Bischof Berthold von Sternberg erwirbt die Burg Hinterfrankenberg (Franckenberg das hinter) von Burggraf Friedrich III. von Nürnberg für 300 Mark Silber und 700 Pfund Heller. Da er aber nicht in der Lage ist, den Burggraf mit Bargeld auszuzahlen, verpfändet er ihm diese Summe auf die Einkünfte aus den Dörfern Herbolzheim (Herboldshaim) und Mainbernheim (Bernhaim) sowie dem Mainbernheimer Wald (vnd dem Bernhaimer walde), sodass er einen Zinssatz von 12,5% auf die Hauptsumme erhält (also das er alwegen von 8 marken 1 marck, vnd von 8 Pfund 1 Pfund nutzung haben). Dafür wird Burggraf Friedrich jedoch zum Lehnsmann des Bischofs und seines Stifts (dargegen ime vnd dem Stiffte mit manschafft verwant sein sollte).
Herr Albrecht I. von Hohenlohe-Uffenheim (Albrecht von Hohenlohe) war einst Burgmann des Hochstifts Würzburg auf Schloss Hinterfrankenberg, weswegen ihm ein Burggut im Wert von 100 Mark Silber versprochen wurde. Diese 100 Mark Silber fordert sein Sohn Gottfried I. von Hohenlohe-Uffenheim (sein sun her Gotfrid) von Bischof Berthold von Sternberg. Bischof Berthold antwortet ihm, seines Wissens sei das Geld seinem Vater bezahlt worden, was Herr Gottfried verneint. Beide Parteien einigen sich auf folgenden Vergleich: Gottfried von Hohenlohe leiht Bischof Berthold 400 Pfund Heller in Bar, wofür Bischof Berthold ihm das Schloss Hinterfrankenberg mit allen seinen Besitzungen, ausgenommen nur die Mannlehen, für 400 Pfund Heller und 100 Mark Silber verpfändet. Dies geschieht allerdings mit der Bestimmung, dass Gottfried von Hohenlohe das Pfand wieder verliere, falls sich herausstellen sollte, dass sein Vater die 100 Mark Silber oder ein Gut dieses Werts erhalten habe.
Bischof Manegold von Neuenburg verpfändet Herrn Heinrich von Wechmar (Hainrichen von Wechmar), dem Dompropst von Würzburg, das Schloss Hinterfrankenberg (das gemelt Slos Frankenberg) für 200 Pfund Heller auf drei Jahre.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verschreibt den beiden Rittern Heinrich von Steinau, genannt Steinrück, und Hans von Ebersberg (hern Hainrichen Stainricken vnd heren Hannsen von Ebersberg beden riteren) 100 Pfund Heller jährlicher Zinsen auf die Bede von Fladungen (Fladingen) auf Wiederkauf für eine Hauptsumme von 2600 Pfund Heller.
Johann von Brunn verschuldet sich bei den Vettern und Brüdern Sebastian, Georg und Burkhard von der Tann (Bastian, Georgen vnd Burckharten von der Than geuetteren vnd bruderen) um 8990 Gulden. In Übereinkunft mit seinem Kapitel verpfändet er ihnen dafür die die Burg Hildenburg, die Burg und den Ort Steinach a. d. Saale, die Stadt und das Amt Fladungen und den Ort Nüdlingen (Sloß stat, ampt vnd dorfere, Hildenburg Fladingen, Stainaw vnd Nutlingen) und macht sie dort zu seinen Amtmännern. Dieses Geschäft hat zur Bedingung, dass sie von 12 Gulden einen Gulden Zinsen zur Nutzung haben sollen, was Jahreseinkünften von 749 und 1/6 Gulden entspricht, und, dass sie diese auch von den Einkünften der Dörfer Vachdorf und Leutersdorf (von dem einkomen beder dorfer Vachdorf vnd Leutersdorf) einziehen können, wenn die Jahreserträge der oben genannten Gefälle nicht genügen sollten.
Bischof Johann von Brunn stellt Dietrich Zobel von Wildburgstetten und seinem Sohn Wilhelm ( Dietzen Zobeln vnd seinem sune Wilhelmen) eine besiegelte Verschreibungsurkunde über das Schloss Hinterfrankenberg aus und leistet eine Bürgschaft darüber.
Bischof Johann von Brunn handelt mit Herrn Otto von Milz, dem Dompropst (Oten von Miltz dem probste), sowie Domdechanten und dem Domkapitel von Würzburg aus, dass sie ihm das Schloss Hinterfrankenberg (Sloss Franckenberg) für drei Jahre als Amtsburg verpfänden. Bereits zuvor schuldete er Dietrich Zobel von Wildburgstetten (Dietzen Zobeln zu Wildburgsteten) 2000 Gulden, dafür verpfändet er ihm das Schloss Hinterfrankenberg auf Wiederkauf. Der Bischof übergibt dem Dompropst, dem Dechanten und dem Domkapitel eine besiegelte Urkunde, in der er sich verpflichtet die Burg innerhalb von drei Jahren wieder auszulösen und der Dompropstei zurückzugeben.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Graf Georg I. von Henneberg-Aschach (Graue Georgen von Hennenberg) die Burgen Hildenburg und Steinach, Stadt und Amt Fladungen und die Dörfer Steinach, Vachdorf, Leutersdorf und andere (die schlose, Ampt, stat vnd dörfere Hildenburg, Fladungen, Staina, Vachdorf, Leutersdorf etc.) unter Vorbehalt der Erbhuldigung, Landsteuer und des Öffnungsrechts, das dem Bischof die militärische Nutzung im Kriegsfall garantiert, für 11990 Gulden auf Wiederkauf. Graf Georg bestätigt für sich und seine Erben die Bestimmung des Wiederkaufs und übergibt dem Stift seinen Revers. Von dieser Verschreibung sind die Güter ausgenommen, die der Bischof bereits den von der Tann und von Eberstein (von der Than vnd Eberstain ) verschrieben hat.
Der Hof Fordere Kress liegt in der Nähe des Karmelitenklosters St. Barbara (bei den Frawenbrüdern gelegen) und ist ein bischöfliches Lehen, das Johann Kraft trägt (des Besitzers Hannsen Craften) 15 Gulden jährlicher Zinsen abwirft. Bischof Johann von Brunn verpfändet Johann Kraft auf seine Bitten diese 15 Gulden sowie weitere 3 Gulden auf die Belehnung, den Handlohn und das Recht auf das Stiftgeld der beiden Messen zu St. Kilian (8. Juli) und zu Allerheiligen (1. November) und macht den Hof damit frei und Johann Kraft zu eigen.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verpfändet Eberhard von Eberstein (Eberharten von Eberstain) auf Lebenszeit Jahreseinkünfte über 30 Gulden in der Stadt Fladungen (Fladingen).