Flügelau (Flugelaw) war eine Grafschaft. Ihr letzter Graf Konrad, (Grave Conrat der letzer) empfängt sie als Lehen des Stifts, das nach dem Aussterben seines Geschlechts von den Grafen von Hohenlohe getragen wird. Das Lehen besteht aus dem Schloss Kirchberg (Kirchberg das Sloss), das über 30 Pfund Heller järhlicher Grundzinsen verfügt, dem Kirchsatz der Kapelle im selben Ort, dem Kirchsatz auf den Pfarreien von Ilshofen (Vlleshofen), Roßfeld (Rossveld), Honhardt (Hohenhart), Ruppertshofen (Rutprechtshofen) und Wolpertshausen (Vffkershausen). Außerdem gehören zu diesen Herrschaftsrechten der Zoll von Wolpertshausen, das dortige Gericht an Mariae Himmelfahrt und Mariae Geburt und andere verpfändete Güter in derselben Ortschaft sowie Afterlehen in Ruppertshofen, das Dorf Niedersteinach (Niderstainach ain dorflein), eine Hube in Forst (ain hub zu Forst), eine Mühle und verschiedene andere Güter in Hessenau (Hasenaw), den halben Zehnt der neuen Rodung am Eichenwald zu Lendsiedel (Lentsidel), die Hälfte des Zehnten von Utzstetten (Utsteten), den ganzen Zehnten von Dietenhof (Dietenhoven), den Zehnten von Schlechtbach (Slurtzbach), die Gerichtsbarkeit von Mistlau mit der Vogtei über das Kloster in Mistlau (die gerichtbarkait zu Mistelaw sambt der vogtei vber die clause daselbst), den Zehnten am Schlagschatz von Jagstheim (den Leger Zehenden zu Jagshaim). Daneben enthält das Lehenbuch Bischof Albrechts von Hohenlohe noch Verweise auf die Kirchsätze von Lichtel (Liehenthal), Münster (Munster), Oberstetten (Obernstetten), Pfitzingen (Pfutzich), Rüsselhausen (Rusoldtshausen), Edelfingen (Ottelfingen), Oberbalbach (ObernBalbach), Wüstenrot (Wuestenrodt), Oberschüpf (Schüpff), Rot (Rodt), Altenmünster (Altenmunster), Tiefenbach (Tyrenssach), Wallhausen, wie Würzburger Quellen nahelegen (Wogelhausen so Hansen Herbarts zu Wirtzburg umb in ihrem Hause ernend).
Markgraf Hermann von Brandenburg (Marggraue Herman von B) fordert von Bischof Manegold von Neuenburg etliche Schlösser, Städte und Ländereien in Franken, die ihm erblich zustünden. Diese will der Bischof nicht übergeben da laut ihm die Ländereien und Orte an das Stift heimgefallen seien. Darüber kommt es zu Fehden und Angriffen, der Streit wird aber durch König Albrecht I. von Habsburg in Heilbronn beigelegt.
Hermann von Hain (Herman von Hain) hatte ein Burggut im Schloss Imelshausen (Irmeltzhausen im schloss), das nach seinem Tod zurück an das Hochstift fällt. Bischof Albrecht von Hohenlohe verleiht dieses an Eberhard Wolf (Eberharten wolfen) unter der Bedingung, dass er in der Burg wohnt und sich um das Lehen verdient macht. Das gleiche gilt für seine männlichen Erben. Sollten sie dort nicht wohnen, steht dem Bischof das Öffnungsrecht für das Burglehen zu.
Weitere Lehen und Mannlehen haben die Häußlein zur Zeit Rudolfs von Scherenberg getragen, die letzten waren Hermann und Johann, Vater und Sohn (Herman vnd Hanns die Heuslein vater vnd sune). Nach dem Tod seiner ersten Frau lebt Hermann mit Alhansen Arnolein zusammen und bekommt mit ihr 2 Söhne - Heinrich und Bartholomäus (Hantz vnd Bartholmes). Jahre später heiratet er sie in St. Linhart bei Adelsberg (Adelsperg) im Amt Hohenberg, worüber sein Sohn Johann wütend ist. Die Mannlehen gehen nach dem Tod Hermanns alleine auf den Sohn Johann über und als dieser stirbt kommt es zum Heimfall an Bischof Rudolf von Scherenberg. Dieser verleiht diese Lehen wiederum an Dietrich von Thüngen (dietz von Thungen).
