Bischof Hermann von Lobdeburg kauft in Frankenheim im Amt Fladungen (Franckenhaim im ambt Fladingen) verschiedene Güter von Graf Otto von Henneberg-Botenlauben (Grave Oten zu Botenlauben).
Bischof Berthold von Sternberg erwirbt die Burg Hinterfrankenberg (Franckenberg das hinter) von Burggraf Friedrich III. von Nürnberg für 300 Mark Silber und 700 Pfund Heller. Da er aber nicht in der Lage ist, den Burggraf mit Bargeld auszuzahlen, verpfändet er ihm diese Summe auf die Einkünfte aus den Dörfern Herbolzheim (Herboldshaim) und Mainbernheim (Bernhaim) sowie dem Mainbernheimer Wald (vnd dem Bernhaimer walde), sodass er einen Zinssatz von 12,5% auf die Hauptsumme erhält (also das er alwegen von 8 marken 1 marck, vnd von 8 Pfund 1 Pfund nutzung haben). Dafür wird Burggraf Friedrich jedoch zum Lehnsmann des Bischofs und seines Stifts (dargegen ime vnd dem Stiffte mit manschafft verwant sein sollte).
Bischof Berthold von Sternberg verpfändet Hern Gottfried I. von Hohenlohe-Uffenheim und seinen Erben ( Herrn Gottfriden von Hoenlohe vnd seinen Erben) das Schloss Hinterfrankenberg (shlos Frankenberg) mit seinen Gütern, Einkünften, Leibeigenen beiderlei Geschlechts und anderen Zugehörungen. Davon werden einzig die Mannlehen ausgenommen. Viele Jahre vorher war Herr Albrecht I. von Hohenlohe-Uffenheim (Albrecht von Hohenlohe) Burgmann des Hochstifts Würzburg auf Schloss Hinterfrankenberg, weswegen ihm ein Burggut im Wert von 100 Mark Silber versprochen wurde. Diese Hundert Mark Silber fordert sein Sohn Gottfried I. von Hohenlohe-Uffenheim (sein sun her Gotfrid) von Bischof Berthold von Sternberg. Bischof Berthold antwortet ihm, seines Wissens sei das Geld seinem Vater bezahlt worden, was Herr Gottfried verneint. Beide Parteien einigen sich auf folgenden Vergleich: Gottfried von Hohenlohe leiht Bischof Berthold 400 Pfund Heller in Bar, wofür Bischof Berthold ihm das Schloss Hinterfrankenberg mit allen seinen Besitzungen, ausgenommen nur die Mannlehen, für 400 Pfund Heller und 100 Mark Silber verpfändet. Dies geschieht allerdings mit der Bestimmung, dass Gottfried von Hohenlohe das Pfand wieder verliere, falls sich herausstellen sollte, dass sein Vater die 100 Mark Silber oder ein Gut dieses Werts erhalten habe.
Graf Heinrich V. von Henneberg-Schleusingen (Grave Hainrich von Hennenberg) verpfändet Bischof Gerhard von Schwarzburg die Burg Frankenberg, die in der Grafschaft Henneberg in der Nähe von Schwarza liegt (Franckenberg in der Graveschafft Hennenberg nahendt bei Schwartzach gelegen, ain Sloss) zusammen mit den Gerichtsrechten und der Vogtei des Augustinerinnenklosters Frauenbreitungen (sampt dem gericht vnd vogtei zu Frawen Braitingen) mit allen Zugehörungen für 4000 Pfund.
Eine Hofstatt, die dem Hof namens Forderen Kress gegenüberliegt, wird dem Besitzer des Hofes verkauft unter der Bestimmung, dass sie unbebaut bleiben soll.
Der Hof Fordere Kress liegt in der Nähe des Karmelitenklosters St. Barbara (bei den Frawenbrüdern gelegen) und ist ein bischöfliches Lehen, das Johann Kraft trägt (des Besitzers Hannsen Craften) 15 Gulden jährlicher Zinsen abwirft. Bischof Johann von Brunn verpfändet Johann Kraft auf seine Bitten diese 15 Gulden sowie weitere 3 Gulden auf die Belehnung, den Handlohn und das Recht auf das Stiftgeld der beiden Messen zu St. Kilian (8. Juli) und zu Allerheiligen (1. November) und macht den Hof damit frei und Johann Kraft zu eigen.
Im Amt Neuburg werden bei Scheinfeld werden zwei Höfe als Frankfurt (zwen höfe bei Schainveld im ambt Neuburg Franckfurt genant) bezeichnet. Diese Höfe erhalten die Vettern Paul und Johann Henne (Pauls vnd Hanns Henne) von Bischof Lorenz von Bibra zu Lehen.
Ein Hof, der in der Stadt Würzburg liegt, wird "Oberfrankfurt" (ain hof in der stat W ligend OberFranckfurt genant) genannt. Bischof Konrad von Thüngen lässt seinen Besitzer Johann Bauer (Hannsen Bauern) aufgrund seiner Beteiligung am Bauernkrieg enteignen und gibt diesen Hof Eustachius von Thüngen (Eustachen von Thungen). Durch Verhandlungen und die Hilfe Bischofs Konrad von Bibra kommt der Hof in dessen Amtszeit wieder an Johann Bauer zurück.
Johann Markgraf (Hans Marggrave) bestätigt den Empfang verschiedener Güter, die Johann Frank gehörten (so Hansen Franken gewest).
Bischof Konrad von Bibra schenkt seinem Sattelknecht Johann Herbart (Hansen Herbatt) die Güter, die Johann Frank (Franck, Hansen des jungen Kundschwerd) zuvor besaß.