Von den insgesamt zwölf Erzpriestern des Bistums Würzburg hat jeder seine eigene gerichtliche Zuständigkeit: Unter die Gerichtsbarkeit des vierten Erzpriesters fallen zwei Landkapitel mit den dazugehörigen Pfarreien. Das eine Landkapitel ist Weinsberg Weinsperg und das andere ist Bödigheim ( Butenkhaim). Jedes Kapitel hat wiederum einen eigenen Dechanten und Kämmerer.
Von den insgesamt zwölf Erzpriestern des Bistums Würzburg hat jeder seine eigene gerichtliche Zuständigkeit: Unter die Gerichtsbarkeit des fünften Erzpriesters fallen zwei Landkapitel. Das eine Landkapitel ist Ochsenfurt (Ochsenfurt) und das andere ist Bad Mergentheim ( Mergethaim). Zum Landkapitel Ochsenfurt gehört auch die Pfarrei St. Burkard mit dem umliegenden Stadtteil und noch einigen anderen Pfarreien. Das Landkapitel Bad Mergentheim war zuvor in Weikersheim ( Weickardshaim). Jedes Kapitel hat wiederum einen eigenen Dechanten und Kämmerer.
Von den insgesamt zwölf Erzpriestern des Bistums Würzburg hat jeder seine eigene gerichtliche Zuständigkeit: Unter die Gerichtsbarkeit des sechsten Erzpriesters fiel bislang nur ein Landkapitel mit dazugehörigen Pfarreien in Iphofen (Iphoven). Vor einiger Zeit kam ein zweites Landkapitel in Schlüsselfeld ( Slusselueld )dazu. Jedes Kapitel hat wiederum einen eigenen Dechanten und Kämmerer.
Von den insgesamt zwölf Erzpriestern des Bistums Würzburg hat jeder seine eigene gerichtliche Zuständigkeit: Unter die Gerichtsbarkeit des siebten Erzpriesters fällt ein Landkapitel mit den dazugehörigen Pfarreien. Dieses Landkapitel ist in Karlstadt (Carlstat) und hat einen Dechanten und einen Kämmerer. Es erstreckt sich bis in die Buchen nahe an Fuld und in die Grafschaft Wertheim.
Von den insgesamt zwölf Erzpriestern des Bistums Würzburg hat jeder seine eigene gerichtliche Zuständigkeit: Unter die Gerichtsbarkeit des achten Erzpriesters fällt ein Landkapitel mit den dazugehörigen Pfarreien. Dieses ist in Gerolzhofen (Geroltzhouen) und hat einen Dechanten und einen Kämmerer.
Von den insgesamt zwölf Erzpriestern des Bistums Würzburg hat jeder seine eigene gerichtliche Zuständigkeit: Unter die Gerichtsbarkeit des neunten Erzpriesters fällt ein Landkapitel mit den dazugehörigen Pfarreien. Dieses Landkapitel ist in Schweinfurt (Schweinfurt) und hat einen Dechanten und einen Kämmerer.
Bischof Hermann von Lobdeburg kauft Graf Otto von Henneberg-Botenlauben (Graue Oten zu Botenlauben) die Vogtei über Oberfladungen zusammen mit anderen Gütern ab.
Lamprecht von Gerolzhofen (Lamprecht v. Geroltzhoven) empfängt von Bischof Gottfried von Hohenlohe die Güter in Lindelach (Lindeloch), die zum Speisamt des Hochstifts gehören. Laut der Nachtragshand betrifft diese Lehensvergabe auch verschiedene Güter in Rügshofen (Ruedeshofen), Lindelach (Lindloch), Gerolzhofen (Geroltshofen), Gernach (Gerach), Bimbachsmühle (Bimbach), Oberschwarzach (Schwartzach), Weyer (Bidsweiher) Dingolshausen (Dingoltshausen), Gaibach (Geirbach), Neudorf (Newendorff).
Von den insgesamt zwölf Erzpriestern des Bistums Würzburg hat jeder seine eigene gerichtliche Zuständigkeit: Unter die Gerichtsbarkeit des dritten Erzpriesters fallen drei Landkapitel mit den dazugehörigen Pfarreien. Das erste Landkapitel ist Schwäbsich Hall ( Hall am Cochen), das zweite Crailsheim ( Crailshaim) und das dritte Ingelfingen ( Ingelfingen). Das Landkapitel Ingelfingen wurde dorthin von Bischof Rudolf von Scherenberg verlegt, nachdem es ursprünglich zu Künzelsau (Contzelsaw) gehört hatte. Fries verweist in diesem Zusammenhang auf den Eintrag zu Künzelsau. Jedes Kapitel hat wiederum einen eigenen Dechanten und Kämmerer.
Diese Nutzungen und Gefälle verkauft Frau Katharina, Gräfin von Königstein, geborene von Weinsberg, (frau Catherin Grävin von Kvnigstain, geborne von Weinsperg) zusammen mit dem Amt Bischof Konrad von Thüngen. Laut der Nachtragshand betrifft dies die Burg Reichelsburg (Raigelberg schlos), Aub zur Hälfte (Aw halb), Baldersheim (Baldershaim), Burgerroth (Burgerrodt), Bieberehren (Biberehren), Klingen (Clingen), Tauberrettersheim (Tauberrettershaim), Stalldorf (Staldorff), Gaukönigshofen (Konigshoffen), Lipprichshausen (Lipprichhausen), Niedersteinach (Bachstainach), Gülchsheim (Gülchshaim), Langensteinach (Langenstainach), Freudenbach (Fraittenbach), Frickenhausen am Main (Frickenhausen), Goßmannsdorf am Main (Gossmannsdorff), Bad Mergentheim (Mergethaim), das Kloster Schöntal (Schöntal Closter), die Deutschordenskommende in Würzburg (Deutschhauss zu W), sowie die Landvogtei in Schwaben (die Landvogtei in Schwaben), das Kämmereramt des Herzogs von Laubenberg (Camerambt des hertzogen von Laubenbergk), Neuenstadt am Kocher (Neustatt am Kocher) und die Herrschaft Weinsberg (Weinsperg die Herschafft).