Kropfshausen (Kropfshausen) ist ein Ort auf dem Rennweg, für den die Chorherren von Neumünster (heren zum Newen munster) zuständig sind.
Frau Kunigunde von Entsee (Kunigund von Antsehe) übereignet das Dorf Hopferstadt im Gau Ochsenfurt (Hopferstat ain dorf vf dem Ochsenfurter gai) an das Domkapitel Würzburg samt Leuten, Gütern und Nutzungen. Nach Ansicht von Lorenz Fries tauschte das Domkapitel die Leute und Güter mit dem Stift Neumünster.
Dechant und Kapitel zu Römhild (Romhilt) verschreiben sich auf vnser Frawen stiffte. Sie verpflichten sich, für Bischof Gottfried von Limpurg und Bischof Rudolf von Scherenberg einen ewigen Jahrtag abzuhalten.
Dekan und Kapitel zu Öhringen (Oringaw) haben mit Bewilligung von Bischof Lorenz von Bibra für Graf Albrecht von Hohenlohe (Albrecht von Hohenlohe), den Domherren zu Würzburg eine Bürgschaft für einen Romzug über 80 Gulden gegeben. Sein Vater, Graf Kraft von Hohenlohe (Graue Crafft) übergibt dem Stift zu Öhringen den schallesbrief.
Wilhelm Geyer von Giebelstadt (Wilhelm Geier von Gibelstat) verkauft Bischof Lorenz von Bibra jährlich 6 1/2 Malter Korn und ein halbes Fastnachtshuhn als jährlichen Gülte des Dorfes Kist für 65 Gulden. Die andere Hälfte der Gülte des Dorfes besitzen die Truchsessen von Baldersheim (Truchsessen zu Baldershaim). Diese Hälfte hat Bischof Lorenz von Bibra zusammen mit den Vogteirechten, der Atzung und dem Frondienst von den Brüdern Sigmund (Sigmunden), Georg (Georgen), Christoph (Christofen) und Melchior (Melchiorn) Zobel für das Stift gekauft.
Das Dorf Hohenstadt (Hohenstat) unweit von Tückelhausen (Duckelhausen) gehört jetzt zum Teil dem Stift Haug und zum Teil dem Kloster. Die Vogtei und Mannschaft und der ganze Getreide- und Weinzehnt gehören den Zobel von Giebelstadt (Zobel von Giebellstat), die es als Prior und Konvent von Tückelhausen als Mannlehen vom Stift empfangen haben. Die Vogtei und der Zehnt wurden von Stefan Zobel von Giebelstadt (Staffan Zobel) und seinem Vormund Andreas von Gebsattel (Endres von Gebsatl) an das Kloster erkauft. Und nachdem der Zehnt als Lehen an das Hochstift Würzburg geht, verschreibt Bischof Lorenz von Bibra dem Prior und dem Konvent, dass das ewige Reisrecht, Folg, Vogtei-, Schutz- Schirmrecht in Hohenstadt und seinen Einwohnern gegenüber dem Stift Würzburg liegt.
Als das Stift Haug und die Karthäuser zu Tückelhausen (Duckelhausen) wegen der Obrigkeit und anderer Dinge bezüglich des Dorfes Hohestadt (Hohenstadt) in einen Konflikt geraten, werden sie durch Bischof Konrad von Thüngen wieder vertragen.
Zwischen Propst, Dekan und Kapitel des Stifts Haug auf der einen Seite und dem Prior und dem Konvent von Tückelhausen (Duckelhausen) gibt es einen Streit wegen der Erbhuldigung des Gerichts, der Schäferei und anderer Obrigkeiten im Dorf Hohenstadt (Hohenstat). Die Kartäuser beschweren sich deshalb beim Konsternator in Mainz. Nach einer Zeit kommt es zum Vertragsschluss. Darin ist dem Stift Würzburg das ewige Reis-, Vogtei-, Schutz- und Schirmrecht sowie Dienst und Steuer über das Dorf Hohenstadt und die Einwohner vorbehalten.
Die Mühle Holztal in Wipfeld (Holtztalerm ain mule also genant zu Wipfeld) wird durch Vertrag zur Hälfte dem Bischof von Würzburg und zur anderen Hälfte dem Stift Neumünster zu Lehen gegeben. Dieser Vertrag wurde später genauer festgelegt. Zwischen den Bürgern von Jagstberg (Jagsperg) und den Einwohnern von Mulfingen (Mulfingen) gibt es einen Streit wegen des Viehtriebs und der Erhaltung des Stegs über die Jagst. Dieser Streit wurde von Bischof Konrad von Thüngen geschlichtet.
Der Dechant und das Kapitel des Stifts Haug erlauben ihrem Chorbruder Johann Armbruster (Johann Armbrester), Lizentiat theol., unter Fürsprache Bischof Konrad von Bibras, die Kollegs in Worms (Worms) und Regensburg (Regenspurg) zu besuchen.