Die Brüder Engelhart und Rudolf von Bebenburg (Engelhart vnd Rudolf von Bebenburg) empfangen von Bischof Gottfried von Hohenlohe ein Drittel an der Vogtei Eibelstadt als Lehen. Dieses Vergabe betrifft laut Nachtragshand auch Wolfsau (Wolfsaw).
Dietrich von Ebersberg war mit den Stiften Würzburg und Fulda sowie dem Markgrafen verfeindet, wurde aber durch Bischof Lamprecht von Bamberg wieder mit ihnen versöhnt. Die Urfehde ist am Hof unter dem Buchstaben E zu finden. Die von Jörg von Ebersberg (Ebersperg von Jorgen) ledig gewordenen Lehen, also ein Hof in Bischofsheim, die Hälfte Weisbachs, sechs Pfund Heller Einkünfte in Oberfladungen (Vberfladungen) und die Wüstung von Salckenberg (ain wüstung zu Salchenfeld), viel Güter in Fischbach und einen Hof in Hilders, verleiht Bischof Melchior dem Lorenz von Reurieth (Lorentzen von Reuridt).
Das Fischereirecht in der mittleren Ebrach von der Sandbach (Santbach) bis zum Sautümpel (Sawtumpfel) gehört zu den Pertinenzien des Amtes Thüngfeld (ambt Thunveld). Bischof Johann von Egloffstein und das Domkapitel geben Hans und Peter von Thüngfeld (Hanns vnd Peter von Thunfeld) das Recht als Lehen.
Ein Haus in Ebern, das zuvor ein Herr von Rotenhan besaß, hat Bischof Johann von Brunn Johann Kammerer (Hanns Camerer) als Lehen verliehen.
Ein Haus in Ebern trägt Martin Schweigerer (Martin Schwaigerer) Bischof Lorenz zum Lehen auf und empfängt es wieder in männlicher und weiblicher Erbfolge.
Das alte Burghaus, das erste der drei, die von Ewald von Lichtenstein (her Ewalt von Liechtenstain) gekauft wurden, verpfändet Bischof Lorenz Richard von Lichtenstein (Reichart von Liechtenstain) und seiner Frau Osanna, geborene von Rauheneck (Osanne geborn von Rauheneck), als Leibgeding, so dass es nach dem Tod der beiden wieder an das Stift fällt.
Nach dem Bauernkrieg erhält Konrad Groß (Cuntz Gross), Pferdeknecht auf der Marienburg, das lebenslange Nutzungsrecht für ein Viertel eines Hofs in der Pleich. In das Nutzungsrecht sind auch seine Frau und sein Sohn Balthasar Groß (Baltassar) eingeschlossen.
Die Brüder Johann und Martin von Rotenhan zu Rentweinsdorf (Hanns vnd Mertin v Rotenhan zu Rentwigsdorf gebrudere) führen ein Tauschgeschäft mit Bischof Konrad von Bibra durch: Die 16 eigenen Lehenmänner der Brüder in Geroldshofen und Rügshofen, die jährlich 22 Fastnachtshühner und Handlohn zahlen (für je 10 Gulden Ertrag wird je ein Gulden abgegeben), werden gegen die Abgaben von Zins und Gülte zu Gräfenholz (Greffenholtz) und das Fischereirecht in der Baunach mit der Furt und dem Nebenstrom (Altwasser) getauscht. Das Tauschgeschäft findet mit der Einwilligung des Domkapitels statt. Das, was die Brüder vom Bischof erhalten, wird ihnen als ritterliches Mannlehen gegeben.
Die von Rotenhan (Rottenhan) erhalten Zinsen, Gült und ein Gewässer zum Fischen in Gräfenholz (Grevenholtz) von Bischof Konrad von Bibra zu Lehen. Im Tausch dafür geben sie dem Stift ihre Lehen und Lehensmänner in Gerolzhofen (Geroldshofen) und Rügshofen (Rugshoven) zurück. Eine weitere Hand merkt an, dass am 10. Mai 1557 der Zehnt zu Gräfenholz an Martin von Rotenhan (Martin von Rottenhan) erblich für 600 Gulden verkauft wird.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verleiht Hans Seifried aus Burglauer (Hans Seyfrid von Burgklaur) die Bruderschaft von Unterebersbach (Bruderey zu Eberspach), die dem Stift gehört, auf sechs Jahre. Dazu gehören das Haus der Bruderschaft, die Schänke mit zwei Schankstuben, zwei Kellern und viel Hausrat, sowie eine Scheune, zwei Obstgärten, zwei Nussgärten, sechs Acker Wiesengrund, die Hälfte einer Viehzucht, einen Haferacker und die Kirche vor Ort. Dies alles trägt er fortan als Lehen. Er erhält die Kirchenkleinodien von den heiligen Meistern, um damit bei Messen und Taufen am Altar dem Herrn zu dienen Das Haus, die Scheune und den Hausrat soll er dagegen auf seine Kosten handhaben, den Guldenzoll soll er aus anderem Recht kaufen, seinen Wein ausschenken und dem Keller von Neustadt Rechnung legen und jedes der 6 Jahre 16 Gulden Bestandgeld übergeben.