Bischof Lorenz von Bibra leiht Erzbischof Uriel von Gemmingen (Vrieln zu Maintz) 5000 Gulden. Die Frist zur Rückzahlung der Summe wurde nicht eingehalten. Sein Nachfolger Erzbischof Albrecht von Brandenburg (Albrecht Cardinal)meldet lediglich 4500 Gulden. Er zahlt Bischof Konrad von Thüngen 3000 Gulden zurück. Und er verbürgt sich dafür, die übrigen 1500 Gulden bis zum 22. Februar 1520 zurück zu zahlen.
Der Herzog Johann von Sachsen (Hertzog Hanns von Sachsen) und Landgraf Phillip von Hessen (Landgraue Philips von Hessen) werfen dem Stift Würzburg vor, dass dieses ein Bündnis gegen sie errichtet habe. Kurz darauf gibt Landgraf Philpp bekannt, dass er dem Stift unrecht getan habe. Der hierdruch entstandene Nachteil für Bischof Konrad von Thüngen wird vom Domkapitel beglichen. Mitunter übertragen sie ihm ihren Anteil an der Mainmühle, somit gehört die Mühle ab diesem Zeitpunkt allein dem Würzburger Bischof.
Bischof Lorenz von Bibra leiht Erzbischof Albrecht von Brandenburg (Ertzbischofe Albrechten zu Maintz) 4500 Gulden. Davon zahlt er 3000 Gulden an Bischof Konrad II. von Thüngen zurück. Und er verbürgt sich dafür, die übrigen 1500 Gulden bis zum 22. Februar 1520 zurückzuzahlen.
Das Stift Würzburg tragen eine Rechtfertigung an das kaiserliche Kammergericht gegen die Markgrafen von Ansbach (Onoldsbach). Doktor Johann Balbo (doctor Johann B.) berichtet darüber und die Markgrafen geben an, sie seien in in seinem Protokoll in Bezug auf ihre Abstammung, Ehre, Würde und ihren Stand geschmäht worden. Um diese Angelegenheit kleinzuhalten, korrigiert Bischof Konrad von Thüngen dasselbige Protokoll.
Als Bischof Konrad von Thüngen seine Regierung antritt, ist er mit Graf Wilhelm IV. von Henneberg (Graue Wilhelmen) aufgrund von Streitigkeiten zwischen dem Stift Würzburg und der Grafschaft Henneberg in Bamberg zusammengekommen. In Bamberg wird beschlossen, dass die Belehnung des Grafen mit dem Marschallamt samt seiner Rechte und Zugehörungen rechtens sei. Um weitere Streitigkeiten zu verhindern, soll Graf Wilhelm nun auch ein Lehensbrief ausgestellt werden. Einige der Angelegenheiten können jedoch nicht geklärt werden und werden deshalb vertagt.
[...]Die Hennenberger reiten zu ihrem Herren um Bescheid zu geben, dass Graf Wilhelm das Marschallamt und andere seiner Lehen empfangen möchte, wie es zuvor sein Vater und er selbst zweimal gemacht haben. Diesbezüglich wurde in Bamberg ein Vertrag aufgesetzt, welcher im Bamberger Gebrechenbuch registriert ist. Im Anschluss kommt Graf Wilhlem IV. von Henneberg nach Würzburg und empfängt von Bischof Konrad von Thüngen im Stift Würzburg das Marschallamt. So wie zuvor sein Vater es empfangen hat und es an ihn weiter verlieh, wird er es ebenfalls an seine Erben weiter verleihen.
Der Bürgermeister und der Rat zu Würzburg lassen die aufständischen Bauern zu ihnen sprechen und verbünden sich mit denselben. Aufgrund des Bruchs mit der Obrigkeit nimmt Bischof Konrad von Thüngen ihnen ihren Anteil an der Mainmühle.
Bischof Konrad von Thüngen verkauft Matthias Brentz (Matthes Brentzen) eine Behausung an der Pleich beim Kirchhof der Juden für 400 Gulden. Er und seine Erben dürfen dort eine Mangel errichten und benutzen. Dafür soll er jährlich einen Gulden und ein Pfund Pfeffer als Erbzins bezahlen. Sollte es zu Schulden kommen, muss zusätzlich ein Handlohn entrichtet werden.
Bischof Konrad von Thüngen lässt anzeigen, dass er Graf Wilhelm (Graue Wilhelm) und seinen Forderungen von Rechtswegen nichts schuldig sei. Als aber Graf Wilhelm auf die Rückgabe des Marschallamtes beharrt und einen besiegelten Brief offenlegt, leiht Bischof Konrad von Thüngen Graf Wolfgang (Wolfen) die besagten Lehen, aber gegen die Rückgabe des Marschallamtes protesiert er. Bezüglich der Rückgabe des Amtes lässt er seinen Rat und ein Konzil zusammentreten.
Fast alle anderen Lehensstücke findet man in fremden Händen. Es ist zu vermuten, dass diese durch unrichtige Veränderung dorthin gekommen sind. Graf Wilhelm IV. von Henneberg (Graue Wilhelm) gibt dem Stift Würzburg das Marschallamt zurück, verweist allerdings die Untermarschälle von Bibra und von der Kere mit Empfängnis ihrer Ämter und Lehen nicht mit an das Stift. Daraufhin fordern Bischof Konrad von Thüngen und nach ihm Bischof Konrad von Bibra Jakob von der Kere ( Jacoben von der Kere), den damaligen Untererbmarschall des Stifts sowie Wilhelm von Bibra zu Schwebheim (Wilhelmen von Bibra zu Swebhaim) dazu auf, anzuzeigen was sie und ihre Erben als Untererbmarschälle von Graf Wilhelm und dessen Eltern für Lehen empfangen haben. Jacob von der Kere gibt ein Verzeichnis in die Kanzlei in welchem steht, was er als Untermarschall durch sein Amt zu Afterlehen zu verleihen hat. Dies ist zu den anderen Auszügen über das Marschallamt hinzugefügt worden. Aber was jeder von den Untererbmarschällen von Graf Wilhelm zu Lehen empfängt, das wollen sie nicht anzeigen.