Der Dechant Eitel Hiltmar (Eiteln hilmar) verpfändet den Zoll von Ochsenfurt für 1000 Gulden auf Wiederlösung an Georg von Bebenburg (Georgen von Bebenburg). Der Zoll wird vom Domkapitel abgelöst und kann von einem Bischof für 1000 Gulden wieder an das Hochstift Würzburg gebracht werden.
Bischof Johann von Brunn verpfändet das Dorf Frickenhausen (Frickenhausen) für 974 Gulden an Georg von Bebenburg (Bebenburg). Später wird diese Verschreibung wieder abgelöst.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 3: Von Gerhard von Schwarzburg bis Johann II. von Brunn (Fontes Herbipolenses 3), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1999.
Bischof Johann von Brunn soll den Wertheimer (Werthaim) Getreidezehnt an Georg von Bebenburg (Bebenburg) verpfändet haben.
Das Hochstift Würzburg besitzt den dritten Teil am Zehnt zu Bergtheim (Berchthaim), den Bischof Johann von Brunn für 700 fl an Georg von Bebenburg (Bebenburg) mit der Bedingung verkauft, dass er diesen Zehnt als Mannlehen tragen muss.
Fries gibt an, wo ein Urteilsbrief von Georg von Bebenburg (Georgen von Bebenburgs), etliche Güter von Oberschwarzach betreffend, zu finden ist.
Für seine treuen Dienste und zum Schutz des Wildbanns des Hochstifts Würzburg verleiht Bischof Johann von Brunn seinem obersten Jägermeister Erkinger von Seinsheim (Erckingern Hern zu Schwartzenberg), seinen Söhnen Johann und Sigmund von Schwarzenberg (Hansen vnd Sigmunden) und deren Erben die folgenden Wildfuhrten und Wildbannne: Zum einen den Bernheimer wald mit allen zugehörigen Gründen und Wildfuhren, der zuvor Johann von Hohenlohe (Johans Her zu Hohenlohe) gehört hat. Diese Gebiet geht bis zur lucken, von dort aus über das zwerckmor vor Obergailnau (Geilnaw) bis nach Hohenburg, von Hornberg (Hornburg) nach Haltenbergstetten (Haldenbergstetten), von dort aus in das Lienthal und weiter bis nach Seldeneck (Seldeneck). Außerdem erhält er das hoch holtzlein bei Uffenheim (vffenheim), das Buch, das Frawen thaler Holtz sowie die Wälder, die um Creglingen (Kreglingen) liegen. Er erhält auch den fuchsberg, die Sultz und alles was dazu gehört. Dies schließt alle Wälder ein, die von dort bis jenseits der Ebrach (Ebrach) liegen, die von Geiselwind (Geiselwinden) über Schlüsselfeld (Schlusselfelt) bis an die Rimbach (Rintbach) fließt. Die Wildfuhren auf beiden Seiten der Rimbach gehören ebenfalls dazu. Die Grenzen bilden der Weg, der von Prühl (pruel) nach Appenfelden führt(appenfelden) und die Rimbach, die hinab zur Haslach (Haslach) fließt. Zuletzt erhält er noch den Schwanberg und den Santberg zusammen mit anderen Wildbannen des zuvor genannten von Hohenlohe und dessen Erben. Hinten angehängt werden einige Wildfuhrten und Wildbanne, die vom Lehen ausgenommen sind und die der Bischof anderen Grafen und Herren zu Lehen gemacht hat. Diese gehörten dem verstorbenen Graf Leonhard von Castell (Linhart grafen zu Castel) und werden vom Bischof an Gottfried Schenk von Limpurg (den Schenken von Limpurg), Konrad von Weinsberg (Conraden Hern zu weinsberg) und seinen Hofmeister Georg von Bebenburg (Jorgen von Bebenburg) verliehen.
In den Streitigkeiten zwischen Georg von Bebenburg (Bebenburg) und Konrad von Thüngfeld (Thunfeld) wegen des Schlosses Stollberg (Stolberg) spricht Bischof Rudolf von Scherenberg Recht.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Georg von Bebenburg (Georgen von Bebenburg) die drei Seen um Markt Bibart (Biburt) für 1700 Gulden. Er verpfändet ihm auch das Amt Stollberg (Stolberg), davon schreibt Fries jedoch unter dem Buchstaben S. Bischof Rudolf von Scherenberg löst die drei Seen wieder an das Hochstift Würzburg ab und zahlt Georg von Babenburg 1000 Gulden in Bar aus. Die übrigen 700 Gulden überträgt er auf den Pfandschilling des Amts Stollberg.
Der Ritter Georg von Bebenburg (Bebenburg) unternimmt an der Burg Stollberg (Stolberg) etliche Bauarbeiten. Dafür zahlt Bischof Rudolf von Scherenberg dessen Sohn Wilhelm von Bebenburg 300 Gulden.