden zu finden, so soll derjenige Fürst eine Suchanzeige schreiben.
Wenn die Ritterschaft allerdings behauptet, sie hätten den Rittertag genutzt um über Raub und Plackerei zu beratschlagen und Gesandte mitbekommen, wo diese Besprechungen stattfinden, soll die Gnade der Ritter benachteiligt werden. Wenn sie außerdem eine neue Ordnung einführen wollen und zusätzlich die zuständigen Landesherren nichts dagegen unternehmen, sondern sogar das Vorhaben fördern, wird auch dies der Gnade zum Nachteil, vor allem wenn die selbige Ordnung sich zu einem Nachteil, Schaden oder Minderung der fürstlichen Regalien, Saalgerichte, Hofgerichte, Landgerichte und anderen Gerechtigkeiten auswirkt. Falls sie nicht einwilligen können, wird nichts unternommen.
4. Dadurch würden sie ihre Freiheit verlieren, die ihnen so wichtig ist. Da sie sich überreden lassen haben, wie ihre Eltern es nie getan hätten, würden sie dafür verachtet und für leichtfertig gehalten werden.
6. Die Freiheit, die ihnen vom Kaiser gegeben wurde, sollte nicht zum Nachteil oder zu Ungunsten der Fürsten sein. Sollte die Ritterschaft sich dieser bedienen, würden Unstimmigkeiten zwischen den Fürsten und dem Adel entstehen. Würden sie dem Reich dienen, so würde weniger auf Gebot und Dienst der Fürsten geachtet werden, sie würden dem Kaiser um Schutz vor den Fürsten bitten. Bei solch einer Widersetzung hätten Kaiser, Fürsten und Ritterschaft einen ewigen Streit miteinander. Dieser würde damit gelöst werden, dass die Ritterschaft eigene Abgaben an den Kaiser leistet und den Fürsten ihre eigenen Abgaben auferlegt werden. Falls der Adel dadurch Schäden erleiden würde, müssen sie diese Nachteile tragen, da sie den Fürsten nicht unterstellt sein wollten.
Nach dem Tod Herzog Georgs des Reichen (Jorgen von Bairn) und der Veränderung des Herzogtums Württemberg (wirtemberg) wird dem Hochstift Würzburg etwas zum Trost empfohlen. Bischof Konrad von Thüngen empfängt seine Regalien von den Kurfürsten zu Worms (wormbs).