Der Hof Katzenwicher befindet sich je zur Hälfte im Besitz der Grafen von Schwarzburg und der Domherren von Herbilstadt (Herbilstat). Bischof Johann von Egloffstein kauft den Grafen Heinrich, Albrecht und Günther von Schwarzburg ihre Hälfte für 300 Gulden ab.
Bischof Johann von Egloffstein kauft die Hälfte am Hof Katzenwicher für 150 Gulden vom Domherr Wilhelm von Herbilstadt (Herbilstat).
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet Schloss und Amt Klingenberg (Clingenberg) mitsamt den dazugehörigen Dörfern Einwohnern, Gütern, Rechten, Nutzrechten, Gerichtsrechten usw. mit Ausnahme der geistlichen und weltlichen Obrigkeit für 7050 Gulden an Dietrich von Heidingsfeld (Haidingsveld). Es wird verabredet, dass die Leibeigenen (armen leut) jährlich keine höhere Bede als 450 Gulden abgeben müssen. Folgende Dörfer sind laut Nachtragsschreiber betroffen: Wipfeld (Wipfelt), Schwanfeld (Schwanfelt), Theilheim (Delheim), Ober- und Untereisenheim (Ober/ Under Eissenhaim), Gernach (Gernach), Unterspiesheim (Nidern Spieshaim), Lindach (Lintach), Tothaim, Stammheim (Strunhaim), Öttershausen (Ottrichshausen), Wadenbrunn (Wattichenbron), Kolitzheim (Colitzhaim), Hirschfeld (Hirsfurth), Heidenfeld (Haidenvelt) und New Rodt (eventuell Röthlein).
Der verstorbene Bischof Gerhard von Schwarzburg hatte 5000 Gulden von den Schweigerern (Swaigerern) erhalten und versprochen, ihnen dafür Einkünfte in Stadtschwarzach (Swartzach) und Kitzingen (Kitzingen) zuzuweisen, was aber wegen unglücklichen Umständen nicht geschehen ist. Bischof Johann von Egloffstein und das Domkapitel schließen mit Eckhard, Wilhelm und Peter Schweigerer (Swaigerer) nach deren hefftiger vorderung folgenden Vertrag: die Schweigerer sollen Bischof Johann 600 Gulden bar übergeben und erhalten dagegen Schloss, Stadt und Amt Karlburg (Carlburg) und Karlstadt (Carlstat) mit allen Gefällen und Nutzrechten so lange verpfändet, bis sie die Pfandsumme von 5600 Gulden zurückerhalten haben. Danach sollen Schloss, Stadt und Amt wie bereits zuvor wieder an das Domkapitel verpfändet sein. Den Schweigerern wird dies schriftlich bestätigt.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet den Anteil des Hochstifts am Wein- und Getreidezehnt von Karsbach (Carlsbach) an Reicholf von Elm (Elma). Von diesem Geschäft ebenfalls betroffen sind laut Nachtragsschreiber Harrbach (Harbach), Wernfeld (Wernfelt) und die heutige Wüstung Gainfurt (Gainfurth).
Die Bürger von Karlstadt (Carlstat) befürchten, dass sie von den Schweigerern (Swaigerer) zu sehr belastet werden, wenn sie in deren Gewalt kommen. Deshalb übernehmen sie den Großteil der Pfandsumme in Höhe von 5000 Gulden und verpflichten sich auf drei Zahlungsziele. Bischof Johann von Egloffstein übernimmt die restlichen 600 Gulden, damit die Gesamtschuld abgetragen wird und Schloss, Stadt und Amt wieder abgelöst werden. Bischof Johann befreit außerdem die Bürger von Karlstadt für sechs Jahre von sämtlichen Abgaben.
Da Bischof Johann von Egloffstein in Geldnot steckt, erhält er vom Domkapitel soviel, dass sich seine Schulden bei diesem auf insgesamt 30000 Gulden erhöhen. Bischof Johann verkauft daher Schloss, Stadt und Amt mit allen Zugehörungen mit Ausnahme der geistlichen und weltlichen Lehen urtätlich an das Domkapiel, behält sich jedoch ein ewiges Ablösungsrecht vor. Das Domkapitel bestätigt dies schriftlich.
Bischof Johann von Egloffstein erlaubt dem Domkapitel, 500 Gulden für Baumaßnahmen am Schloss Karlburg (Carlburg) zu verwenden. Im Gegenzug bezahlt das Domkapitel die Schulden des Bischofs in Höhe von 300 Gulden bei Reicholf von Elm (Elma) und gibt außerdem noch Bargeld, so dass sich insgesamt eine Summe von 1800 Gulden ergibt. Bischof Johann erhöht die bisherige Pfandsumme von 30000 Gulden um diesen Betrag und bestätigt dem Domkapitel dies schriftlich.
Nach Bischof Johann von Egloffsteins Tod leiht das Domkapitel dessen Nachfolger Johann von Brunn 9200 Gulden zur Ablösung von Schloss Zabelstein und etlicher Dörfer im Amt Karlburg (Carlburg). Bischof Johann erhöht die bisherige Pfandsumme von 30000 Gulden um diesen Betrag und gibt dem Domkapitel eine neue Verschreibung. Das Domkapitel bestätigt dies schriftlich.
Der Mainzer Bischof Johann II. von Nassau, der Würzburger Bischof Johann von Brunn, der Bamberger Bischof Albrecht von Wertheim, die Thüringer Landgrafen Friedrich und Wilhelm sowie die Stadt Nürnberg zerstören die Burg Katz (Catza) wegen der Raubzüge, die von dort ausgehen. Eberhard von der Kere (von der Kere) und seine Verwandten müssen auf alle ihre Rechte verzichten und dies in einem Revers bestätigen.