Etliche Güter zu Rettersbach (Rettersbach) werden Voit von Rieneck zu Urspringen (vaiten von visprungen oder Rineck) verkauft. Informationen hierüber sind zu Hof im Schrein Proprietatis unter dem Stichwort "Erlbach" (Erlbach) zu finden.
Der Markgraf Ludwig V. der Brandenburger (der Marggraf) besitzt das Dorf Repperndorf (Repperndorf). Es werden Überlegungen angestellt, ob es mit Kitzingen (kitzingen) versetzt und wieder abgelöst werden soll.
Das Dorf Rettersheim (Rettersheim an der Thauber) und das Amt Röttingen (ambt Rattingen) stehen rechtmäßig dem Kloster Fulda (Stift Fulda) zu. Heinrich, der Abt des Klosters Fulda (abt hainrich), verzichtet auf diesen Anspruch und übereignet die Güter dem Hochstift Würzburg.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verpfändet in Absprache mit seinem Domkapitel das Folgende auf Wiederlösung an den Ritter Johann von Dettelbach (Hansen von Dettelbach ritter) und seine Erben: den Anteil des Bischofs und des Hochstifts an Repperndorf (Repperndorff), Dettelbach (Tettelbach), Schnepfenbach (Schnepfenbach) und an Brück (Bruck), die dortigen Leuten, das Dorfgericht, die Güter, die Gülte, die Zinsen, Nutzungsrechte und Gefälle, seien sie besucht oder unbesucht, mögen sie das Dorf selbst oder die umliegenden Felder betreffen. Diese umfassen zehn Pfund und 15 Schilling Hellergült jährlich, einen Getreidegült über jährliche 63 Malter Korn zu Mainbernheim (Mainbernhaim) und 13 Pfund Hellergült zu Kitzingen (kitzingen). Außerdem werden die Bede des Bischofs und der Hellergült auf die Bede des Hochstifts zu Kitzingen, der jährlich 70 Pfund und 15 Schilling umfasst, für 1800 Pfund Heller auf Wiederlösung verpfändet. Der Domherr bestätigt diesen Vorgang schriftlich.
Der Ritter Goldstein von Gattenhofen (Galdstein von Gattenhofen) verkauft alle seine Besitzungen zu Rettersbach (Rettersbach), seien sie besucht oder unbesucht, mögen sie in den Feldern oder im Dorf liegen, für 152 Pfund Heller an die Brüder Gottfried und Johann Voit von Rieneck zu Karlstadt (hausen voit von Rineck zu Carlstat vnd Gotzen seinem bruder) und ihre Erben. Unter diesen befinden sich auch Lehen des Hochstifts Würzburg, über die er ihnen die Burg- und Wehrschaft überträgt.
Neben anderen Gütern empfängt Konrad von Uffenheim (Cuntz von Vssigkheim) das Dorf Rettersheim (Rettersheim) im Amt Homburg am Main (ambt Hohenberg am Main) von Bischof Gerhard von Schwarzburg zu Lehen. Dieses würzburgische Lehen tragen bisher die Herren von Triefenstein (von Triffenstein) zu Lehen.
Peter Haberkorn (petter Haberkern) leiht Bischof Johann von Brunn wiederum Geld. Die Gesamtsumme beläuft sich nun auf 1766 Gulden und drei Pfund Heller. Diese Summe verzinst Bischof Johann von Brunn erneut und händigt ihm die bisherige Verschreibung aus. Diese umfasst nun Personen, die für die Schulden des Bischofs haften, Burgen sowie die zwei Dörfer Retzbach (Retzbach) und Thüngersheim (Thüngersheim), auf Widerlösung.
Der Domdechant und Domprobst zu Stift Haug, Martin von der Kere (Marten von der khers domdechants vnd probst zu Haug), vermacht die Kemenate des Schlosses Riedenberg (Rieperg) testamentarisch Bischof Lorenz von Bibra und dem Hochstift Würzburg zu Eigentum. Diesem steht es frei, diese zu übertragen oder weiterzuverwenden. Etwaige Nutzungsrechte oder Gewinne aus einem potentiellen Verkauf sollen dem Hochstift zufallen.
Johann Henkel, der auch Kleiner Hans genannt wird (hans henckel clein hans gnan), besitzt, durch Erbe, eine Hof zu Riedenberg (Rieperg), den er auch bewirtschaftet. Martin von der Kere (her martin von der khers) verkauft seine jährliche Gült, die er von diesem erhält, testamentarisch für 80 Rheinische Gulden an den Bischof Lorenz von Bibra. Diese Gült umfasst jährlich vier Malter Korn, vier Malter Hafer und zwei Fastnachtshühner.
Margaretha Reumann, die Wites Jakob Reumanns (Reumanin Margaretha Jacob Reumanns verlassene witwe) besitzt zu Theilheim (Thell) zwei Morgen Weingärten. Von diesen liegt einer am Schlossweg, der andere jedoch am Fuchssteig. Bischof Konrad von Thüngen lässt durch seinen Rat einen Tauschvertrag aufsetzen. Dieser Vertrag beinhaltet, dass diese zwei Morgen zinsfrei sein und dem Bischof unterstellt werden sollen. Der andere Teil am Fuchssteig in Richtung der Stadt Würzburg (stat wurtz) soll im Besitz von Margaretha Reumann verbleiben. Ebenso soll ihr Erbzins zu St. Burkard auf diese Güter erhalten bleiben, der die vier Morgen des Hochstifts und die zwei Morgen am Fuchssteig einschließt. Hierzu gehören ein Fleck Weingarten an der Leiste gelegen, der an die Gärten des Johann Fuchs von Bimbach (hausen fuchsen) und des Wenzel Ziegel (wendel zigels) angrenzt und Teil des Vorzinses ist und mit weiteren zwei Morgen Weingärten und zwei Eimern Wein begütert und zu Lehen getragen werden sollen. Als Erstattung für dieses Tauschgeschäft erhalten Margaretha Reumann und ihre Erben zwei Morgen Weingärten am Berglein, die ehemals Baptist Schiffmann (Baptist Schifmans) gehörten. Zudem werden 17 Gulden an den Deutschen Orden verpfändet.