Einem Hieronymus Gantzhorn (Gantzhorn Jeronimo) sind jährlich 35 Gulden auf die Steuer zu Würzburg verpfändet.
Bischof Andreas von Gundelfingen setzt Heinrich von Schaumburg (Hainrichen von Schaumberg) und dessen Erben als seine Diener und Burgmannen auf der Burg Geiersberg (Geiersberg ain Sloß ob der stat Sesslach gelegen) ein. Er verpfändet ihnen zusätzlich 100 Pfund Haller in Form des Burglehens, welche sie jährlich mit 10 Pfund Haller auf der Bede zu Mellrichstadt verzinsen dürfen. Dies gilt solange, bis die 100 Pfund Haller ausgelöst werden und in etwas anderes, das im unmittelbaren Umkreis der Burg Geiersberg liegt, angelegt wird. Die Nachtragshand fügt dem Eintrag folgende Dinge hinzu: Landwehr (Landswehr), Meiningen (Mainingen), Vachdorf (Vachdorff), Leutersdorf (Leuttersdorff), Queienfeld (Queinnfelt) und den Rat des Burgguts (Burrguts Raht).
Peter Kumpf (peter Kumpf) verpfändet den Kleinzehnt zu Gailshofen, der ihm vom Würzburger Bischof zu Lehen geht, an die Kartause Tückelhausen (Carthausen Dukelhausen). Dies geschieht unter der Bedingung, dass der Bischof oder das Kapitel den Zehnten jährlich mit 210 Gulden ablösen kann. Der Zehnt verbleibt bei der Kartause und wirft jährlich 24 Malter Ertrag ab.
Bischof Gerhard von Schwarzburg und Bischof Johann von Egloffstein schulden Dietrich Schott (Dietrich Schot) eine nicht unerhebliche Geldsumme. Um diese Schuld zu begleichen, verspricht ihm Bischof Johann von Egloffstein 736 Gulden und gibt ihm diese in Form einer Verpfändung auf das Schloss, die Stadt und das Amt Geiersberg und den Ort Seßlach (Sesslach).
Die Adelsgeschlechter, die am Fluss Baunach entlang leben, leihen Bischof Johann von Egloffstein 633 ungarische Gulden und 733 rheinische Gulden. Namentlich handelt es sich um die Geschlechter der Fuchs von Haßfurt (die Fuchse) der von Lichtenstein (von Liechtenstain), der Hohenzollern (Zollere), der von Schaumberg (von Schaumberg), der Marschälle von Stein (Marschalk vom Stain), der Truchsessen von Brennhausen, Wetzhausen und Sternberg (Truchsessen von Brunhausen, Wetzhausen und Sternberg), der von Rotenhan (von Rotenhan), um Humprecht von Fulbach (Humprecht von Fulbach), um die Geschlechter der von Schott (Schoten), der von Schweinshaupten (Schweinshaubten) und der von Waldenfels (Waldenfels). Diese leihen dem Bischof Geld, damit er die Stadt und das Schloss Seßlach und Geiersberg, welche an Dietrich Schott (Dietrich Schot) verpfändet sind, sowie die Stadt Ebern, welche an das Geschlecht der Waldenfelser verpfändet ist, auslösen kann. Als Gegenleistung verpfändet er den zuvor genannten Adelsgeschlechtern das Schloss, die Stadt und das Amt Geiersberg, Seßlach und Ebern mit allen Nutzungsrechten, Einkünften und Gefällen. Ausgenommen davon werden die Landsteuer, der Reisdienst und das Öffnungsrecht. Außerdem behält sich der Bischof die Wiederlösung vor.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet die Fischereirechte zu Gainfurt (Gainfurt) auf Wiederlösung an Reicholf von Elm ( Reicholf von Elma). Die Nachtragshand erwähnt zusätzlich noch die Orte Karsbach, Harrbach und Wernfeld (Carlspach, Hartbach, Wernfeld).
Karl Truchsess von Wildberg (Carl Truchsess zu Wildberg) hatte sich im Jahr 1402 an einer Art Gemeinschaftsaktion, im Zuge derer verschiedene Adelsgeschlechter eine Geldsumme von 6766 Gulden an Bischof Johann von Egloffstein leihen und dafür Geiersberg, Seßlach und Ebern als Pfand erhalten haben, mit 1000 Gulden beteiligt. Diese Summe erhält er nun von Bischof Johann von Brunn wieder zurück und muss auch die Rechte an den ihm dafür verliehenen Gütern an den Bischof wieder zurückgeben.
Die Stiftsherren des Stifts Neumünster erwerben die Hälfte des Hofes von Johann von Wolmershausen (Hanns von Wolmershausen) in Gaurettersheim (Gairetershaim), die jährlich 17 Malter Getreide einbringen. Da Bischof Johann von Brunn Burkhard von Wolmershausen (Burcharten von Wolmershausen) 100 Gulden schildig ist, verpfändet er ihm den Hof inklusive Einkünften, bis die Schuld abbezahlt ist.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verpfändet die Dörfer Euerhausen, Höttingen, Gützingen und Tiefenthal ( Eurhausen, Hötingen, Gutzingen und Dieffental) an Friedrich von Seldeneck (Fritz von Seldeneck) und dessen Erben für die Ablösungssumme von 430 Gulden.
Erhard Gasser aus Aufkirchen (Erhart Gasser von Uffkirchen) erhebt vor Bischof Rudolf von Scherenberg Ansprüche an Schloss und Amt Klingenberg (shloss vnd Ampt Clingenberg), die er durch seine Tochter Eris (Eris seine dochter) hat. Er vergleicht sich mit dem Bischof, indem dieser ihm 500 Gulden verpfändet. Erhard Gasser muss dem Bischof und dem Stift zunächst Geld vorstrecken (ain furstand thun).