Einst haben die Grafen von Eberstein (Eberstain) den Ort Unterbalbach (Unterbalbach an der Tauber gelegen im ampt Lauden) als Lehen des Hochstifts Würzburg getragen. Nach dem Tod des Grafen Poppo von Eberstein verleiht der Würzburger Bischof Hermann Hummel von Lichtenberg den Ort an Graf Gottfried von Hohenlohe.
Hohenlohisches Urkundenbuch. Im Auftrag des Gesamthauses der Fürsten zu Hohenlohe, Band 2: 1311-1350, hg. von Karl Weller, Stuttgart 1901.
Nach Apel Hornungs (Hurning) Tod behält Bischof Albrecht von Hohenlohe die heimgefallenen Burgwohnungen ein, verleiht aber aus besondern gnaden die übrigen Lehen an den Ritter Konrad von Coburg (Koburg) und dessen Söhne Albrecht und Martin.
Monumenta Boica 45, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1899.
Etliche Lehen des Klosters Frauenaurach erhält Bischof Johann von Egloffstein zurück (widerfal etlicher lehen), nämlich in Dutendorf (Tuttendorff), Oberwinterbach (Winterbach) und Hermersdorf (Hermansdorff).
Das Schloss Lichtenau (Liechtenaw) hat sich im Besitz des Hochstifts Würzburg befunden und ist ein Lehen der Herren von Heideck (Haideck) gewesen. Bischof Johann von Egloffstein überträgt das Schloss Lichtenau der Reichsstadt Nürnberg (Nurenberg). Friedrich II. von Heideck trägt dem Hochstift das Schloss Vestenberg (Vestenberg) als Lehen auf. Von diesem Rechtsgeschäft sind laut einem Nachtragsschreiber ebenfalls betroffen: Langenloh (Langenlohe), Külbingen (Kulblingen), Immeldorf (Imelßdorff), Stritthof (Struthove), Kippenwang (Kupfenwangen/ Kipfenwangen), Alfershausen (Alpershausen), Thalmässing (Dalmelsingen), Hagenich (Hagenaich), Reinwarzhofen (Rainprechtshoffen), Göllersreuth (Goltnißreith), Morsbach (Obern Marspach), Waizenhofen (Wetzenhoven), Wengen (Weigen), Esbach Esbach, Thalmannsfeld (Talmaisfeld), Dixenhausen (Tuchsenhausen), Schutzendorf (Schulthaissendorff), Stautlein (Stautlein), das Lehen Cadolt (Lehen Cadolt), Sindersdorf (Sindersdorff), Esselberg (Etzelberg), Dannhausen (Tanhausen), Tiefenbach (Tieffenbach), Österberg (Oserberg), Meckenhausen (Merckenhausen; heute ein Flurname bei Dannhausen), Ruppmannsburg Rutmersberg, Leitersdorf (Lautterdorff) und die heutige Wüstung Rabotendorf (Rabotendorff).
Deeg, Dietrich: Die Herrschaft der Herren von Heideck. Eine Studie zu hochadeliger Familien- und Besitzgeschichte (Freie Schriftenfolge der Gesellschaft für Familienforschung in Franken 18), Neustadt a. d. Aisch 1968.
Da Graf Wilhelm von Castell etliche Zölle, Geleite und Wildbänne vom Reich als Lehen trägt, verpflichtet er sich, diese vom Hochstift Würzburg als Afterlehen zu empfangen. Er übergibt Bischof Rudolf von Scherenberg eine an Friedrich III. gerichtete Supplik, in der er um die Verleihung der Lehen an Bischof Rudolf bittet und sich bereit erklärt, diese als Afterlehen zu empfangen. Die Supplik erreicht Friedrich III. nicht, weil Bischof Rudolf den Ratschlag erhält, die bisher von der Grafschaft Castell geleisteten Reichsanschläge zu übernehmen. Da Graf Wilhelm bereits ein alter Mann ist und dessen Sohn Friedrich noch keinen Sohn hat, würde er somit im Falle des Heimfalls der Grafschaft beste Argumente haben, diese in Besitz zu nehmen. Bischof Rudolf übernimmt daher nicht aus rechtlichen Verpflichtungen, sondern aus gutem willen den Anteil der Grafschaft Castell an der Türkenhilfe, den Romzügen und anderen Reichsabgaben. Diese Praxis setzten Rudolfs Nachfolger Lorenz von Bibra, Konrad von Thüngen, Konrad von Bibra und Melchior Zobel von Giebelstadt fort. Die Untertanen der Grafschaft von Castell zahlen zwar diese entsprechenden Abgaben, jedoch behalten diese die Grafen von Castell und nicht die Bischöfe von Würzburg.
Die Herren von Schwarzenberg (Schwartzenberg) haben einen Teil des Dorfes Lindach (Lintach) als Lehen des Hochstifts inne. Wolf von Schwarzenberg verpfändet diesen Teil für 600 Gulden an seine Mutter Elisabeth Colwrat. Nach Wolfs Tod klagt Bischof Rudolf von Scherenberg vor dem Landgericht, dass dieser Teil ein heimgefallenes Lehen sei. Letztendlich wird ein Rechtsstreit abgewendet, da Rudolf Elisabeths Anspruch anerkennt und ihr 600 Gulden bezahlt.
Dietrich von Obersfeld (Obersveld) besitzt einen Hof unter der Burg Botenlauben (Botenlauben) als Burglehen, welches er auf der Burg verdienen muss. Nachdem er ohne männliche Nachkommen stirbt, verleiht Bischof Rudolf von Scherenberg dieses heimgefallene Burglehen an Philipp von Milz (Miltz).
Die Lehen der Truchsessen (Truchsessen) von Baldersheim sind an das Geschlecht derer von Bacherat (Bachrat) gekommen. Nachdem Philipp von Weinsberg (Philip von Weinsperg) diese Lehen durch das Landgericht des Herzogtums zu Franken als heimgefallene Lehen erhalten hat, hat er sie als Gnadenlehen an Hans von Bacherat den Älteren (Bachrat der Elter) verliehen. Nachdem die Herrschaft Reichelsburg (Raigelberg) 1521 an das Hochstift gekommen ist und Hans von Bacherat wenige Jahre später ohne männliche Erben stirbt, betrachtet Bischof Konrad von Thüngen diese Lehen als heimgefallen und verleiht sie an Konrad von Rosenberg (Rosenberg). Dagegen wendet sich Hans von Riedern (Hanns von Riedern), der Sohn von Hans Bacherats Schwester, da der Sitz Baldersheim mit seinen Zugehörungen ein Lehen sei, das auch matrilinear vererbt werden könne. Am Hofgericht des Bischofs findet darüber eine Verhandlung statt.
Fabian von Lisberg stirbt als letzter seiner Familie. Die heimgefallenen Lehen verleiht Bischof Konrad von Thüngen ein Jahr später seinem Marschall Hans von Milz (Miltz) als Gnadenlehen.
Der Klosterhof (Comiti und Ohosbach) in Würzburg ist ein von Wilhelm von Grumbach (Grumbach) an das Hochstift Würzburg heimgefallenes Lehen. Bischof Friedrich von Wirsberg verpfändet diesen Hof für 1000 Gulden an den Domherrn Kaspar von Würzburg (von Wirtzburgk).