Quietantien von Kaiser, König oder Fürsten an das Stift über hohe und vornehme Sachen werden quittiert.
Die Herren von Grumbach erhalten das Schloss Roßberg (Rosberg) vom Hochstift Würzburg zu Lehen.
Queienfeld (Querenfelt) und Stockheim (Steckhaim) werden von einer Frau von Hillenberg (Hilenberg) an das Hochstift Würzburg und dessen Domkapitel gegeben.
Bischof Johann von Egloffstein schuldet Graf Wilhelm II. von Henneberg (wilhelmen von hennenberg) 1000 Gulden. Deshalb verschreibt der Bischof dem Grafen amtmannweise die Dörfer Queienfeld (Querenfelt), Vachdorf (Varhdorf) und Leutersdorf (Leuttersdorff). Diese darf er nutzen. Was noch übrig ist steht dem Bischof zu, solange, bis das Hochstift Würzburg die 1000 Gulden Ablöse zahlt.
Die Lehnmänner des Stifts bekommen eine Reisgeld und rheinische Gulden für einen Feldzug ausgezahlt. Außerdem bekommen alle Männer, die gegen Boxberg (Boxberg) gezogen sind eine Entschädigung. Ebenfalls registriert ist, welche Dörfer, Stifte und Klöster dabei gedient haben.
Ulrich (vlrich) / Wilhelm von Hohenbechling (Wilhelm von Hohenbechling) hat angeblich auf die Bitte seines Schwagers hin einen Eid gegen das Hochstift Würzburg geleistet. Dieser entschuldigt sich darauf bei Bischof Rudolf von Scherenberg und gibt an, das nicht gewesen zu sein und bittet den Bischof ihn aussagen zu lassen. Dafür wolle er ihm mit 50 oder 60 Pferden dienen, woraufhin der Bischof ihn begnadigt hat.
Bischof Rudolf von Scherenberg verfasst in hohem Alter ein Schreiben und schickt Heinrich von Lichtenstein (Haugen von Lichtenstain), welcher Domherr von Würzburg ist, und Konrad von Schaumberg (Contzen von Schamberg) mit diesem zu König Maximilian I. (Konig Maximilian) nach Memmingen (Memmingen). In diesem Brief steht, dass er selbst wegen seines Alters zu schwach ist, um persönlich zum König zu kommen und die Regalien zu empfangen. Auch bittet der Bischof den König darum, ihm die Regalien, Lehen und Weltlichkeiten anstelle seines Kapitels dem Domstift zu Würzburg zu übergeben und einen Teil an die Vogtei zu Eibelstadt (Euelstat) zusammen mit einem Weingarten, welcher an der Zau liegt, und allen Zugehörungen zu Lehen zu geben. Der König bestätigt dies und dass davon keine Mannschaften, Herrschaften, Lehenschaften, Ehren, Rechte und Gerichte ausgenommen sind. Zudem bekommt das Domkapitel einen Teil der Vogtei zu Eibelstadt mit dem Weingarten an der Zau gelegen samt den Zugehörungen. Die Gesandten und Herrscher legen im Beisein des Königs ein Gelübde im Namen des Bischofs ab. Der König schickt den Brief mit einem Befehl zurück, dieser beinhaltet, dass alle Untertanen des Stifts Würzburg, egal in welchem Stand diese sind, Bischof Rudolf von Scherenberg als ihren rechten Herren in allen Angelegenheiten, welche die Regalien, das Lehensgericht und die Herrlichkeiten anbelangen, ihm gegenüber gehorsam sein sollen. Die Strafe für Nichtbeachtung beträgt 60 Mark. Bischof Lorenz von Bibra schreibt darüber, wie Bischof Rudolf von Scherenberg seine Lehen empfängt.
Graf Reinhard von Rieneck (graf Reinhart von Rineck) gibt Seifriedsburg (Seifridsburg) und Aschenroth (Eschenrod) an den Bischof Lorenz von Bibra und das Kloster Schönau. Die Leibeigenen aus dem Hochstift Würzburg, die der Graf besitzt, gibt er an das Hochstift.
Der Domdechant und Domprobst zu Stift Haug, Martin von der Kere (Marten von der khers domdechants vnd probst zu Haug), vermacht die Kemenate des Schlosses Riedenberg (Rieperg) testamentarisch Bischof Lorenz von Bibra und dem Hochstift Würzburg zu Eigentum. Diesem steht es frei, diese zu übertragen oder weiterzuverwenden. Etwaige Nutzungsrechte oder Gewinne aus einem potentiellen Verkauf sollen dem Hochstift zufallen.
Bischof Lorenz von Bibra gibt seinem Kanzler Kilian von Münch (Cantzler doctor kilian Munichen) 20 Malter Korn auf einem Hof bei Rieden (Rieden), welche er von Heintzen Scharwen und Hainrichen Weblers für 150 Gulden auf Wiederlösung kauft. Darüber gibt Kilian Münch ein Revers an das Hochstift auf Wiederlösung.