Bischof Rudolf von Scherenberg verkauft den Zehnten von Herchsheim (Herichshaim) an Wilhelm und Walther Zobel von Giebelstadt (Wilhelm vnd Walther den Zöbeln zu Gibelstat) für 600 Gulden mit dem Recht auf Auslösung. Ein Achtel des Zehnten fällt Lorenz von Bibra heim und dieser verleiht es an Nikolaus von Dettelbach (Claus von Detelbach), der wiederum das Achtel an das Stift Würzburg verkauft. Noch ein Achtel am Zehnt sagt Lorenz von Bibra Adolf von Bibra (Adolf von Bibra) zu. Dieser stirbt und das Achtel wird an seinen Bruder Friedrich verliehen, der es wieder für 100 Gulden an das Stift verkauft.
Hainachtleiten (Hainachtleiten) ist ein Lager in der Würzburger Mark, jenseits des Steins zwischen dem Dürrbach (durbach) und dem kleinen Pfaffenberg (clainer pfaffenberg). Daran hat die Bürgerfamilie Lutz (Lutz) zu Würzburg den Weinzehnt, der ihnen von einem Bischof von Würzburg zum Mannlehen aufgetragen wurde. Da aber Nikolaus Lutz (Claus Lutz) zur Zeit Bischof Rudolf von Scherenbergs ohne männliche Nachkommen stirbt und die Brüder Bernhard und Friedrich von Wichsenstein (Bernhart vnd Fritz von Wichsenstain) etliche Forderungen an den Bischof haben, lässt er ihnen diesen Zehnt zum Mannlehen auftragen. Er behält allerdings seinen Nachfolgern und dem Stift vor, den genannten Zeht für 200 Gulden wieder abzulösen.
Ein Fischwasser bei Fladungen beginnt bei Gockenschatz (Gockenschatz) und verläuft bis vor die Stadt Fladungen (Fladingen). Dieses Fischwasser hat bis zu seinem Tod Lorenz Egotz (Lorentz Egotz) als Mannlehen des Stifts. Da er aber in der Regierungszeit Bischofs Lorenz von Bibra verstirbt, ohne männliche Nachkommen zu hinterlassen, fällt das Fischwasser an das Stift zurück. Zu diesem Rechtsvorgang gibt es laut der Nachtragshand noch weitere Hinweise unter dem Stichwort Saltzungen.
Sigmund Fuchs zu Burgpreppach (Sigmund, der letzt Fuchs von Braitbach) ist der letzte männliche Nachkomme seiner Linie und stirbt im Jahr 1541. Er trägt verschiedene Lehen des Stifts Würzburg, die er aus lehensrechtlichen Gründen nicht seiner Frau und seinen acht Töchtern vererben kann. Deswegen legt er in einer öffentlichen Bekanntmachung mit Wissen Bischof Konrads von Bibra ein Jahr vor seinem Tod im Jahr 1540 fest, dass seine Frau und Töchter die Hälfte des Werts der Lehen in Geld erhalten sollen. Um die Frage, wer seine Lehenserben werden sollen, entbrennt nach seinem Tod zwischen seiner Witwe, ihrenTöchtern und den anderen drei Linien der Familie Fuchs, die alle das gleiche Wappen im Schild und auf dem Helm führen, ein Streit, der im Jahr 1545 beendet wird.
Eintrag der Nachtragshand: Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt bewilligt Margaretha (Margaretha), der Schwester von Philipp Zollner von Rottenstein (Philip Zoller von Röttenstain) 2000 Gulden auf Philipps Lehen. Nach Philipps Tod fällt das Lehen wieder an Bischof Melchior, der die 2000 Gulden an Heinrich Wolf von Herbilstadt (Hainrich Wolff von herbilstat) verschreibt.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt befiehlt seinem Lehensmann Lorenz von Romrod (Lorentz von Rumrode), öffentlich und lehensrechtlich Anspruch auf die Mannlehen und Geldeinkünfte aus der Bede zu erheben, die zuvor der verstorbene Georg von Ebersberg (Jörg von Ebersserg) trug. Dabei handelt es sich um Güter in Bischofsheim (Bischofshaim), Pfarrweisach (Weissach), Oberfladungen (Obernfladungen), Schallfeld (Salchenfeld), Wenigentaft (Wenigen), Fischbach (Fischbach), Helmers (Hilmers) und weiteren Orten(vnndt an anderen orten).