Die Stadt, das Amt und die Kellerei Gerolzhofen (Geroldshouen) sind mit allen Gefällen, Nutzungsrechten und Zugehörungen während der Regierungszeit Bischofs Gerhard von Schwarzburg verpfändet. An wen es verpfändet war, ist laut Fries nicht aufgezeichnet worden. Bischof Johann von Egloffstein leiht sich von Ritter Wilhelm von Thüngen, Hofmeister, (heren Wilhelmen von Thungen ritter seinem hofmaister) und löst damit die verpfändete Stadt, das Amt und die Kellerei Gerolzhofen wieder aus und verpfändet es weiter an Wilhelm von Thüngen.
Georg Voit von Rieneck (Gotz vogt von Rieneck) sind 6400 Gulden auf Stadt und Schloss Gemünden am Main sowie Rothenfels verpfändet. Wegen der hohen Zinsen, die er hierfür erhalten hatte, erlässt er dem Stift das Pfand und entzieht sich im Gegenzug aller Verpflichtungen, die er gegenüber Bischof Johann von Egloffstein hat.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet Stadt, Schloss und Amt Gemünden am Main (Gemunden) an Graf Andreas von Rieneck und Graf Thomas von Rieneck (Graue Endres und Graue Thomas vater und sone von Rieneck) für 5500 Gulden auf Wiederlösung. Der Bischof übergibt den Grafen einen Brief, der sich an Georg Voit von Rieneck (Gotz) richtet, damit dieser den Grafen Stadt, Schloss und Amt Gemünden übergibt, da es zuvor an ihn verpfändet war.
Nachdem Bischof Johann von Egloffstein Stadt, Schloss und Amt Gemünden am Main an die Grafen Andreas und Thomas von Rieneck (bede Graven) verpfändet, behält er sich und seinen Nachfolgern sowie dem Stift das Öffnungsrecht, die Reisrechte, Erbrechte, die Landsteuer und andere Rechte. Darüber stellen die beiden Grafen dem Bischof einen Revers aus.
Ritter Johann von Kronenberg (Hanns von Croneberg riter) leiht Bischof Gerhard von Schwarzburg 7200 Gulden, die er Johann von Kronenberg nach einer bestimmten Zeit wiedergeben soll. Für die Verpfändung werden eine Reihe von Bürgen aufgestellt: Graf Ludwig von Rieneck (Graue Ludwig von Rienek), Eberhard Schenk von Erbach (Schenck Erberhart von Erpach), Konrad Schenk von Erbach (Schenck Conrat von Erpach), Konrad von Bickenbach (her Conrad von Bickenbach), Werner Kolbing (Wernher Kolbing), Konrad von Fechenbach (Conrad von Vechenbach), Ludwig von Hutten (Ludwigen von Hutten), Johann von Rodenstein (Johann von Rotenstain), Burkhard (Burchart von Seckendorf), Georg Vogt (Gotz Vogt) und Richard von Elm (Reichart von Elma). Aber Johann von Kronenberg erhält das Pfand und die Zinsen dafür nicht wieder, weshalb die Bürgen eine Mahnung an Bischof Gerhard schicken. Nach dem Tod des Bischofs bezahlt dessen Nachfolger Bischof Johann von Egloffstein die Schulden bei Ritter Johann von Kronenberg auch nach vier Jahren im Amt nicht. Als Johann von Kronenberg das Geld wieder zurück möchte, setzt der Bischof eine neue Schuldverschreibung auf, die sowohl die ursprünglichen 7200 Gulden als auch die Zinsen von 800 Gulden beinhaltet. Der Bischof verpflichtet sich, diese Schulden in den nächsten zwei Jahren zubezahlen und verpfändet dem Ritter Johann von Kronenberg als Sicherhei die Stadt und das Amt Gerolzhofen (Geroldshofen). Für diese neue Verpfändung werden dieselben Bürgen wie zuvor aufgestellt und zusätzlich Domherr Heinrich von Witzleben (Hainrich von Witzleben domhere).
