Graf Gottfried von Reichenbach und seine Frau Mechthild, geborene von Abenberg (Grave Gotfrid von Reichenbach und seine hausfrawe Mechtild, geborn von Henneberg), verkaufen Bischof Hermann von Lobdeburg verschieden Nutzungen in Elfershausen (Elverichshausen). Der Nachtragshand zufolge betrifft dies auch: Trimberg (Trimperg), Machtilshausen(Machtoldshausen), Rüdenschwinden (Rutswinden), Engenthal (Engenthal), Garb (Garb), Melborn (Melhorn), Seubottenholz (Sibottenthal), Wasserlosen (
Bischof Iring von Reinstein-Homburg kauft die Gueter und Nutzungsrechte an Gülchsheim (Gulichsheim etliche guetere und nutzunge) von Otto Schenk von Seinsheim und seiner Ehefrau Gisela von Hemmersheim ( Schenk Oten uns seiner Hausfrawen Giseln von Hennershaim).
Über die Gerichtsrechte des Hochstifts in Euerdorf, erstellt der Amtmann von Trimberg, Konrad von Hutten (herr Conrat von Hutten riter) eine Übersicht, die Fries im Hof zugänglich macht.
Bischof Rudolf von Scherenberg kauft dem Domdekan Wilhelm Schenk von Limpurg (Schenck Wilhelmen von Limpurg) das Dorf Falkenstein (Falckenstain) mit allen seinen Rechten, Gerichtsbarkeiten und Gefällen, sowie Zugehörungen für 170 Gulden ab.
Die Nachtragsahand gibt an, wo das Register über die Lehenmachung Grünsfelds an die von Leuchtenbergs ( Leuchtenbergisch Lehenmachung vff Grunsfeld) zu finden sei.
Laut einem Privileg von Kaiser Karl V. sollen die Oberhoheit, die Rechte und die Gerichtsbarkeit über die Eigengüter des Stifts Würzburg und die Güter, die vom Stift zu Lehen gehen, von niemand anderem verkauft, verpfändet oder verliehen werden.
Nach dem Bauernkrieg erhält Konrad Groß (Cuntz Gross), Pferdeknecht auf der Marienburg, das lebenslange Nutzungsrecht für ein Viertel eines Hofs in der Pleich. In das Nutzungsrecht sind auch seine Frau und sein Sohn Balthasar Groß (Baltassar) eingeschlossen.
Bischof Konrad von Bibra und Wilhelm von Grumbach (Wilhelm von Grumbach zu Rimpar) einigen sich nach einem Streit über das Weide- und Jagdrecht im Gramschatzer Wald (Cramschit).
Landgraf Georg von Leuchtenberg (Grunsfeldt) verpfändet Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt für 4000 Gulden einen jährlichen Zins von 200 Gulden auf Stadt und Amt Grünsfeld (Grunsfeldt) sowie den dazugehörigen Nutzrechten und Einkünften. Dort besitzt Landgraf Johanns Ehefrau bereits jährliche Nutzrechte über 1150 Gulden.
Der Propst des Klosters Heidenfeld, Andreas I. Emes (Probst Andres zu Haydenfeldt) kauft nach der Einwilligung Bischof Melchiors Zobel von Giebelstadt das Recht an einer jährlichen Getreidegült von sechs Malter Roggen und zwei Malter Hafer nach Schwartzacher mas und das Recht an Zinsen im Wert von 18 Pfund, 16 Pfennig und 1 Heller von Valentin Fuchs von Dornheim zu Wiesentheid (Valtin Fuchs von Dornhaim zu Wisenthaid) für insgesamt 226 Gulden. Diese Abgaben betreffen zwei Huben des Klosters Heidenfeld in Kraisdorf (Greisdorff). Im Kauf eingeschlossen sind außerdem alle Gefälle, Lehensrechte, Gerichtsrechte und weitere Rechte. Laut einem Register über diesen Verkauf empfängt der Propst alles als Erbzinslehen vom Würzburger Bischof.