Ludwig von Frankenstein und seine Ehefrau Adelheid (Ludwig her zu Franckenstain vnd Alhaid sein Hausfraw) bestätigen die Begleichung nicht genau bezeichneter Schulden, die Bischof Wolfram von Grumbach und sein Stift bei ihnen hatte. Dafür verpfänden Stift und Bischof ihnen 115 Pfund Heller auf der Bede von Meiningen als Burglehen.
Eckersdorf war ein Dorf, ist aber jetzt eine Wüstung. Hier überträgt Bischof Wolfram von Grumbach seinem Burgmann Lutz Schott von Schottenstein (Lutz Schot), der auf Burg Geiersberg Dienst tut, für 30 Pfund Heller den Zehnt. Die 30 Pfund Heller werden auf Burg Geiersberg verbaut und als Manlehen auf Wiederlösung verschrieben.
Graf Berthold X. von Henneberg-Hartenberg (Grave Bertholt) verkauft Grundherrschaft, Burg und Stadt Ebenhausen (herschafft, burg vnd stat Ebenhausen) mit ihren Mannlehen, Burglehen, Zenten, Vogteien, Zentgerichten, Leibeigenen, Dörfern, Dorfgerichten, Weilern, Vorwerken, Bauhöfen, Marken, Wäldern, Zehnten, Zoll- und Geleitrechten, anderen Rechten, Gefellen für 4500 Pfund haller und erhält dafür einen Burgmannenvertrag.
Hermann von Hain (Herman von Hain) hatte ein Burggut im Schloss Imelshausen (Irmeltzhausen im schloss), das nach seinem Tod zurück an das Hochstift fällt. Bischof Albrecht von Hohenlohe verleiht dieses an Eberhard Wolf (Eberharten wolfen) unter der Bedingung, dass er in der Burg wohnt und sich um das Lehen verdient macht. Das gleiche gilt für seine männlichen Erben. Sollten sie dort nicht wohnen, steht dem Bischof das Öffnungsrecht für das Burglehen zu.
Nachdem dieser Zehnt an der Frühmesse von Seßlach für 30 Pfund Heller versetzt ist, stellt Bischof Albrecht dem Ritter Lutz Schott von Schottenstein (hern Lutzen Schoten Ritter) einen neuen Vertrag aus, wonach er den Zehnt an der Frühmesse zurückgeben solle, um ihn für sich und seine männlichen Erben als Burglehen auf Wiederlösung zu erhalten. Wenn aber Bischof Albrecht ihm oder seinen Erben den Zehnt für 100 Heller wieder ablösen würde, solle er die übrigen 70 Pfund Heller wieder anlegen oder weitere Eigengüter desselben Werts zu Burglehen machen und vom Bischof empfangen.
Eberhard Schenk von Erbach (Eberhart Schenck von Erpach) gerät wegen einer größeren Menge säumigen Weins, den er aus einem Burglehen an der Burg Homburg am Main erhalten sollte, mit Bischof Gerhard von Schwarzburg in einen Rechtstreit und wird durch Pfalzgraf Ruprecht mit ihm wieder vertragen.
In Erlenbach im Amt Homburg am Main trägt Fritz Huttener (Fritz Huttener)seinen Eigenhof und drei Güter dem Stift als Burglehen an Schloss Burgsinn (zu Burcksin) an.
Otto Schweicker von Eltmann (Sweicker von Eltmain) besitzt ein Burggut in Ebelsbach und verkauft es dem Ritter Dietrich Fuchs zu Eltmann (Dietrich Fuchs zu Eltmain). Die Nachtragshand merkt an, der Zoll zu Ebelsbach sei dem Ritter Dietrich Fuchs zu Eltmann auch auf Widerkauf verkauft worden.
Erasmus Schenk von Erbach (Schenck Erasmus) gerät wegen des besprochenen Weins aus dem Burglehen von Homburg am Main ebenfalls mit dem Hochstift in einen Rechststreit, diesmal unter Bischof Rudolf von Scherenberg. Sie werden durch den Domprobst, den Dechanten und das Domkapitel wieder vertragen.
Wilhelm und Christoph von Wiesenthau (Wilhelm und Cristof von Wisetau) verkaufen ein Burggut, welches sie vom Stift Würzburg am Schloss Homburg an der Werrn zu Lehen bekommen haben, an Bischof Konrad von Thüngen für 100 Gulden.