Wann dem Stift zu Ansbach (Onoltzbach) etliche Zehnte zu Sommer- und Winterhausen (Somera vnd Winterahausen) gehörten, findet sich unter dem Buchstaben A bei dem Stichwort Ahausen.
Informationen zur Brückengerichtsordnung finden sich in liber 2 contractuum Rudolfi und in liber 1 diversarum formarum Conradi. Die Brückengerichtsordnung beinhaltet Bestimmungen zu Ladungen, Beschreibungen, Fürforderungen, Gerichtsverzögerungen, Gerichtsätten, Richtern, fehden, Gemeinden, Einschreibegeldern der Beklagten und Vorladungen. Außerdem über die Eide der Gerichtsknechte, Informationen über die Acht und den Abtrag derselben, Einschreibung und Versiegelung von Urteilen, Geld, Invokationen geistlicher Richter, Gerichtsstätten, Ungehorsam, Schub zum Recht, Ärgernisse, den Fürspruch von Lehen, Zeugen, Bürgschaften, Verteilung von Ungelt, Appelationen, Darlegung von Gerichtsurteilen, Untertanen der Geistlichen und des Adels, Weisungen, Rechtsversagungen und Anzahlungen.
Das Kloster Aura (Closters aura) erhält ein Viertel des Weinzehnts in Obersfeld als Zinslehen. Durch ein Tauschgeschäft mit dem Hochstift Würzburg erhält das Kloster Aura den Zehnt zu Garitz (Gahaus), der zuvor ein Mannlehen des Hochstifts war. Ein weiteres Viertel desselben Weinzehnts wird Kunigunde Selnen (Kunigund Selnen) und Simon Selnen (Simon) vom Hochstift abgekauft.
Berthold von Heidingsfeld (Berchtolt von Haidingsfelt) übergibt bei Bischof Wolfram von Grumbach den Zehnt am Neuenberg zu Sommerhausen (Newenberg zu ahausen) dem Stift Ansbach zu Lehen.
Die Anteile des Hochstifts Würzburg am Zehnt, mitsamt dem Hof und dem See zu Oberlauringen werden für 1600 Gulden an Georg Truchsess von Wetzhausen zu Sternberg (Georgen Truchsessen) verpfändet, diese soll er als Mannlehen tragen.
Bischof Johann von Brunn übereignet dem Orden der Kartäuser zu Astheim (Osthaim) zwei Drittel des Zehnts zu Dürrfeld (durfelt) und einen halben Hof zu Prosselsheim (prassoltzheim), der bisher ein Lehen des Hochstifts Würzburg war. Erkinger von Seinsheim (Erckinger von Sainsheim) erhält vom Bischof dafür einen Hof zu Wiesenbronn (Wisenbrune), der bei Stephansberg (Steffansberg) liegt, zu Lehen. Fries gibt außerdem an, wo Informationen zu finden sind, wie Erkinger von Seinsheim den Hof bei Wiesenbronn aufgibt und wo ein Revers von ihm verwahrt wird.
Graf Ludwig von Öttingen (graue ludwig vom ottingen) empfängt die Vogtei und Probstei der Stadt Ansbach (Onolsbach) vom Stift Würzburg zu Lehen.
Das Stift Ansbach übergibt den Herrenhof in Schlauersbach der Familie Schmitbach zu Lehen, den davor der Nürnberger Bürger Ulrich Rinnel (Vlrich Rinnel) zu Lehen hatte.
Bischof Johann von Grumbach überträgt Oesfeld (Oesfelt), das im Amt Bütthard (ambt Büthart) liegt, samt den Leuten, Gütern und Zugehörungen in die Verantwortung des Ritters Heinrich Zobel (Heinrichen Zobeln ritter), einem Mitglied seines Rates.
Es kommt zwischen Bischof Lorenz von Bibra und Sebastian Marschall von Oberndorf (Bastian Marschalcken) sowie Ulrich von Riedheim (Ulrich von Rittheim), der als Vormund für die Brüder Gilg, Christoph, Seifried, Ulrich und Johann Marschall von Oberndorf (Gilgen, Cristoffeln, Seifriden Vlrichen vnd Hansen allen gebrudern Marschalcken zu oberndorff) fungiert, wegen drei Fuder Wein zum Zerwürfnis, weil die Vorfahren der Brüder diese vor vielen Jahren vom Hochstift Würzburg zu Lehen empfangen haben, sie jedoch nie übergeben worden sind. Bischof Lorenz von Bibra wirft dem Marschall von Oberndorf im Gegenzug vor, dass das Schloss Oberndorf (schlos Oberndorf) von ihm und seinen Amtsvorgängern ebenfalls nicht empfangen worden ist. Der Ritter und Hofmeister zu Würzburg Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach (Hansen fuchsen zu Binbach Hofmeister ) und der Ritter Sigmund von Thüngen (Sigmunden von Thungen zu Burg) schlichten das Zerwürfnis. Sie beschließen, dass die drei Fuder Wein künftig nicht mehr herausgegeben werden sollen, die Marschall von Oberndorf jedoch das Schloss Oberndorf zu Lehen erhalten sollen.