König Heinrich [VII.] schuldet Bischof Hermann von Lobdeburg 230 Mark Silber Dienstgeld. Der König verpfändet dem Bischof dafür lebenslang die Juden in Würzburg. Mit dem Tod des Bischofs können der König oder dessen Nachfolger, die Juden für 230 Mark Silber wieder ablösen. Der König gibt dem Bischof eine Urkunde, in der steht, dass das Geld, welches der Bischof mit den Juden verdient, nicht von der Hauptschuldsumme abgezogen wird.
Nachtragshand: Bischof Berthold von Sternberg verleiht einen Hof zu Ipsheim (Jpershaim) mit seinen Huben zu Zubehörungen für 135 Pfund Heller an Ritter Berthold von Hohenlohe (Berhold von höenlohe) und seine Frau Adelheid (Adlhaid) sowie die Söhne und Töchter aus dieser Ehe. Falls das Stift ihn nicht innerhalb von 6 Jahren ablöst, soll Berthold von Hohenlohe den Hof ewig zu Lehen tragen. Ihm sollen die Nutzungen dieser 6 Jahre nicht in die Hauptsumme eingerechnet oder davon abgezogen werden; sie sollen ihm geschenkt werden.
König Karl IV. verpfändet Bischof Albrecht von Hohenlohe und dem Hochstift Würzburg für deren Kosten und Mühen 1200 Mark Silber auf den Juden der Stadt Rothenburg. Der König verpfändet dem Bischof die Schule, den Kirchhof, Häuser und Hofstätten der Juden in Würzburg. Desweiteren verpfändet er auch auf bestimmte Zeit die Schule, den Kirchhof, Häuser und Hofstätten der Juden in Rothenburg. Außerdem verpfändet er ihm und seinem Hochstift 1200 Mark lötiges Silber und die Häuser, Hofstätten, Kleinode und farnusen Gelder der Juden in Nürnberg.
Bischof Albrecht von Hohenlohe und sein Kapitel verpfänden Ischershausen, ein Dorf bei Meiningen, an den Dechant und das Kapitel St. Gilgen Stift zu Schmalkalden (S Gilgen stifft zu Schmalkalden) für 900 Haller. Das Stift Würzburg behält sich das Recht auf Leibeigenschaft und die Landbede vor.
Ischershausen wird von Bischof Gerhard von Schwarzburg an Konrad von Bibra verpfändet.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet das Dorf Ischershausen und das Dorf Linden mitsamt den Nutzungsrechten, der Reute, des Zehntrechtes, den Gefällen und weiteren Zugehörungen an Peter von Reurieth (Peteren von Reuriet). Lorenz Fries schreibt, für die Verpfändung gebe es keinen Quellennachweis. Peter von Reurieth lässt vom Vormund seiner Tochter Margaretha von Reurieth (Margaretha) Ischershausen und Linden an Graf Friedrich I von Henneberg (Graue Fridrichen von Hennenberg) für 470 Gulden verkaufen. Bischof Johann von Egloffstain bewilligt den Kauf, behält dem Stifft aber die Auslösung des Pfandes vor.
Bischoff Johann von Egloffstein verpfändet Kaspar IV. von Bibra (Casparn von Bibra) die Vogtei, Gült und Reute von Aubstadt (Augstat), Höchheim (Hochaim) und Irmelshausen (Irmeltzhausen) für 750 Gulden. Kaspar von Bibra kauft zusätzliche Güter bei Irmelshausen und übergibt diese dem Hochstift Würzburg und erhält sie als Mannlehen zurück, zusammen mit der Vogtei und ihrem Sitz in Irmelshausen.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet Graf Friedrich I von Henneberg (Graue Fridrichen von Hennenberg) das Dorf Ischershausen zusammen mit Schloss, Stadt und Amt Sternberg im Grabfeld (Sternberg) und Bad Königshofen im Grabfeld (Kunigshouen im Grabfeld) für 900 Gulden. Die Auslösungssumme beträgt 400 Gulden. Das Stift behält sich die Landesbede vor, die zur Hälfte an Graf Friedrich I von Hennberg geht. Die Vereinbarung wird öffentlich bekanntgegeben und Graf Friedrich I von Henneberg schriftlich bestätigt. Nach diesem Vertrag liegt das Zollrecht beim Stift, Bischof Johann von Brunn verkauft das Zoll- und Gerichtsrecht für Ischershausen, Sternberg im Grabfeld und Bad Königshofen im Grabfeld für 13.000 Gulden an Graf Friedrich von Henneberg , der eine Bestätigung für den Verkauf erhält.
Bischof Johann von Brun verpfändet dem Würzburger Bürger und Metzger Johann Wenzl (Hannsen Wentzeln) den Kirchhof der Juden in der Pleich mitsamt der beiden anliegenden Häuern erblich auf widerlosung für 900 Gulden. Dafür soll er ihm Fleisch an den Hof liefern.
Johann Wenzl wandelte den Judenkirchhof oder -garten in einen Weingarten um. Um das Jahr 1445 kauft Bischof Gottfried Schenk von Limpurg den Garten von Johann Wenzl zurück und verkauft ihn für 300 Gulden und einen jährlichen Zins von 35 Gulden an die Juden zu Würzburg. Er gestattet ihnen das Grundstück als Begräbnisstätte zu benutzen. Zur selben Zeit fordert die Verwaltung der Dompropstei zu Würzburg einen Zehnt vom Weingarten der Juden, aber Bischof Gottfried einigte sich einvernehmlich mit beiden Seiten und beschließt, dass die Juden keinen Zehnt zahlen müssen. Bischof Gottfried verpfändet die Judensteuer für 400 Gulden an den Grafen Georg von Henneberg.