Graf Otto von Botenlauben (Graf Ott von Bottenlauben) verkauft zusammen mit dem Amt Hildenburg (Hiltenberg) und Lichtenburg (Lichtenberg) sowie den zugehörigen Dörfern die Vogtei Salkenberg (Salchenberg) an Bischof Hermann von Lobdeburg.
Bischof Wolfram von Grumbach und der durch ihn gefangen genommene Abt von Fulda, Heinrich VI. von Hohenberg (Hainrichen von Fulda), schließen einen Vertrag. Damit kommt es zur Schlichtung etlicher Uneinigkeiten und Auseinandersetzungen, wie die im Salzgau (Saltzgaw) und Amt Lichtenburg (ambt Lichtenberg), durch vier Personen.
Dietrich von Heidingsfeld (diterich von Haidingsfeld) hat Schallfeld (Schalckfelt), Grettstadt (gretzstat), Bad Windsheim (windsheim) und das Schloss Stollburg (Stalberg) als Pfänder vom Stift inne. Er tritt diese Pfänder wieder an das Stift ab und bekommt dafür von Bischof Johann von Egloffstein 8.446 Gulden auf das Amt und die Stadt Haßfurth (Hasfurt) verpfändet. Die vorherige Verpfändung gilt damit als abgelöst und das Stift hat wieder die Obrigkeit über Schallfeld.
Bischof Johann von Brunn einigt sich mit Wilhelm (wilhelmen), Peter (pettern) und Eckhard Schweigerer (Schwegerer) über die Schulden, die er bei ihnen auf der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) und Kitzingen (Kitzingen) hat. Er schuldet ihnen 5600 Gulden. Dafür verpfändet er ihnen das Amt Karlburg (Carlburg) und befreit damit die beiden Städte von den Schulden.
Bischof Johann von Brunn leiht sich 3000 Gulden von Reinhard von Ussigheim (Reinharten von Vssigkheim). Dafür verpfändet der Bischof ihm die Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach), dessen Leute und Güter. Er ernennt ihn außerdem zum Amtmann und sichert ihm jählich 100 Gulden zu Martini für seine Dienste zu.
Bischof Johann von Brunn leiht dem Mainzer Erzbischof Konrad von Dhaun das Schloss Lichtenberg (Lichtenberg), das Schloss und die Stadt bei Bad Salzungen (Saltzungen) mit deren Zugehörungen, sowie 3000 Gulden. Bischof Johann benötigt deshalb Geld, woraufhin Graf Georg I. von Hennenberg (Jorg von Hennenberg) ihm 3000 Gulden leiht. Im Gegenzug überträgt er dem Grafen die Schlösser und die Stadt, die er dem Erzbischof verliehen hat. Diese Schuldverschreibung gilt so lange, bis einer der Bischöfe diese ablöst. Wenn sie abgelöt wird, behält Bischof Johann jedoch weiterhin das Öffnungsrecht für die Schlösser. Im Fall, dass eines der Schlösser sich nicht mehr im Besitz des Erzbischofs von Mainz befinden sollte, muss Bischof Johann für den Verlust aufkommen und 3000 Gulden innerhalb von zwei Monaten zahlen. Wenn Würzburg und die von Henneberg sich im Krieg miteinander befinden sollten, sollen sich die in dem Schloss Lichtenberg sowie in dem Schloss, Stadt und Amt Bad Salzungen ansässigen Untertanen nicht einmischen. Falls Bischof Johann versterben sollte, sollen Graf Georg und seine Erben sich an den Mainer Erzbischof wenden und diesem unterstellt sein.
Der Mainzer Erzbischof Dieter von Isenburg untersagt Graf Georg II. von Henneberg-Aschach (Jorgen von Hennenberg), der Schloss Lichtenberg (Lichtenberg) sowie die Hälfte der Burg und Stadt Bad Salzungen (Saltzungen) als Pfand auf Wiederlösung in seinem Besitz hat, für 400 Gulden daran Bauarbeiten zu vollziehen. Dies würde die ursprüngliche Pfandsumme von 6000 Gulden erhöhen. Falls Graf Georg die Schlösser und Ämter verkaufen möchte, muss er diese erst Mainz (Maintz) anbieten. Ist Mainz jedoch nicht interessiert, darf er sie auch anderen zum Verkauf anbieten.
Bischof Rudolf von Scherenberg und seine Vorgänger haben seit langer Zeit den Schaftrieb und die Weide in den Markungen zu Schallfeld (Schalckfelt) und Bad Windsheim (windsheim) im Amt Gerolzhofen (Gerotzhofen) inne. Dieser wurde jeder Gemeinde für jährlich 10 Gulden, die an Miachaelis bezahlt werden müssen, verliehen. Die Bischöfe lassen dafür niemanden sonst Schafe auf diese Gebiete treiben.
Mangold von Eberstein (Mangolt von Eberstein) und Bischof Konrad von Thüngen sind sich uneinig über die Wüstung Schandenhof (Schanten). Mangold von Eberstein ist der Meinung, die Wüstung stehe ihm zu, Bischof Konrad von Thüngen erklärt, Bischof Rudolf von Scherenberg hätte das Amt Auersberg (awersberg) bereits wieder ausgelöst. Bischof Lorenz von Bibra, der Vorgänger Konrads von Thüngen, hatte die Wüstung wieder inne und seine Amtsleute von Auersberg und Fladungen (Fladungen) hatten bereits ihre Rechte ausgeübt. Die beiden einigen sich darauf, dass Bischof Konrad Mangold von Ebersberg 60 Gulden bezahlt und die Rechte an der Wüstung behält.
Bischof Konrad von Thüngen richtet einen Vertrag zwischen Abt Georg Wolfsbach (Georgen) des Klosters Münsterschwarzach (Munster Schwartzach), Schultheiß, Dorfmeister und Gemeinde zu Gerlachshausen (Gerlachshausen) auf der einen Seite und Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) auf der anderen Seite bezüglich eines Viehtriebs auf.