Fries gibt einen Verweis zur Angabe über unerledigte Zahlungen, die dem Hochstift Würzburg für von den Kaisern und Königen des Heiligen Römischen Reiches geliehenes Geld zustehen.
König Heinrich [VII.] schuldet Bischof Hermann von Lobdeburg 230 Mark Silber Dienstgeld. Der König verpfändet dem Bischof dafür lebenslang die Juden in Würzburg. Mit dem Tod des Bischofs können der König oder dessen Nachfolger, die Juden für 230 Mark Silber wieder ablösen. Der König gibt dem Bischof eine Urkunde, in der steht, dass das Geld, welches der Bischof mit den Juden verdient, nicht von der Hauptschuldsumme abgezogen wird.
König Karl IV. verpfändet Bischof Albrecht von Hohenlohe und dem Hochstift Würzburg für deren Kosten und Mühen 1200 Mark Silber auf den Juden der Stadt Rothenburg. Der König verpfändet dem Bischof die Schule, den Kirchhof, Häuser und Hofstätten der Juden in Würzburg. Desweiteren verpfändet er auch auf bestimmte Zeit die Schule, den Kirchhof, Häuser und Hofstätten der Juden in Rothenburg. Außerdem verpfändet er ihm und seinem Hochstift 1200 Mark lötiges Silber und die Häuser, Hofstätten, Kleinode und farnusen Gelder der Juden in Nürnberg.
König Karl IV. wird zum Kaiser gekrönt und er gestattet dem Bischof Gerhard von Schwarzburg in allen Städten, Schlössern und Ländereine des Hochstifts Würzburg Juden anzunehmen, zu verteidigen, zu schützen, zu schirmen und Steuern von ihnen einzutreiben.
Bischof Rudolf zieht im vorangegangenen Eintrag Heinrich V. von Bibra ( Hainrichen von Bibra) vor das Landgericht wegen eines Rechtsstreits um die Verpfändung von Rechten in Aubstadt (Augstat), Höchheim (Hochaim) und Irmelshausen. Bischof Rudolf erhält Recht, Heinrich V. von Bibra appelliert mit seinem Sohn Valentin (Valten) an Kaiser Friedrich III. Dieser bestimmt den Markgraf und Kurfürsten Albrecht Achilles (Marggraue Albrecht) von Brandenburg-Ansbach zum Kommissar, der zugunsten Heinrichs entscheidet. Bischof Rudolf bringt den Rechtsstreit bei Kaiser Friedrich III. vor, während der Verhandlungen sterben die Beteiligten Kaiser Friedrich III., Markgraf Albrecht Achilles, Bischof Rudolf sowie Heinrich von Bibra. Bischof Lorenz von Bibra und Valentin von Bibra führen den Rechtsstreit fort und einigen sich unter Vermittlung von Domherr Albrecht von Bibra ( Albrechten von Bibra domheren) und Bartholomäus von Herbilstadt zu Hein (Bartholmesen von Herbilstat zu Hain). Valentin von Bibra und seine männlichen Erben erhalten Burg und Dorf Irmelshausen zusammen mit Aubstadt und Höchheim als Lehen vom Hochstift. Dem Hochstift vorbehalten ist die Zentgerichtsbarkeit, die Folge, das Reisrecht sowie das geistliche Gericht und das Landgericht. Zusätzlich bekommt das Hochstift 3,5 Huben und 11 Selden bei Aubstadt. Alles was in Aubstadt und Höchheim gebaut wird, übergibt Valentin von Bibra dem Hochstift und erhält es als Lehen zurück. Zudem werden dem Hochstift Schulden in Höhe von 100 Gulden erlassen, Valentin verpflichtet sich zur Zahlung von 900 Gulden und verzichtet auf weitere Schuldforderungen. Dem Hochstift steht der Rückkauf des Schloss Irmelshausen und der Dörfer Aubstadt und Höchheim zu.
Kaiser Karl V. fordert von den Juden im Stift Würzburg das Guldenopfer ein. Jodokus Markwart von Heilbronn (Jobsten Marckarten von Hailprun) fordert diese ein. Bischof Konrad von Thüngen gibt diesem einen Passbrief, mit dem Befehl die Einforderung ausführen zu dürfen.
Karl V. schickt seinen Rat und Diener Caspar von Usenwangen (Casparn von Vsenwangen) los, um das Guldenopfer von den Juden im Stift Würzburg einzufordern. Von jeder Person, Frauen oder Männer, jung oder alt, soll ein rheinischer Gulden eingefordert werden. Zur selben Zeit ist Bischof Konrad von Thüngen auf dem Augsburger Reichstag. Dort geben seine Statthalter ihm einen Passbrief, der ihn berechtigt, die kaiserlichen Befehle auszuführen.
Auf dem Reichstag zu Augsburg wird der Geldwechsel der Juden durch Kaiser Karl V. und einige Reichsstände einheitlich geregelt. Juden, die Wucher betreiben, sollen im Reich nicht geduldet werden und haben auch keinen Rechtsbeistand zu erwarten. Auf dem Reichstag zu Regensburg wird das Statut von Karl und den Ständen erneuert. Bischof Konrad von Thüngen bestätigt dies ebenfalls für das Stift. Die Juden sollen sich des Wuchers enthalten und sich stattdessen mit ehrlichem Handel und Handarbeit ernähren. Als dies aber nicht eingehalten wird, verbietet er erneut den Wucher und bestimmt, dass die Wucherer gebührend bestraft werden sollen.
Fries verweist auf eine Freiheit des Kaisers Ferdinand für die Juden.
Der Kaiser gibt seinen Verwaltern in Rimpar (Rimpar) die schriftliche Fürbitte, seine Schulden tilgen zu lassen.