Bischof Gebhard von Henneberg befreit das Kloster Langheim (closter Lanckhaim) auf Bitte Hugos von Seßlach (Hugo von Sesslach) von der Abgabe des Zehnten zu Burkardsdorf (Burckartsdorff). Im Gegenzug dafür übergibt Hugo von Sesslach dem Stift eine Hube zu Gräfendorf (Greuesdorf), die er vom Stift wieder als Lehen erhält.
Herr Heinrich von Boxberg (her Hainrich von Bocksberg) trägt Bischof Otto von Lobdeburg und dem Stift verschiedene Güter in Eiersheim (Egirshaim) als Lehen auf. Bei diesen Gütern handelt es sich um Schloß Boxberg (Boxberg schlos), Osterburken (Burgkhaim), Bieringen (Biringen), Grünsfeld (grufeld), Waldmannshofen (Wanershoffen).
Die Witwe und Kinder von Herold Vetzer (Herold Vetzer) geben Bischof Manegold von Neuenburg zwei Morgen Weingärten in Heugrumbach (Hai Grunbach ain dorf im ambt Arnstain) und erhalten es als Lehen vom Stift zurück.
Der Ritter Apel von Lichtenstein (Apel von Lichtenstain Riter) trägt Bischof Rudolf von Scherenberg seine Burg Gemünda bei Seßlach zum Lehen auf. Dafür verschreibt der Bischof ihm 40 Gulden jährlich auf die Bede von Ebern, was mit 800 Gulden wieder auszulösen sei.
Die Nachtragshand datiert den Verzicht Elisabeth von Hohenlohes (gemelte Fraw Elisabeth) auf ihre Ansprüche im Lehensfall Grünsfeld auf 1491, also bereits vor der Lehensauftragung 1502.
Auf die Bede von Ebern verschreibt Bischof Rudolf von Scherenberg Kaspar von Rotenhan (Casper von Rotenhan) jährlich 21 Gulden, wofür dieser ihm verschiedene Eigengüter zum Lehen aufträgt.
Ein Haus in Ebern trägt Martin Schweigerer (Martin Schwaigerer) Bischof Lorenz zum Lehen auf und empfängt es wieder in männlicher und weiblicher Erbfolge.
Dorothea, eine geborene Gräfin von Rieneck (Dorothe geborne Grauin von Rieneck) und ihr Sohn Langraf Johann IV. von Leuchtenberg (ir sun Johanns vom Leuchtenberg) geben das Schloss, die Stadt und das Amt Grünsfeld bei Lauda (Grunsfeld nit fern von Lauden) an Bischof Lorenz von Bibra und den Stift Würzburg, von denen sie die Güter als Mannlehen zurückerhalten. Bischof Lorenz stellt ihnen darüber einen Revers aus. Auch die Grünsfelder erhalten einen Revers, in dem festgehalten wird, dass im Fall einer Ledigwerdung des Lehens, alles bestehen bleibt, d.h. dass die Oberhoheit beim Stift Würzburg liegt. Die Schwester Johanns, Elisabeth von Hohenlohe, verzichtet auf ihre Ansprüche an Schloss, Stadt und Amt Grünsfeld.
Matthias Schmidt (Mathes Schmid) überträgt Bischof Lorenz von Bibra seine 16 Äcker in Kraisdorf (Gresdorf nit weit von Eberen gelegen) und erhält diese vom Bischof als Zinslehen zurück.
Die Brüder Johann und Martin von Rotenhan zu Rentweinsdorf (Hanns vnd Mertin v Rotenhan zu Rentwigsdorf gebrudere) führen ein Tauschgeschäft mit Bischof Konrad von Bibra durch: Die 16 eigenen Lehenmänner der Brüder in Geroldshofen und Rügshofen, die jährlich 22 Fastnachtshühner und Handlohn zahlen (für je 10 Gulden Ertrag wird je ein Gulden abgegeben), werden gegen die Abgaben von Zins und Gülte zu Gräfenholz (Greffenholtz) und das Fischereirecht in der Baunach mit der Furt und dem Nebenstrom (Altwasser) getauscht. Das Tauschgeschäft findet mit der Einwilligung des Domkapitels statt. Das, was die Brüder vom Bischof erhalten, wird ihnen als ritterliches Mannlehen gegeben.