Dietrich von Ebersberg war mit den Stiften Würzburg und Fulda sowie dem Markgrafen verfeindet, wurde aber durch Bischof Lamprecht von Bamberg wieder mit ihnen versöhnt. Die Urfehde ist am Hof unter dem Buchstaben E zu finden. Die von Jörg von Ebersberg (Ebersperg von Jorgen) ledig gewordenen Lehen, also ein Hof in Bischofsheim, die Hälfte Weisbachs, sechs Pfund Heller Einkünfte in Oberfladungen (Vberfladungen) und die Wüstung von Salckenberg (ain wüstung zu Salchenfeld), viel Güter in Fischbach und einen Hof in Hilders, verleiht Bischof Melchior dem Lorenz von Reurieth (Lorentzen von Reuridt).
Bischof Johann von Egloffstein erwirbt die Güter Weiprecht Kötners in Ober- und Untereuerheim und verkauft sie später Hans von Heßberg.
Betz Rückert zu Schweinfurt (Betz Rucker zu Sweinfurt) trägt den Zehnten zu Sennfeld (Sendeluelt) als Mannlehen des Stifts. Als Betz Rückert zu Schweinfurt ein Spital in Gerolzhofen (Geroldshofen) stiftet, bittet er Bischof Johann von Egloffstein, zu gestatten, dass der Zehnte durch einen Mittelsmann an das Spital geht. Der Bischof gibt seine Zustimmung, stellt aber die folgenden Bedingungen: jedes Jahr am 29. September (Michaelis) sollen zwölf der Armen aus dem Spital mit Kleidung ausgestattet werden. Außerdem soll über einen Zeitraum von 12 Jahren am Gründonnerstag ein Gebet für die Armen gesprochen werden. Am selben Tag sollen sie auch gespeist werden und ein Viertel Wein erhalten. Zusätzlich darf im Spital keine Pfründe verkauft werden. Bei Verstoß gegen diese Bedingungen, fällt der Zehnt dem Stift heim.
Nach dem Tod Bischofs Johann von Egloffstein ändert Betz Rückert zu Schweinfurt (Betz Rucker) den Stiftungsvertrag für das Spital in Gerolzhofen. Er vermacht dem Spital den halben Zehnten zu Sennfeld, so dass jährlich am 29. September (Michaelis) zwölf der Armen aus dem Spital mit Kleidung ausgestattet werden können. Falls dann noch Einnahmen übrig sind, sollen diese beim Spital verbleiben. Die andere Hälfte des Zehnten vermacht Betz Rückert seinem Sohn Philipp mit dem Recht, diesen verkaufen zu dürfen. Bischof Johann von Brunn stimmt diesen Änderungen zu unter der Bedingung, dass bei Verstoß gegen den neuen Vertrag der Zehnt dem Stift heimfällt.
Als die Herren von Estenfeld aussterben, fällt die Burg zusammen mit all ihren Pertinenzien und der Zent an das Stift Würzburg. Danach verpfändet Bischof Johann von Brunn sie Lamprecht von Seckendorf-Rinhofen unter dem Vorbehalt der Wiederlösung für 600 Gulden.
Das Lehen, das Eucharius Lamprecht von Gerolzhofen trug, fällt heim.
Das alte Burghaus, das erste der drei, die von Ewald von Lichtenstein (her Ewalt von Liechtenstain) gekauft wurden, verpfändet Bischof Lorenz Richard von Lichtenstein (Reichart von Liechtenstain) und seiner Frau Osanna, geborene von Rauheneck (Osanne geborn von Rauheneck), als Leibgeding, so dass es nach dem Tod der beiden wieder an das Stift fällt.
Lorenz Egotz (Lorentz Egotz) trägt zwei Fischwasser als Mannlehen des Stifts. Das eine reicht von Frankenheim bis Leubach (on Franckenhaim an bis gein Leutbach), das andere von Gockenschatz bis zur Stadt Fladungen (bis vf die stat Fladungen). Da er aber ohne männliche Erben verstirbt, fällt das Lehen dem Stift heim.
Erasmus Zollner (Erasmus Zoller) stirbt ohne männliche Erben. Deswegen erhält Karl Zollner vom Rottenstein (Carln Zoller) sie, der mit ihnen von Bischof Konrad belehnt wird.
Sein Sohn Philipp Zollner von Rottenstein empfängt seine Lehen, stirbt aber am 15. März 1546 ebenfalls. Daher fallen alle Lehen an das Stift zurück.