Bischof Johann von Grumbach nimmt 2300 Gulden vom Prior und Konvent zu Ilmbach und verschreibt ihnen dafür den halben Zehnt zu Ober- und Unterspiesheim (Obern vnd nideren Spieshaim). Er stellt die Bedingung, dass zur Ablösung der Zehnts nicht mehr als 1800 Gulden gezahlt werden müssen. Bischof Konrad von Bibra löst den Zehnt dann für 1800 Gulden ab.
Die Hutnacher in der Stadt und im Stift Würzburg organisieren sich in einer Bruderschaft. Bischof Rudolf gibt ihnen eine Ordnung. Bischof Lorenz von Bibra verbessert diese Ordnung. Bischof Konrad von Thüngen bestätigt die Ordnung ebenfalls und gibt den Befehl, sich daran zu halten. Auch Bischof Konrad von Bibra bestätigt die Ordnung.
Nachtragshand: Jodokus Pastzman (Job Pastzman) verpfändet mit Wissen Bischof Konrad von Thüngens sein Haus für 200 Gulden auf 3 Jahre. Wenig später kauft Bischof Konrad von Bibra das Haus für 700 Gulden. Außerdem wird noch ein Haus von Jakob Düring (Jacob During), Keller zu Haßfurt (Hasfurt), für Amtsschulden von Bischof Konrad von Thüngen eingenommen und von Bischof Konrad von Bibra an Georg Ringer (Jorg Ringer) für 250 Gulden verkauft.
Der Dechant und das Kapitel des Stifts Haug erlauben ihrem Chorbruder Johann Armbruster (Johann Armbrester), Lizentiat theol., unter Fürsprache Bischof Konrad von Bibras, die Kollegs in Worms (Worms) und Regensburg (Regenspurg) zu besuchen.
Bischof Konrad von Thüngen gibt Margaretha Warter (Margarete Warter) im Dietricher Viertelhofe auf dem Graben zu Würzbueg eine Stube, einen Boden, zwei Kammern und einen Kalter zu lebenslangem Gebrauch. Margaretha stirbt 1541. Dieselben Güter gibt Bischof Konrad von Bibra ebenfalls zu lebenslangem Gebrauch an den Silberboten Michael Hensler (Michel Hensler).
Bischof Konrad von Bibra überschreibt Nikolaus von Heffeng (Claus von Heffeng) zu Ephausen 100 Gulden für die 2000 Gulden, die er Graf Wilhelm von Henneberg (Graff Wilhelm) geliehen hat und die dieser für den Kauf des Amtes Mainberg (ambts Mainberg) verwendet hat. 1548 löst er diese wieder aus.
Bischof Konrad von Bibra verträgt sich mit den Brüdern Moritz und Hartung von Stein zu Ostheim (Moritz vnd Hartung vom Stain). Der Rest ist unleserlich.
Bischof Konrad von Bibra verkauft die Erbstücke und Feldgüter des im vorigen Eintrag genannten Hofes, nämlich die Äcker, Weingarten, Viehzucht, Gärten und die Hofstätte in der Stadt, für 1400 Gulden an die Stadt Heidingsfeld (Haidingsueld). Der Pfennigzins, nämlich 33 Pfund 4d und 2 altd. 2 Pfund, wird für ein Osterlamm gerechnet. 2 Pfund 3 werdig Wachs oder für 1 Pfund 28d 37 Eimer 1,5 Achtel und 1 Maß Gultwein samt dem gebührenden Handlohn sind dem Stift vorbehalten. Allerdings gibt der Bischof jährlich 18 Eimer Wein zum Mönchberg (Munchberg) aus.
Bischof Konrad von Bibra äußert ebenfalls ein solches Verbot. Er fügt hinzu, dass Geistliche und Weltliche ihr Hunde anleinen müssen, wenn sie sie durch die Landwehr in die Stadt hinein oder heraus führen. Eine Missachtung der Verodnung wird bestraft. Wenn ein Knecht diese Verordnung missachtet, muss er jedes Mal einen Gulden in den Almosenkasten legen oder körperlich gezüchtigt werden.
Johann von Ostheim (hans von Osthaim) als Stellvertreter von Margaretha von Bastheim (Margaretha von Basthaim), Valentin von Merlau (Valtin von Merlaw) und sein Bruder, der Schultheiß zu Fulda Heinrich von Merlau (Haintz Merlaw) sowie Achatz von Eich (Achatz von Eich) als Vormund des Franz von Griechskuchen (Frantz von Griechskuchen), die Brüder Johann, Georg und Christoph Groß von Christan zu Swarendorff (Hans Jorg vnd Christoff die grossen von Cristans), Wolf von Fulbach zu Elensdorff (Wolff von Fulbach) und Moritz und Hartung von Stein zu Ostheim (Moritz vnd hartung vom Stain zu Osthaimb) schreiben an Bischof Konrad von Bibra. Philipp von Herbilstatt (Philip von Herbilstat) hinterlässt 100 Gulden Zins von 2000 Gulden in Gold auf der Steuer zu Würzburg (Wertzb) und 50 Gulden Zins von 1000 Gulden Hauptsumme auf der Steuer zu Königshofen im Grabfeld (Konigshouen In grabfeldt). Die 2000 Gulden samt der 100 Gulden Zins sollen zum zweiten Teil an Valentin und Heinrich von Merlau und zum dritten Teil an Wolf von Fulbach und Moritz und Hartung von Stein gehen. Die 1000 Gulden samt 50 Gulden Zins gehen an Margaretha von Bastheim. Die übrigen Erben verzichten.