Ein Hof namens zu den Rewerein liegt in Iphofen (in der stat Iphoven). Bischof Iring von Reinstein-Homburg verpfändet ihn für 10 Pfund Heller an Otto Fuchs von Haßfurt (Ot Fuchs). Bischof Berthold von Sternberg löst den Hof wieder aus der Verpfändung und verpfändet ihn seinerseits an Heinrich Zuchendorf (Hainrich Zuchendorf). Bischof Manegold von Neuenburg löst die Verschreibung und verpfändet den Hof der Priorin und dem Konvent des Klosters Frauenaurach, das dem Dominikanerorden ( Priorin vnd Convent zu Frawenaurach prediger ordens) angehört. Er bestimmt, dass die Dominikanerinnen der bischöflichen Kammer dafür jährlich 3 Pfund Heller zahlen, der Hof aber von jeder sonstigen Abgabe befreit sei. Bischof Johann von Grumbach bestätigt dies im Jahr 1455. Bischof Rudolf von Scherenberg bestätigt dies am 26. August 1467.
Konrad von Bickenbach (Her Conrat von Bickenbach) übergibt Bischof Rudolf von Scherenberg das Dorf Fuchsstadt, das im Amt Homburg a. d. Wern liegt, (Fuchstat, das dorf im ambt Hohenberg nit weit von Hamelburg gelegen) mit allen Rechten, der gesamten Gerichtsherrschaft, allen Zugehörungen und Nutzungsrechten. Dafür verpfändet Bischof Rudolf ihm, seiner Frau Agnes und seinen Kindern Konrad und Susanne (Agnes seine Hausfraw, Conrat vnd Susanne ire sune vnd dochter) ein Leibgeding über jährlich 90 Gulden aus der Bede zu Retzbach und Sachsenheim (dorfere Retzbach vnd Sachsenshaim).
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet Friedrich Freitag (Fritz Freitag) jährliche Einkünfte von 20 Gulden aus der Bede von Rothenfels (Rotenfels). Dieses Pfand ist mit einer Hauptsumme von 400 Gulden wieder auszulösen. Nach einiger Zeit erhält Johann Mertin (Johann Mertin) das Pfand und seine Einnahmen.
Graf Georg I. von Henneberg (Graue Georg von Hennenberg) übergibt die Burg Hildenburg (schloß Hildenburg) mit ihren Zugehörungen auf Bitten des Bischofs Johann von Grumbach an Adolf Marschalk (Adolf Marschalck) und verkauft dem Stift die Burg Steinach an der Saale (schloß Stainaw an der Sa) für 2000 Gulden zurück. Nach seinem Tod erhält sein Sohn Otto von Henneberg-Aschach (Graue Ot von Henneberg) Stadt und Amt Fladungen sowie die beiden Dörfer Vachdorf und Leutersdorf (Vachdorf vnd Leutersdorf). Dieser erhält darüber von Bischof Rudolf von Scherenberg eine neue Verschreibung über 9990 Gulden.
Graf Otto von Henneberg-Aschach (Graue Ot) gibt alle Ansprüche an den Burgen Hildenberg und Steinach an der Saale(Slossere Hiltenburg vnd Stainaw) auf und stellt dem Bischof darüber eine Quittung aus.
Bischof Rudolf von Scherenberg und das Stift Würzburg befinden sich mit Jodokus Freund, einem Kriegsknecht des Mainzer Erzbischofs (Jobst Freund, ain Mainzter knecht) sowie dessen Helfer Heinrich Steller (Haintz Steller) aufgrund eines Erbfalls und daraus resultierender Geldforderungen in Fehde. Pfalzgraf Philipp versöhnt beide Parteien wieder.
Bischof Rudolf verpfändet Graf Otto von Henneberg-Aschach (Graue Oten) Stadt und Amt Fladungen sowie weitere Dörfer, die bereits in einem voranstehenden Eintrag genannt werden, erneut. Er bietet ihm an, dies wieder für die Kaufsumme von 9990 Gulden zu tun, was Graf Otto allerdings mit dem Hinweis ablehnt, ihm müssten außer dieser Hauptsumme 1110 Gulden bezahlt werden. Nach seiner Ansicht sei der Wert der Gulden in Gold seit dem Jahr 1435 gefallen, als sein Vater das Pfand um diese Summe erhalten habe, was einem Zeitraum von 47 Jahren entspricht. Bischof Rudolf weigert sich unter Verweis auf verschiedene Ursachen. In diesen Streit mischen sich auch der Dompropst der Dekan und das Kapitel ein und verpflichten sich dem Grafen, für diese Inflation innerhalb von zwei Jahren 600 rheinische Gulden zu bezahlen. Darüber stellt Bischof Rudolf ihnen einen Brief aus, in dem er sich verpflichtet, ihnen seinerseits die 600 Gulden zurückzuzahlen.
Bischof Rudolf von Scherenberg gibt der Stadt Fladungen (Fladungen) eine Stadtordnung.
Agnes Forstmeisterin von Gelnhausen (Forstmaisterin Agnes) verklagt Bischof Rudolf von Scherenberg aufgrund verschiedener Schäden, die Martin Forstmeister von Gelnhausen (Mertin Forstmaister von Gailnhausen) durch eine Bürgschaft erhielt, die er dem Hochstift leistete. Das Gericht unter dem Pfalzgrafen bei Rhein spricht den Bischof jedoch nach weltlichem Recht frei.
Bischof Rudolf von Scherenberg verleiht Konrad Heuner, dem Schultheiß von Fuchsstadt (Contz Hewner sein Schultaiss), ein Lagerhaus (ain Gaden) in Fuchsstadt. Er behält sich und seinen nachfolgenden Bischöfen das Widerrufsrecht vor, für den Fall, dass sie es selbst benötigen.