Wie nach Meinung des Domkapitels die Lehen empfangen werden und welche in ihrer Schuld stehen, steht in der historia des Stifts unter dem Stichwort alberten.
Bischof Johann von Grumbach erklärt Kaiser Friedrich III., dass er aufgrund seiner Verpflichtungen im Hochstift und wegen des weiten und gefährlichen Weges nicht persönlich an den Kaiserhof kommen und die Regalien persönlich empfangen könne. Daraufhin bekommt er von Kaiser Friedrich III. einen Brief, in welchem er ihm alle Regalien des Hochstifts mit allen Lehen und Weltlichkeiten verliehen bekommt. Dazu gehören weiter jegliche Mannschaften, Herrschaften und Lehenschaften mit ihren Würden, Rechten, Zierden, Landgerichten und zugehörigen Gerichten. Der Bischof erhält zudem das Recht, den Bann auszusprechen, jedoch nach den Gepflogenheiten des Reiches und dessen gebräuchlichen Rechten.
Bischof Otto von Wolfskeel hat trotz merklicher Missstände und Probleme im Hochstift Hoheitsrechte und Lehen von König Ludwig IV. empfangen. Diese Belehnung des Herzogtums Franken geht zurück auf Kaiser Karl den Großen. Ochsenfurt wurde von den Anhängern König Ludwigs IV. zerstört.
König Karl IV. hat Bischof Albrecht von Hohenlohe in Grettstadt (Gretz) die Lehen verlängert und ihm erlaubt, zu richten und Recht zu sprechen.
Bischof Albrecht von Hohenlohe hat die Hoheitsrechte und Lehen seiner Person und der des Hochstiftes in gewohnter Anzahl und Gestalt von König Karl IV. in Nürnberg (Nurenberg) empfangen. Danach wurde nach einer Frist eine schriftliche Bestätigung über die bestätigten Rechte, Gewohnheiten, Nutzungen, Freiheiten, Gnaden und allen Zugehörungen übergeben.
Bischof Johann von Egloffstein hat in Nürnberg (Nuremberg) für seine Kirchen und sein Hochstift Würzburg Hoheitsrechte, Herrschaft, Lehenschaft, Mannschaft, Land und Leute mit allen Rechten, Ehren, Nutzungen und Gerichten, Zugehörungen, Gewohnheiten und Gebrauchsweisen von König Ruprecht I. von Wittelsbach empfangen.
Bischof Johann von Brunn hat von König Sigmund persönlich um Herrschaftsrechte und Lehen gebeten, die ihm von diesem mitsamt allen Rechten, Würden, Ehren und Zierden verliehen wurden, ebenso auch die königlichen Vorrechte, und diese in einem Befehl an die Untertanen des Stifts bestätigt. Es handelt sich um dieselben Privilegien, die auch seine Vorgänger hatten. Diese Privilegien werden ebenfalls mitgeteilt an alle Fürsten, Geistliche, Grafen, Freie, Ritter, Knechte, Vögte, Amtleute, Schultheißen und Gemeinschaften sowie an alle Reichsuntertanen. Ihnen wird aufgetragen, Bischof Johann von Brunn, seine Nachfolger und sein Stift im Sinne seiner Privilegien zu unterstützen und sich nicht zu widersetzen. Dafür ist eine Strafe von hundert Mark angesetzt.
Als der Pfleger Gottfried von Limpurg zum Bischof gewählt wurde und wegen des ihm noch fremden Volkes des Bistums nicht in eigener Person von König Friedrich die Lehen empfangen konnte, verlieh dieser an seiner Stelle die Herrschaftsrechte an den Mainzer Bischof Dietrich Schenk von Erbach. Bischof Dietrich Schenk von Erbach verlieh dann wiederum die Herrschaftsrechte, Herrlichkeiten, Lehen, Weltlichkeiten und Gerichtsrechte mit allen zugehörigen Rechten, Ehren, Würden und Ziereden an Bischof Gottfried von Limpurg. König Friedrich übergab ebenso einen Brief, indem er die Untertanen des Stifts, die Grafen, Freien, Herren, Edlen, Ritter, Knechte, Männer, Amtleute und alle anderen im Stift an ihre Pflicht erinnerte, ihrem natürlichen und rechtmäßigen Herrn, dem Bischof, Gehorsam zu leisten. Der Bischof sollte aber in Zukunft persönlich zu König Friedrich kommen und seine Lehen nochmals persönlich in Empfang nehmen und erneuern.
Bischof Rudolf von Scherenberg kommt nach Graz (Gratz) zu Kaiser Friedrich III., um sein Gelübdefür die verliehenen Regalien und Zierden zu tun. Dazu gehören weiterhin jegliche Mannschaften, Herrschaften und Lehenschaften mit ihren Rechten, Würden, Zierden und Gerichten. Diese Rechte hat der Bischof unstreitbar inne und alle Männer und Untertanen des Stifts, egal ob sie Angehörige des Adels, Würdenträger oder anderen Standes sind, haben dem Bischof als ihrem rechtmäßigen Herrn Gehorsam zu leisten.
Bischof Rudolf von Scherenberg verfasst in hohem Alter ein Schreiben und schickt Heinrich von Lichtenstein (Haugen von Lichtenstain), welcher Domherr von Würzburg ist, und Konrad von Schaumberg (Contzen von Schamberg) mit diesem zu König Maximilian I. (Konig Maximilian) nach Memmingen (Memmingen). In diesem Brief steht, dass er selbst wegen seines Alters zu schwach ist, um persönlich zum König zu kommen und die Regalien zu empfangen. Auch bittet der Bischof den König darum, ihm die Regalien, Lehen und Weltlichkeiten anstelle seines Kapitels dem Domstift zu Würzburg zu übergeben und einen Teil an die Vogtei zu Eibelstadt (Euelstat) zusammen mit einem Weingarten, welcher an der Zau liegt, und allen Zugehörungen zu Lehen zu geben. Der König bestätigt dies und dass davon keine Mannschaften, Herrschaften, Lehenschaften, Ehren, Rechte und Gerichte ausgenommen sind. Zudem bekommt das Domkapitel einen Teil der Vogtei zu Eibelstadt mit dem Weingarten an der Zau gelegen samt den Zugehörungen. Die Gesandten und Herrscher legen im Beisein des Königs ein Gelübde im Namen des Bischofs ab. Der König schickt den Brief mit einem Befehl zurück, dieser beinhaltet, dass alle Untertanen des Stifts Würzburg, egal in welchem Stand diese sind, Bischof Rudolf von Scherenberg als ihren rechten Herren in allen Angelegenheiten, welche die Regalien, das Lehensgericht und die Herrlichkeiten anbelangen, ihm gegenüber gehorsam sein sollen. Die Strafe für Nichtbeachtung beträgt 60 Mark. Bischof Lorenz von Bibra schreibt darüber, wie Bischof Rudolf von Scherenberg seine Lehen empfängt.