Die obrigkeitlichen Rechte, Gefälle, Leibeigenen und Güter des Grafen Wichbald in Pleichfeld (Blaichveld) (unklar, ob Ober- oder Unterpleichfeld) kommen durch ein von Kaiser Ludwig der Frommen bestätigtes Tauschgeschäft an das Hochstift Würzburg. Davon ebenfalls betroffen sind Steinbach (Sterirebrak), Aschenhausen (?) (Aschenhus), der Gozfeldgau (Gotzveldt), Sulzheim (Sultzhaim), der Gollachgau (Gollachgey), Ergersheim (Angerenhaim), Kürnach (Curnach) und Weigenheim (Weigenhaim).
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 1: Die Bischofsreihe bis 1254 (Germania Sacra, Neue Folge 1: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1962.
Heinrich von Boxberg (Bocksberg) trägt seinen Allodialbesitz (Güter, Nutzrechte und Gefälle) in Bieringen (Biringen) bei Krautheim (Crauthaim) Bischof Otto von Lobdeburg und dem Hochstift Würzburg als Lehen auf und empfängt diese wieder. Von diesem Rechtsgeschäft ebenfalls betroffen sind das Schloss Boxberg (Boxberg schlos), Igersheim (Egershaim), Osterburken (Burchhaim), Sennfeld (Senvelt) und Wemmershof (Wenneshoffen).
Vor etlichen Jahren ist es Rechtsbrauch gewesen, dass ein König/Kaiser nach dem Tod eines deutschen Bischofs oder Abts, der seine Regalien als Lehen vom König/Kaiser empfangen hat, nicht nur dessen bares Geldvermögen, Silbergeschirr und andere Besitztümer einzog, sondern auch sämtliche anderen Gefälle und Nutzrechte des Bistums oder der Abtei für ein Jahr einzog und für persönliche Zwecke verwendete Dies gilt auch für die Bischöfe von Würzburg, aber Bischof Otto von Lobdeburg erhält von König Freidrich II. für sich und seine Nachfolger ein Privileg gegen diese Rechtspraxis.
Monumenta Boica 37, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1864.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 1: Die Bischofsreihe bis 1254 (Germania Sacra, Neue Folge 1: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1962.
Für 163 Pfund Heller verpfändet Bischof Otto von Wolfskeel Herrn Apel von Lichtenstein (Liechtenstain) das Dorf Breitbach (Braitbach) mit seinen Leuten, Gütern, Gülten, Nutzungsrechten und Gefällen.
Fries kann eine weitere Lehenvergabe nicht mehr urkundlich belegen und vermutet daher, Bischof Johann von Brunn habe die Lehen in Breitendiel ebenso wie andere Gefälle verkauft.
Für 2500 Gulden verkaufen Weiprecht und Magdalena von Helmstatt (Helmstat) Bischof Johann von Brunn etliche Weingärten, Äcker, Korn, Weizen, Hafer und 1 Pfund Heller zu Binsfeld (Binsfelt) einschießlich weiterer Güter und Gefälle. Die Kaufsumme soll innerhalb von vier Jahren bezahlt werden. Von einer späteren Hand werden folgende Orte ergänzt: Dattensoll (Datzensol), Heßlar (Hesler, Müdesheim (Mutishaim) und Halsheim (Hohelshaim).
Bischof Rudolf von Scherenberg löst das Amt Botenlauben (Botenlauben) mit Arnshausen (Arnshausen), Reiterwiesen (Reitterweisen), Kronungen (Gruningen) und Oberwern (Obern Wird) von den Grafen von Henneberg wieder ab. Dazu leiht Heinrich Steinrück (Stainrück) dem Bischof 3000 Gulden und wird für drei Jahre Pfandherr und Amtmann mit dem Recht, alle Gefälle einzunehmen. Der Bischof behält sich das Öffnungsrecht, das ihm die militärische Nutzung der Burg im Kriegsfall garantiert, die Kriegsfolge und Bede vor. Außerdem behält er sich vor, das Amt nach drei Jahren wieder mit 1500 Gulden abzulösen.
Philipp von Herbilstadt (Herbilstat) verkauft das Schloss Prölsdorf mit allen dazugehörigen Leuten, Gefällen, Nutzungsrechten und Gerechtigkeiten an Bischof Lorenz von Bibra urtätlich für 1800 Gulden.
Die im Bauernkrieg verjagten Mönche übereignen nach der Befriedung des Konflikts das Kloster samt allen Gefällen, Nutzungen sowie sonstigen Zugehörungen Bischof Konrad von Thüngen und dem Hochstift Würzburg. Im Gegenzug erhält jeder Mönch ein Leibgeding. Bischof Konrad nimmt diese Gefälle über Jahre hinweg ein und stellt sie letztlich wieder nach päpstlicher Zustimmung den Mönchen zu.
Die Birklinger Augustinerchorherren bewohnen das Klostergebäude nicht mehr und geben dieses dem Verfall preis. Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt lässt die Gefälle daher von einem Diener einnehmen, verrechnen und hinterlegen. Innerhalb der folgenden 20 Jahre sterben alle Mönche.