Das Schloss Neuenburg (Neubrung, das schloss) bei Markt Bibart (Biburt) gehört den Herren von Hohenlohe (Hohenlohe). Kraft von Hohenlohe-Weikersheim (Crafft von Hohenlohe) verpfändet das Schloss für 50 Mark Silber und neun Pfund Haller an Graf Ruprecht von Castell (Rudolfen von Castel).
Walter von Seckendorff (Walther von Sekendorf) leiht Bischof Manegold von Neuenburg 400 Pfund Haller. Damit löst der Bischof Markt Bibart (Bibert) von Herrn Albrecht von Hohenlohe-Uffenheim (Albrechten von Hohenlohe) ab und verpfändet es für die 400 Pfund Haller an Walter von Seckendorff auf Wiederlösung.
Friedrich von Truhendingen (Fridrich von Truhendingen) verkauft Bischof Manegold von Neuenburg und dem Hochstift Würzburg das Schloss Neuburg (schloss Neuburg) für 1200 Pfund Haller. Der Bischof zahlt Friedrich von Truhendingen 800 Pfund Haller von der Hauptsumme bar und verbürgt sich dafür, die übrigen 400 Pfund Haller jeweils zur Hälfte an Walpurgis und am Johannistag zu bezahlen. Da diese Zahlungen nicht stattfinden, kommt es zu einem neuen Vertrag. Friedrich von Truhendingen verpfändet dem Bischof das Schloss Neuburg mit Leibeigenen, Gütern und allen Zugehörungen für 2000 Mark Silber.
Bischof Andreas von Gundelfingen verpfändet das Schloss Neuburg (Neuburg) mit allem Zugehörigen für 1200 Pfund Haller an Walter von Seckendorff (Walteren von Sekendorf).
Die Brüder Konrad und Poppo Fuchs von Kannenberg (Contz vnd Pop die Füchse von Cannenberg) verpfänden mit dem Wissen und der Bewilligung Bischof Johanns von Egloffstein als Lehensherren etliche Nutzungsrechte an Frowin von Karlsbach (Frobin von Carlsbach) auf Wiederlösung.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Graf Georg I. von Henneberg-Aschach (Graue Gworgen von Hennenberg) Schloss, Stadt und Amt Hildburghausen (Hildenburg), Fladungen (fladungen), Steinach an der Saale (Staina), Vachdorf (Vachdorf) und Leutersdorf (Leutersdorf) für 11 990 Gulden. Falls die Gulden innerhalb der Zeit der Verpfändung an Wert verlieren, soll dies seinen Erben entsprechend ausgeglichen werden. Graf Georg I. von Henneberg gibt dem Stift die Schlösser Hildenburg und Steinach für 2 000 Gulden einige Zeit später zurück. Nach seinem Tod werden diese erneut verpfändet, dieses Mal an Graf Otto von Henneberg-Aschach (Grau Oten von Hennenberg).
Bischof Rudolf von Scherenberg und Philipp von Rieneck (Philips von Rieneck) haben eine Auseinandersetzung über sieben Güter in Neutzenbrunn (Neitzenbrun) im Amt Gemünden (ambt Gmunde). Die Angelegenheit wird so geregelt, dass das Hochstift Würzburg und die Grafschaft Rieneck jeweils dreieinhalb Güter erhalten. Ein Viertel dieser Güter besitzt jedoch das Erzstift Mainz (stifft Maintz) erblich, welche es der Grafschaft verpfändet. Wenn das Pfand abgelöst wird, sollen die Grafen dem Erzstift das Viertel von ihren dreieinhalb Gütern übereignen.
Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt Graf Otto von Henneberg-Aschach (Graue Oten) die Schlösser Hildenburg und Steinach. Da die verschriebenen Gulden an Wert verlieren, fordert Graf Otto von Henneberg 1110 Gulden als Ausgleich. Die beiden einigen sich und Bischof Rudolf von Scherenberg bezahlt ihm 600 Gulden. Da der Goldgulden über die Dauer der Verschreibung von 47 Jahren insgesamt um ein Neuntel an Wert verliert, lässt Bischof Lorenz von Bibra im Jahr 1496 neue Silbermünzen, Schilling, Pfennige und Heller, prägen
Trotz des Verbots der schwarzen Münzen durch Bischof Johann von Grumbach, bleiben diese weiter im Umlauf. Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet fünf Pfund der Münzen für einen Gulden.
Dietrich von Thüngen (Dietz von Thungen) hat etliche Güter, Nutzungsrechte und Gefälle bei und um Binsfeld (Binsfeld) im Amt Arnstein (Arnstain) von der Herrschaft Henneberg-Römhild (Hennenberg zu Römhilt) zu Mannlehen inne. Diese werden Müdesheimer Güter (Mutishaimer güter) genannt. Als Bischof Rudolf von Scherenberg das Schloss Binsfeld von Georg von Lichtenstein (Georgen von Liechtenstain) an das Hochstift löst, zieht er die Müdesheimer Güter mit ein. Dies ärgert nicht nur Dietrich von Thüngen, sondern auch Graf Otto von Henneberg-Aschach-Römhild (Ot von Hennenberg). Beide Parteien sind mit ihren Positionen im Recht, doch der Bischof verträgt sich mit Dietrich und entschädigt ihn mit anderen Gütern. Damit auch Graf Otto als Dietrichs Lehnsherr einwilligt, verpfändet der Bischof ihm jährlich 15 Gulden Zinsen auf der Bede zu Arnstein (Arnstain) als Mannlehen. Diese Zinsen darf der Graf solange einnehmen, bis der Bischof ihm ein Rittermannlehen verleiht, das 300 Gulden wert ist, oder ihm 300 Gulden in bar auszahlt, welche der Graf oder dessen Erben anlegen und dann vom Hochstift Würzburg zu Mannlehen empfangen.