Erhard Zollner zu Kleinlangenheim (Erhart Zolner von der Halburg zu Gaibach) wird von seiner Schwester (der Heldin zu Nurenberg) an das Landsgericht in Ansbach geladen. Bischof Konrad von Thüngen bestellt ihn allerdings wieder ab.
Johann Schmid von Lülsfeld (hansen schmid zu Lilsfeld) und Otto Hartman von Gerolzhofen (Otten Hartman bey Geriltzhouen) stellen eine Anforderung, welche Georg Ebern (Jörgen Ebnern) vor dem Landgericht in Ansbach bestellt.
Bischof Konrad von Thüngen erlässt die allgemeine Landesordnung für das Hochstift Würzburg. Diese enthält Informationen zu Art und Zeit von Zahlungen für Ausreisende und Bürger, unverpflichteten Einwohnern, Einigung, Abschied und Erlaubnis von Bürgern, Trinkstuben und Zeche, unnötige Verpflegung und Kosten auf Hochzeiten, Kindstaufen und Kirchwehen, gefährlichen Spielen, Fluten, Zutrinken, Wehr, Feldschäden, Rüge von aigen, Feldhütten, Versetzung von Gütern, anständigen Gütern, Bettlern, Zigeunern, fremde Gäste, Aufruhr, Wirtsordnung, zur Wahl von Rats- und Gerichtspersonen, zu Bürgermeistern und Ämtern, Stadtschreibern, vortreffliche Sachen, Ratssachen und -tage, Gemeine und Private Briefe, zur Behausung, Entsetzung, Diensten und Pflichten der Ämter, zum Gebot für Friedensbrecher und deren Verhaftung, Friedensgebot, zur Verrechnung von Gefällen und Zunft der Landschießenden.
Georg Keller (Jorg pfannmuss keller), Schultheiß von Markt Bibart (Markbibart ), schuldet Bischof Konrad von Thüngen 129 Gulden, zwei Pfund und vier Pfenning, 180 Malter und fünfeinhalb Metzen Korn, 54 Malter und vier Metzen Weizen, 211 Malter und sechs Metzen Dinkel sowie 358 Malter und drei Metzen Hafer. Da seine Kinder und deren Vormünder die Schulden nicht begleichen können, nimmt der Bischof stattdessen deren Behausung und Scheunen in Iphofen (Jphofen). Die übrigen Schulden werden zusammen mit weiteren Schulden aus dem Amt Neuburg (Neuburg) vom Bischof erlassen.
Bischof Konrad von Thüngen lässt ab 1525, nachdem er den Bauernkrieg im Gebiet des Hochstifts Würzburg niedergeschlagen sowie Aufständische wieder aufgenommen hat, den Oberrat nicht mehr abhalten. Bis zu seinem Tod gilt eine neue Polizeiordnung und es liegt nur noch beim Bischof, das Gemeinweisen wiederherzustellen. Dies wird durch seine Oberschultheiße ausgeführt. Nach seinem Tod wird Konrad von Bibra zum Bischof des Hochstifts Würzburg gewählt. Dieser erklärt 1540 in einem offenen Schreiben an die Stadt Würzburg selbst sowie die Vorstadt, dass der Oberrat wieder hergestellt wird und fortan an jedem Montag, Mittwoch und Freitag abgehalten werden soll. Fries verweist in Bezug auf die jeweilige Polizeiordnung auf ein gesondertes Buch der Kanzlei.
Bischof Konrad von Thüngen erteilt ein offenes Mandat. Dieses besagt, dass niemand an Sonntagen, Heiligenfesten oder anderen Tagen zu fremden Pfarreien gehen darf. Jeder soll zu jeder Zeit die Gottesdienste der eigenen Pfarrei besuchen und die heiligen Sakramente von seinem Pfarrer empfangen. Ein Jeder soll seinem Pfarrer die Opfer erbringen und den Regeln der Kirche folgen, um nicht in die Ungnade dieser zu fallen und ohne eine Strafe davon zu kommen.
Wolf Fuchs zu Haßfurt (wolf Fuchs zu Schweinshaubten) verkauft Wilhelm VI. von Bibra (wilhelmen von Bibra) mit Zustimmung von Bischof Lorenz von Bibra fünf Güter zu Ottendorf (Ottendorff) und ein Drittel des Zehnts zu Bayerhof (Baiern), im Amt Haßfurt (ambte Hasfurth) mit allen Zugehörungen sowie den Nutzungsrechten. Dies bestätigt Johann von Bibra (Hans von Bibra), der Erbe von Wilhelm VI. von Bibra, Bischof Konrad von Thüngen schriftlich.
Bischof Konrad von Thüngen erteilt ein weiteres Mandat, da sein erstes nicht befolgt wird. Er fordert die Untertanen auf, sich an die Satzungen und Ausreisungen der christlichen Kirche und des Bischofs zu halten. Außerdem sollen sie sich nicht von dem Handeln anderer beeinflussen lassen und er bittet sie, die vier Opfer zu erbringen und ihre Zinsen und Gülte zu zahlen, damit die Pfarrer und Seelsoger versorgt werden können.
Bischof Konrad von Thüngen verschreibt Margaretha Passauer, der Tochter von Kilian Passauer (Margarethen Kilian Passawers dochter), und ihrem Vormund 20 Gulden Zinsen auf jeden St. Thomas Tag für 400 Gulden Gesamtsumme. Die Ablösung hat er dem Hochstift Würzburg auf alle Vierteljahre vorbehalten.
Bischof Konrad von Thüngen stellt Peter Fischer (petter fischern) als seinen Otterfänger zu Ostheim (Osthaim) an. Er übergibt ihm einen offenen Befehlbrief, dass die Amtsmänner und Klöster, von denen das Hochstift Würzburg Atzung erhält, diese ebenfalls Peter Fischer gewähren sollen.