Neuses (Neuses), das im Amt Neuhaus (ambt Neuenhaus) bei Bad Mergentheim (Mergethaim) liegt, ist würzburgisches Eigentum und ein Lehen der Herren von Hohenlohe (Hohenlohische).
Mit der Zeit kommt die an die Domherren Heinrich und Geis von der Tann (itzgemelten beden domherrren) verpfändete Hälfte Nüdlingens (Nutlingen) an Sebastian von der Tann (Sebastian von der Than). Bischof Johann von Brunn einigt sich mit diesem in Bezug auf die verpfändete Hälfte Nüdlingens sowie das Schloss und das Amt Steinau (Schlos vnd ambts Stainach), das Sebastian von der Tann ebenfalls als Pfand hält, folgendermaßen: Bischof Johann von Brunn zahlt Sebastian von der Tann und seinen Erben in drei Jahren 2881 Gulden und 1000 Heller, um das oben aufgezählte Pfand abzulösen. Über die Stellung von Amtsmännern soll Sebastian von der Tann weiterhin die Abgaben und Gefälle zu Nüdlingen und Steinau erhalten und über lokale Nutzungsrechte verfügen. Hierfür wird jährlich ein Zehntel der daraus erhaltenen Gulden, Pfunde und Pfennig mit der Hauptsumme der Verpfändung verrechnet.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Sebastian von der Tann (Sebastian von der Thamm) im Gegenzug für 4483 Gulden Schloss Hildenburg, Stadt und Amt Hildburghausen (Schloss Stat vnd ambt Hildenburg), Fladungen (Fladingen), Steinach an der Saale (Staina) sowie das halbe Dorf Nüdlingen (Nutlingen) amtmannsweise. Die Erträge aus Nutzungsrechten des Pfands sollen Sebastian von der Tann jährlich zwölf Gulden für einen einbringen. Sollten die Einkünfte durch das Pfand diesen Satz nicht decken, sollen die überschüssigen Gefälle der Dörfer Vachdorf (Vachdorf) und Leutersdorf (Leuttersdorf) dafür verwendet werden. Diese Übereinkunft ist verschriftlicht und übergeben.
Als Bischof Johann von Brunn Sebastian von der Tann (Sebastian von der Than) noch 1955 Gulden schuldet, stellt er eine Verpändung aus, die folgende Zinsen beinhaltet: Auf zehn Gulden soll er einen erhalten. Zu diesem Zweck bekommt er die Nutzungsrechte zu Haina (Hain) ganz und zu Nüdlingen (Nutlingen) zur Hälfte amtmannsweise zur freien Verfügung gestellt. Ersteres bringt Bischof Johann von Brunn vorab von seinem Domkapitel wieder an sich. Dieses Pfand soll Sebastian von der Tann und seinen Erben bis zur vollständigen Begleichung der Schulden gehören. Das Domkapitel besiegelt diese Übereinkunft nicht.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Schloss Hildenburg, Stadt und Amt Hildburghausen (schlos Stat vnd ambt Hildenburg), Fladungen (Fladingen) und das halbe Dorf Nüdlingen (Nutlingen) mit anderen Dörfern und Nutzungsrechten für 11990 Gulden an den Grafen Georg I. von Henneberg-Aschach (Graue Georgen von Hennenberg).
Bischof Johann von Brunn verpfändet den Brüdern Georg, Andreas und Wilhelm von Grumbach (Georgen, Endresen vnd Wilhelmen von Grumbach) die Stadt Neuses (Neuses), die im Amt Prosselsheim (Brassoldshaim) liegt, für 656 Gulden.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet Thomas das Amt des Freiboten zu Bad Neustadt an der Saale (Newenstat) mit Vorbehalt des Widerrufrechts.
Bischof Lorenz von Bibra erneuert die Erlaubnis Bischof Rudolfs von Scherenberg: Schultheißen und Dorfmeister von Nordheim vor der Rhön (Northaime vor der Reue) dürfen eine Schankwirtschaft einrichten und betreiben.
Bischof Konrad von Bibra erlaubt auf Bitten von Bernhard und dem Ritter Pankraz von Thüngen (Bernharten vnd pancratzen von Thungen riters) dem Abt Konrad (abbt Conraten) des Klosters Neustadt am Main (Neuenstat), am Spresberg (Spresberg), am Langenrain (Langenrain) und in löheren, ansonsten am Heidenberg (Haidenberg), auch an der dürren Heide (an der durren haid) genannt, nach Rehen zu jagen. Wenn aber die Würzburger Jäger, Amtmänner oder Kellermeister nach seinem Befehl dort jagen, muss sich der Abt zu dieser Zeit der Jagd enthalten. Er darf außerdem dem Kellermeister weder Hunde noch Garn leihen. Der Bischof übergibt dem Abt darüber einen Befehl, den er selbst unterschrieben hat.
Wie Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt Johann Schmid (Hansen Schmiden) zu Lillstadt (Lilpfeld) als Schultheiß einsetzt, so setzt auch Bischof Otto von Wolfskeel Johann Hartmann (Hartman) als Schultheiß zu Brunn (Brun) ein. Das Landgericht enthebt Thomas Burggraf (Burgraff thumbs) seines Amts zu Ansbach (Onaldsffach).