Bischof Johann von Egloffstein schuldet Johann von Steinau (Hanns von Stainaw) 370 Gulden. In Anbetracht der hohen Verzinsung erlässt Johann von Steinau dem Stift 230 Gulden Schulden und Bischof Johann von Egloffstein verpfändet ihm die noch verbleibenden 140 Gulden auf das Schloss Gersfeld und einen Teil des Ortes Gersfeld, welcher zum Schloss gehört. Zu der Verpfändung kommt noch das Gericht vf der Hart mit den dazugehörigen Dörfern, Leuten und Gütern, die zuvor Hermann von Schneeberg (Herman von Schneberg) innehatte. Außerdem gestattet der Bischof Johann von Steinau, 100 Gulden am Schloss Gersfeld zu verbauen. Der Bischof behält sich jedoch das Wiederlösungsrecht und das Öffnungsrecht vor. Für das Widerlösungsrecht wird festgesetzt, dass bei einer Ablösung in den nächsten zwei Jahren 1500 Gulden Ablösungssumme zu zahlen sind, danach aber nur noch 150 Gulden. Über diese Handlung stellt Johann von Steinau dem Bischof einen Revers aus.
Nachdem Bischof Johann von Egloffstein Güter an Johann von Steinau (Hanns von Stainaw) verpfändet, die ursprünglich Hermann von Schneeberg (Herman von Schneberg) innehatte, stellt der Bischof Johann von Steinau eine Urkunde aus, in der steht, dass Hermann von Schneeberg keinerlei Ansprüche auf besagte Güter erheben darf, da er zu dieser Zeit im Gefängnis des Bischofs sitzt.
Nachdem Bischof Johann von Egloffstein Güter an Johann von Steinau (Hanns von Stainaw) verpfändet, die ursprünglich Hermann von Schneeberg (Herman von Schneberg) innehatte, stellt der Bischof Johann von Steinau eine Urkunde aus, in der steht, dass Hermann von Schneeberg keinerlei Ansprüche auf besagte Güter erheben darf, da er zu dieser Zeit im Gefängnis des Bischofs sitzt. Die Ursache für den Gefängnisaufenthalt erläutert Fries folgendermaßen: Hermann von Schneeberg widersetzt sich dem Stift und, obwohl der Bischof ihn auffordert, dies zu unterlassen, hört er nicht auf. Deshalb zieht Bischof Johann von Egloffstein im Jahr 1402 mit einem Heer nach Gersfeld. Aber einige Leute, die nicht namentlich genannt sind, legen Fürsprache für Hermann von Schneeberg ein und können den Bischof überreden, wieder abzuziehen, allerdings unter der Bedingung, dass dem Bischof das ewige Öffnungsrecht für das Schloss Gersfeld zustehen soll. Hermann von Schneeberg stimmt dem zu und verspricht, demnächst nach Würzburg zu kommen, um dies schriftlich festzuhalten. Er erscheint jedoch nicht, weshalb der Bischof im Jahr 1405 erneut mit einem Heer nach Gersfeld zieht. Er gewinnt und nimmt Hermann von Schneeberg gefangen. Nachdem dann das Schloss fast ein ganzes Jahr unter der Verwaltung des Bischofs stand, verpfändet er es an Johann von Stainau für 140 Gulden, wie zuvor erläutert. Nachdem nun erneut einige Leute für Hermann von Schneeberg Fürsprache einlegen, entlässt ihn der Bischof aus dem Gefängnis und er erhält das Schloss Gersfeld zurück, allerdings unter der Bedingung, dass er es dem Stift zu Erblehen macht und der Bischof das ewige Öffnungsrecht erhält. Dieser Handel wird auch am Landgericht des Herzogtums Franken so bestätigt.
Dietrich Hundlein (Dietrich Hundlein) schuldet Bischof Johann von Egloffstein 550 Gulden. Diese verpfändet er ihm auf der Landbede oder Landsteuer zu Gemünden am Main (Gemunden).
Weil Bischof Johann von Egloffstein dem Ritter Johann von Kronenberg (Hern Johanns vn Cronenberg) seine Schulden von 8000 Gulden nicht zurückbezahlt, behält der Ritter die ihm dafür verpfändete Stadt und das Amt Gerolzhofen mit allen Zugehörungen. Mit der Einwilligung Bischofs Johann von Egloffstein bezahlt Apel von Stotternheim (Apel von Stoternhaim) die Hälfte der 8000 Gulden Schulden. Dafür erhält Apel von Stotternheim die Hälfte der Stadt und des Amts Gerolzhofen als Pfand.