Die Schwestern Elisabeth von Hohenlohe und die Nonne Kunigunde übergeben Bischof Albrecht von Hohenlohe und dem Hochstift Würzburg die Wehrschaft über Krautheim.
Bischof Johann von Egloffstein befreit bis auf Widerruf einen Hof des Klosters Langheim (Lanckhaim) in Dietrichsdorf (Dietrichsdorf im ambt Sesslach ) von der Verpflegungs-, Beherbungs- und Dienstpflicht. Dies geschieht aus Gnade.
Bischof Johann von Brunn befreit den Hof des Klosters zu Bildhausen in Herbstadt (Herbilstat) und dessen Hofmann von der Bede, den Dienstpflichten, der Atzung und den Gerichtspflichten.
Bischof Johann von Brunn erlaubt dem Kloster Bildhausen (Bildhausen), dass sie ihren Hof zu Junckershausen (Junckershausen), den sie selbst gebaut haben, verlassen dürfen, und dass derjenige, der den Hof übernimmt (also zu lauben oder jare bestehn werden), vom Gericht, der Bede, Steuern, Diensten, Atzung und anderen Verpflichtungen befreit sei.
Der mittlerweile zum Bischof aufgestiegene Gottfried Schenk von Limpurg befreit die Einwohner von Binsfeld (Binsfelt) wegen in Fehden erlittener Schäden für 20 Jahre von Steuer, Bede, Verköstigung und Fron. Die Einwohner sollen dafür Baumaßnahmen vornehmen sowie das Dorf mit Gräben und Zäunen befestigen.
Der Marschall Georg von Gebsettel, genannt Rack (Rack), und seine Frau Kunigunde verkaufen eine Kemenate vor dem Dettelbacher Stadttor (Detelbach) samt den dazugehörigen Lehen, Zinsen, Gerichtsrechten sowie Zinsleuten und Güter für 1000 Gulden an Bischof Rudolf von Scherenberg. Bürgermeiser und Rat von Dettelbach übernehmen die Kaufsumme und erhalten dafür die Nutzungsrechte an den betroffenen Gütern, doch Bischof Rudolf behält sich die Erbhuldigung, die Kriegsfolge und andere Rechte auf den Zinsleuten vor.
Abt und Konvent zu Tückelhausen besitzen die Vogtei und Mannschaft zu Hohestadt (Hohenstat), während die Vormünder von Stefan Zobel von Gebsattel und Andreas von Gebsattel (Gebsetel) dort den Getreide- und Weinzehnt als Mannlehen des Hochstifts Würzburg tragen. Abt und Konvent wollen von den Vormündern die Zehnten kaufen und erlangen dafür das Einverständnis von Bischof Lorenz von Bibra, der daraufhin von ihnen das Recht über die Kriegsfolge sowie das Schutz- und Schirmrecht über das Dorf Hohestadt übernimmt.
Wegen der Handlungen des Gottfried von Berlichingen im sogenannten Bauernkrieg klagt Bischof Konrad von Thüngen nach dessen Lehen, die zum Hochstift Würzburg gehören. Götz von Berlichingen wird schließlich mit Bischof Konrad von Bibra bezüglich aller gegenseitigen Forderungen vertragen. In Zukunft soll Gottfried von Berlichingen dem Hochstift eine Kriegsfolge von 20 Pferden leisten.
Die Klöster Bildhausen (Bildhausen) und Wechterswinkel (Wechterswinkel) werden im Jahr 1543 und 1551aufgefordert, Atzung für die Jäger zu leisten.
Bischof Friedich von Wirsberg veträgt sich mit Adam von Schwalbach (Schwalbach), Johannitergroßmeister, bezüglich der Atzung, der Beherbergung für Militär und der Bereitstellung eines Trosspferdes zu Biebelried (Bibelrieth). Der Johanniterorden soll in Zukunft jährlich 70 Gulden für die Gewährleistung der straiff aufbringen. In dieser Sache übergibt Adam von Schalbach seinen Revers.