König Albrecht I. verhandelt mit Bischof Andreas von Gundelfingen, dass dieser ihm Hilfe gegen seine Feinde leisten soll, insbesondere gegen König Wenzel II. von Böhmen. Dafür verschreibt er ihm 2000 Pfund Haller auf das Reichsteil zu Heidingsfeld(Haidingsfeld). Andere Herren außerhalb des fuldischen Lehens haben auch etliche Rechte, Gefälle und Nutzungsrechte an der Vogtei. Das Schultheißenamt steht dem Hochstift Würzburg zu. Bischof Iring von Reinstein-Homburg versetzt Otto Schenk von Seinsheim (Ot Schenck) und seiner Frau Gisela geb. von Lembergheim (Geisel sein hausfraw geborne v. Lemberghaim) für ihre Güter, Zins und Nutzung zu Würzburg und anderswo 200 Mark Heller. Er verleiht ihnen das Schultheißenamt zu Heidingsfeld für 20 Mark Silber jährlich aus den Erträgen des Amtes.
Aufgrund der Baufälligkeit und finanzieller Belastungen durch Leibgedinge und Schulden ist das Kloster Bronnbach (Brunbach) in so großen vnrat gekommen, dass Bischof Johann von Brunn und sein Mainzer Amtskollege Erzbischof Konrad von Dhaun das Kloster drei Jahre von der Atzung befreien.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg befreit 14 Morgen Weingärten, den Zehnten und eine Hofstätte, die Georg und Johann Fuchs zu Schweinshaupten (Georgen vnd Hannsen Fuchs zu Schweinshaubten) in Prappach gehören, von Bede, Steuer, Diensten und Atzung. Die Hofstätte soll bebaut werden und derjenige, der diesen Hof innehat, soll ihn als Mannlehen vom Hochstift empfangen uns sonst allen gemeinen Rechten verpflichtet sein.
Bischof Rudolf von Scherenberg schickt einen Hilferuf an alle Geistlichen im Hochstift, ihn gegen die Einfälle der Türken zu unterstützen. Die Vorsteherin des Klosters Gerlachsheim (Gerlachshaim) weigert sich gegen die ersuchte Hilfe und legt ein Privileg des Papstes vor, dass bestätigt, dass sie und ihr Kloster von solchen Leistungen befreit sind. Bischof Rudolf von Scherenberg legt dagegen Beschwerde ein. Es kommt allerdings zu keiner Einigung und das Verfahren wird ad acta gelegt. Die Nachtragshand merkt folgende Orte an: Schönau (Schonaw), Schönrain am Main (Schonrain) und Schäftersheim (Schefftershaim).
Bischof Rudolf von Scherenberg löst das Amt Botenlauben (Botenlauben) mit Arnshausen (Arnshausen), Reiterwiesen (Reitterweisen), Kronungen (Gruningen) und Oberwern (Obern Wird) von den Grafen von Henneberg wieder ab. Dazu leiht Heinrich Steinrück (Stainrück) dem Bischof 3000 Gulden und wird für drei Jahre Pfandherr und Amtmann mit dem Recht, alle Gefälle einzunehmen. Der Bischof behält sich das Öffnungsrecht, das ihm die militärische Nutzung der Burg im Kriegsfall garantiert, die Kriegsfolge und Bede vor. Außerdem behält er sich vor, das Amt nach drei Jahren wieder mit 1500 Gulden abzulösen.
Nach der dreijährigen Verpfändung des Amtes Botenlauben an Heinrich Steinrück (Stainruck) verlängert Bischof Rudolf von Scherenberg die Rückzahlungsfrist um weitere drei Jahre und verpfändet Heinrich Steinrück zusätzlich die Bede auf den Dörfern für 1500 Gulden. Er behält sich jedoch auf diesen Dörfern die Erbhuldigung, die Landsteuer, die Folge, die Atzung, die militärische Lagerrechte und die Öffnung vor.
Das Kloster Bronnbach (Brunbach) muss dem Stift Mainz Reisgeld und Reiswagen stellen.
Das Erzbistum Mainz fordert vom Kloster Gerlachsheim (Gerlachshaim) finanzielle Unterstützung (Subsidium). Bischof Lorenz von Bibra kann jedoch bewirken, dass diese Forderung zurückgezogen wird.
Ambrosius Geyer (Ambrosi Geir) unterstützt Johann von Seinsheim, einen Feind des Stifts ( Hanns von Sainshaims des Stiffte abgesagten veinds), und wird durch Unterhandlung Philipps von Seldeneck (Philip von Seldenek) von Bischof Lorenz von Bibra begnadigt.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verpfändet mit Bewilligung seines Domkapitels Schloss und Dorf Großlangheim (grossen Lankhaim) mit den dazugehörigen Mühlen, Leuten, Zinsen, Renten, Gülten, Beden, Bannwein, Handlohn, Besthaupt, Schäfereirechten, Seen, Weingärten, Gärten, Äckern, Wiesen, Klein- und Großzehnten an Wein und Getreide, der vogteilichen Obrigkeit, Land- und Kriegsfolge, Steuer, Gerichtsbarkeiten und -einkünften, Fron- und weiteren Diensten, Hühnern, Weidegeld, Gewässer, Weiden, Rechten am Gemeindewald, ständigen und nichtständigen Einkünften, mit Ausnahme der geistlichen Gerichtsbarkeit, dem Landgerichtszwang und der althergebrachten Zentzugehörigkeit zu Stadtschwarzach (statt Schwartzach), für 22000 Gulden nach laut eines übergebenen Registers an den Ritter Ulrich von Knöringen zu Kreßberg (Knöringen zu Cresberg) und nach ihm an dessen Söhne Johann Eitel, Wolf Utz, Johann Egolf und Eitel David. Die von Knöringen als Inhaber sollen die Gebäude auf ihre Kosten unterhalten und dürfen im Notfall für 2000 Gulden Baumaßnahmen vornehmen, sofern sie das Hochstift vorher informieren. Den von Egloffstein (Eglofstain) soll die Ablösung ein Jahr vorher angekündigt werden, und die Bezahlung in Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg an der Tauber) erfolgen.