Heinrich Hofschultheiß empfängt den Getreide- und Weinzehnten in Dürrbach (Durbach; es bleibt unklar, ob Ober- oder Unterdürrbach) sowie 24 Schilling samt der Gerichtsbarkeit über die Leute, die diesen Zins geben, von Bischof Andreas von Gundelfingen.
Bischof Otto von Wolfskeel verpfändet den Hof des Stifts in Gochsheim (Gochshaim) zusammen mit der Hälfte des Getreide- und Weinzehnten und dem Drittel am Ober- und Untereuerheim (Euerhaim) an Johann von Wenkheim (her Johan v Wenckhaim) und an Ritter Heinrich von Sternberg (her Heinrich von Sternberg riter). Die Verpfändung soll in 20 Jahren wieder ausgelöst werden.
Die Ritter Heinrich von Sternberg und Johann von Wenkheim (Hainrich von Sternberg vnd Herr Hanns von Wenckhaim ritern) pfänden von Bischof Otto und dem Stift Würzburg ein Drittel des Getreide- und Weinzehnts von Ober- und Untereuerheim. Diese Verpfändung ist auf 20 Jahre begrenzt, in denen sie vom Stift wieder ausgelöst werden soll. Wenn dies nicht geschieht, wird die Pfandschaft in ein Mannlehen umgewandelt.
Engelhard Helmbunder (Helmunder) aus Löwenstein (Lewenstain) empfängt von Bischof Albrecht von Hohenlohe die Hälfte am Getreide- und Weinzehnten von Hanbach (Hanebach). Als Abgabe muss Engelhard jährlich ein Paar Hosen aus Seide oder als Ersatz sieben Pfund Heller leisten.
Der Ritter Dietrich Fuchs zu Eltmann (Dietrich Fuchs riter) verpfändet Georg von Schaumberg (Georg von Schamberg) den Weinzehnt in Ebelsbach, den er als Lehen des Hochstifts hat. Hinzu kommen Limbach (Limpach), Sal und Grundzinsen in Eltmann (Eltmain), Kottenbrunn (Kautzenbron), Rügshofen (Rudhoven), Gerolzhofen (Gerolzhoven), Ebersbrunn (Eberhartspron), Dietbach (Dieppach), ein Weinberg in Prüßberg (Prustberg) und der Zehnt in Albertshofen (Alberhoffen).
Der Weinzehnt in Groß- und Kleineibstadt steht der Dompropstei zu. Bischof Johann von Brunn verschreibt ihn aber Enzian von Bibra (Entian von Bibra) für 1050 Gulden.
Otto von Milz (Miltz) trägt dem Hochstift Würzburg während Bischof Johann von Grumbachs Amtszeit die Hälfte am Weinzehnten von Bühler (Buler) als Lehen auf. Von diesem Rechtsgeschäft ebenfalls betroffen sind Merkershausen (Markershausen), eine Mühle in Bad Königshofen (Konigshoffen) und Aschfeld (Aschveld).
Hainachtleiten (Hainachtleiten) ist ein Lager in der Würzburger Mark, jenseits des Steins zwischen dem Dürrbach (durbach) und dem kleinen Pfaffenberg (clainer pfaffenberg). Daran hat die Bürgerfamilie Lutz (Lutz) zu Würzburg den Weinzehnt, der ihnen von einem Bischof von Würzburg zum Mannlehen aufgetragen wurde. Da aber Nikolaus Lutz (Claus Lutz) zur Zeit Bischof Rudolf von Scherenbergs ohne männliche Nachkommen stirbt und die Brüder Bernhard und Friedrich von Wichsenstein (Bernhart vnd Fritz von Wichsenstain) etliche Forderungen an den Bischof haben, lässt er ihnen diesen Zehnt zum Mannlehen auftragen. Er behält allerdings seinen Nachfolgern und dem Stift vor, den genannten Zeht für 200 Gulden wieder abzulösen.
Valentin von Bibra (Valtin von Bibra) hat den Zehnten zu Garitz (Gartz) vom Stift Würzburg zu Mannlehen und übergibt ihn - mit der Einwilligung Bischofs Rudolf von Scherenberg - dem Abt Burkhard und dem Konvent des Klosters Aura an der Saale (closter Aurach an der Sale) als Eigengut. Im Tausch darfür erhält er vom Kloster ein Viertel des Weinzehnten zu Obersfeld (Obersfeld).
Stefan Zobel von Gesattel und Andreas von Gebsattel (Gebsetel) haben den Getreide- und Weinzehnten in Hohestadt (Hohenstat) vom Hochstift Würzburg als Mannlehen getragen. Weil die beiden verkaufswillig sind und die Kartäuser ohnehin die Mannschaft und Vogtei über Hohenstadt haben, kaufen diese mit Bischof Lorenz von Bibras Bewilligung die Zehnten. Im Gegenzug verschreiben sie Bischof Lorenz andere Rechte.