Bischof Iring von Reinstein-Homburg kauft für das Hochstift unter anderem Güter zu Pfahlenheim (Pfalnheim), die jährlich mit 12 Scheffeln Getreide und 22 Hühnern an Ertrag beziffert werden, von Gisela von Hemmersheim (Gisela de Hemersheim).
Der Bamberger Bischof Lamprecht von Brunn verkauft Bischof Gerhard von Schwarzburg das Amt Burgebrach (ambt Burgebrach) für 1.400 Pfund Heller auf Widerkauf. Das Kloster Ebrach (closters zu Ebrach) wird von Bamberg für 1.400 Pfund Heller versetzt und der Bürger von Bamberg soll dieses für 300 Pfund Heller auslösen. Sollte dies nicht geschehen, sollen die 1.700 Pfund Heller sobald der Widerkauf getätigt wird abgehen und an die 1.400 Pfund Heller aufgeschlagen werden.
Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim (Gerlach von Hohenlohe) verkauft Sommerhausen, Winterhausen (Somer vnd Winterhausen) und Lindelbach (Lindellbach) für 700 Gulden an die Stadt Rothenburg ob der Tauber (Stat Rottenburg).
Die Herren Konrad und Gottfried von Brauneck (Conrad vnd Gotfrid hern von Brauneck) geben die Festung Reichelsburg (vesten Raigelberg) sowie die Dörfer Baldersheim (Baldersheim), Bieberehren (Biberen), Burgerroth (Burgerod) und Buch (buch das weiler) samt deren Vogteien, Zenten und Zugehörigen an das Stift Bamberg und erhalten diese als Lehen, allerdings ohne Mannlehen. Die Lehen des Stifts Bamberg welche aufgrund fehlender Nachkommen heimgefallen und ledig geworden waren, verwechselt der Bamberger Bischof Lamprecht von Brunn mit der Festung und den Gütern. Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg erhält daher das Dorf Burgebrach (Burgebrach) samt Zent, Gericht, Behausungen und allem, was sonst dazugehört, ausgenommen des Kaufs, den der Würzburger Bischof selbst getätigt hat. Außerdem bleibt den Geistlichen, dem Abt und dem Konvent von Kloster Ebrach vorbehalten, dass ihre Angehörigen nicht zu dem Zent gehören. Dem Stift Würzburg werden zudem die Lehenshöfe, welche vom Stift Bamberg gehalten werden, übertragen. All dies ist mit Wissen und Willen der Domkapitel von Bamberg und Würzburg geschehen.
Die Brüder Reinhard (Reinhart) und Erasmus (Erasmus), die Truchsessen von Baldersheim (Baldersheim), verkaufen Philipp dem Älteren von Weinsberg (philipsen dem Eltren hern zu weinsberg) ihre Wiesen, welche an der Gollach (gallach) und unter der Reichelsburg (raigelsberg) gelegen sind, für 69 Goldgulden. Außerdem schwört Philipp von Weinsberg einen Eid.
Johann Engelberger (Hans Engelburger) verkauft Philipp dem Älteren von Weinsberg (hern philipsen zu weinsberg) eine Wiese, die unter dem Holz Reichelsberg (Raigelsberg) an der Gollach (gollach), über der Fischgrube und unterhalb des Steges der über die Gollach führt gelegen ist. Dafür bekommt er jährlich 13 Morgen Erker auf dem Kranenberg, zwei Scheiben Salz und 27 Gulden.
Georg von Rosenberg (Jorg von Rosenberg) und Eberhard Lechner (Ebert lechner) entscheiden, dass Herr Philipp von Weinsberg (her philips von Weinsberg) Georg Truchsess von Baldersheim (Jorg truchsessen von Baldershaim) für seine Gült und Gerechtigkeit für die Mühle unter dem Reichelsberg 60 rheinische Gulden geben soll. Der Truchsess soll Philipp von Weinsberg darüber einen Kaufbrief ausstellen.
Georg Kämmermüller (Gotz Cemmermuller), ein Bürger zu Aub verkauft Herrn Philipp von Weinsberg (hern philipsen dem Eltern zu Weinsberg), eineinhalb Morgen, eine Unze und eineinhalb Gerten eigenen Acker, welcher hinter dem Reigelsberger Wald liegt, sowie einen weiteren Morgen Acker oder mehr, welcher ebenfalls hinter dem Wald und zwischen dem Spital in Aub gelegen ist, die den Zehnt an Baldersheim zahlen, aber ansonsten frei sind für 18,5 Gulden und 22 Kreuzer.
Wilhelm Kurschat (Wilhelm Kurscharr) und andere haben, wie zuvor die Witwe des Nikolaus Schilling (Schiltin), ihre Weingärten an das Domkapitel zu Würzburg zu Zinsen von 15 Pfennigen verliehen. Philipp Heinrich (Philips Haintz) folgt deren Beispiel und bietet Bischof Konrad von Thüngen drei Morgen an Weingärten zu Hainachtleiten (hernach leiten) zum Kauf an. Georg Schappel (Georg Schappelsprugler) verwirkt durch seine Teilnahme am Bauernkrieg seinen erblichen Anspruch auf die Weingärten, den er für seine getreuen Dienste erhalten hat. Er verliert die Herrlichkeiten, Gerechtigkeiten und andere Dinge. Die Rechte, Gerechtigkeiten und Erträge fallen an die neuen Besitzer.
Marsilius Prenninger, Doktor eines bischöflichen Kanzlers (Prenninger doctor Marsilius canzlers eines), hat einen Kaufbeleg über 50 Gulden Zinsen auf die Kammergefälle zu einer Gesamtsumme von 1000 Gulden. Dieser Vertrag ist wieder abgelöst.