Schloss und Dorf Biebelried (Bibelriet) gehörten einst den Edelleuten von Biebelried. Der letzte männliche Erbe des Geschlechts hinterlässt zwei Töchter, Mechthild und Agnes. Als Mitgift für die Heirat zwischen der älteren Mechthild und Sigbert von Windheim (Windhaim) sowie für die Heirat zwischen Agnes und Swigger von Oberbach (Oberbach) werden Schloss, Dorf, Weingärten, Wälder, Wiesen, Weiden, Gewässer- und Fischereirechte zwischen den beiden aufgeteilt. Doch dürfen sie diese Güter erst nutzen, wenn ihre Mutter Hedwig gestorben ist. Trotzdem verkauft Swigger von Oberbach seinen Halbteil Bischof Hermann von Lobdeburg für 300 Pfund Heller. Da er diese Güter nicht übergeben kann, verpfändet er dem Stift jährlich 30 Pfund Heller bis zum Tod seiner Schwiegermutter auf dem Dorf Brodswinden (Gotsbrechtswindhaim) sowie auf der Vogtei über die Dörfer Ratzenwinden (Ratzenwindhaim), Witzelsdof (Wicelsdorf), Oberrammersdorf (Rumholtsdorf), Winterschneidbach (Windisch Schnaitbach) und Claffheim (Clafhaim). Sigbert von Windheim verkauft seinen Anteil dem Bischof auf die selbe Weise. Hierüber kann Fries jedoch keine Unterlagen finden.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet Burg Prosselsheim (Brassoldshaim) sowie das Gericht über diesen Ort und den angehorigen dorfern (vermutlich die Orte im Amt Prosselsheim) an Reichholf von Elma (Elma) und seinen Sohn Paul für 9000 Gulden. Von einem späteren Schreiber werden die Fischgülte bei Fahr (Fahr) und der See bei Seehof (Sehoff) erwähnt.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet die Fischereirechte zu Gainfurt (Gainfurt) auf Wiederlösung an Reicholf von Elm ( Reicholf von Elma). Die Nachtragshand erwähnt zusätzlich noch die Orte Karsbach, Harrbach und Wernfeld (Carlspach, Hartbach, Wernfeld).
Bischof Johann von Brunn verpfändet die Leute und Güter des Stifts in Gräfenholz (Greuenholtz) im Amt Raueneck bei Ebern (ain dorf im ambt Rauheneck, nit weit von Ebern gelegen) und ein Gewässer zum Fischen für 130 Gulden an Georg von Rotenhan (Gotz von Rotenhan). Der Bischof behält sich das Recht auf Auslösung vor und schließt die Rechte und die Gerichtsbarkeit über die Zent von der Verpfändung aus.
Bischof Johann von Brunn leiht sich von Heinrich Fuchs zu Wallburg (Haintz Fuchs der Stolze genant) 200 Gulden. Damit löst er die Güter in Gräfenholz (Greuenholtz), die an Georg von Rotenhan (dem von Rotenhan) verpfändet sind, für 130 Gulden. Die übrigen 70 Gulden verwendet der Bischof für eigene Zwecke. Er verpfändet nun die Leute und Güter des Stifts in Gräfenholz sowie das Gewässer zum Fischen an Heinrich Fuchs zu Wallburg weiter. Der Bischof behält sich das Recht auf Auslösung vor sowie die Gerichtsbarkeit über die Zent.
Die Verpfändung von Leuten, Gütern und einem Gewässer zum Fischen in Gräfenholz (Greuenholtz) an Heinrich Fuchs zu Wallburg (der gemelt Fuchs) durch Bischof Johann von Brunn geschieht ohne Wissen des Domkapitels. Dem Stift gehört nämlich zusätzlich das Recht auf den Zehnten, den sogenannten Rodzehnten (Rodzehend), zu Gräfenholz. Damit Heinrich Fuchs zu Wallburg die Einwilligung des Kapitels erhält und auch noch den Zehnten erhält und damit die Leute nicht mehr unter die Gerichtsbarkeit des Stifts fallen, leiht er Bischof Johann von Brunn erneut 200 Gulden. Darüber stellt der Bischof eine Verpfändungsurkunde mit seinem Siegel und dem des Stifts aus. Weil aber das Domkapitel zu diesem Zeitpunnkt gespalten ist und zwei Dechanten hat, hat die Verpfändung eigentlich keine Gültigkeit. Hierfür verweist Fries auf seine Bischofschronik.
Wegen der Fischereirechte in der Tauber (Tauber) kommt es zu einem Streit zwischen Abt und Konvent von Bronnbach und deren Untertanen in Reicholzheim (Reicholfshaim). Bischof Gottfried von Limpurg verträgt die beiden Parteien.
Die Einwohner von Krum (Cromen) graben einen Fischteich und leiten den Mühlbach hinein. Zwischen Würzburg und Bamberg wird ein Vertrag gemacht, wie man wegen diesem Fischteich sowie den Fischen im Mühlbach verfahren soll.
Die Herren von Herbilstadt (Herbilstat) tragen als Mannlehen des Hochstifts Würzburg folgende Besitzungen in Prölsdorf (Brelsdorf): das Schloss, einen Hof mit 17 Tagwerken Wiese sowie 7 Huben und 15 Felder, eine Hofstatt, eine Mühle, den Schaftrieb, das Fischwasser, den halben See, den dritten Teil am dortigen Wald, einen Teil am Zehnt und eine Badstube. Im Jahr 1506 besitzt Dietrich von Herbilstadt diese Güter und verpfändet sie für 1600 Gulden mit Bewilligung Bischofs Lorenz von Bibra an Sigmund von Rosenau (Rosenaw), der dessen einziges Kind, Barbara, geheiratet hatte, unter folgender Bedingung: Das Pfand bleibt eingegeben, bis ihm ein männlicher Erbe geboren wird, der diese Güter wieder ablösen darf.
Das Hochstift Würzburg kauft ein Haus, eine Hofstatt und einen See in Possenfelden (Bosenvelden) sowie einen Fischteich bei Schlüsselfeld (Schlüsselfeld) von Richard Muntbach (Muntbach).