Bischof Albrecht von Hohenlohe verpfändet Lamprecht von Bibra (Lamprechten von Bibra) Schloss und Amt Rothenfels (Rottenfels) für 400 Pfund. Die Ablösesumme beträgt 4000 Pfund.
König Karl IV. (konig carl der virt) verpfändet Bischof Albrecht von Hohenlohe und dem Hochstift Würzburg aufgrund seiner nützlichen Dienste und der Schäden, die sie genommen haben, 1200 Mark Silber auf die Juden von Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg). Der Bischof soll, nach seiner Forderung an das Reich, das Recht auf die Juden haben.
König Karl IV. (konig Carl der virt) zahlt Bischof Albrecht von Hohenlohe und Heinrich Diemar (Heinrichen diremang), aufgrund ihrer ehrlichen und nützlichen Dienste dem Reich gegenüber 1600 Pfund Heller. Mit Zustimmung der Stadt Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg) wird eine Satzung aufgesetzt. Diese beinhaltet das Reichsgericht, das Amt Rothenburg, das Ungelt, den Zoll, das Geleit und 100 Pfund Heller jährlich auf die Steuer zu Rothenburg sowie das Investiturrecht über den Rat zu Rothenburg. Zudem noch die dazugehörigen Nutzungen, Gefälle und Rechte. Das darf dem Bischof nicht verwährt werden, bis die 1000 Mark Silber abgelöst sind.
König Karl IV. (konig carl der viert) berechtigt Bischof Albrecht von Hohenlohe und das Hochstift Würzburg, die Schulen, Kirchen, Häuser, Höfe, Hausräte, Kleinode, fahrenden Besitz, Schulden, Forderungen, Aussprachen und alle weiteren Güter der Juden in der Stadt Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg), sowie alle Forderungen und Rechte, die er und das Reich an ihnen haben zu verkaufen. Der Bischof und das Stift dürfen die Güter und Rechte an andere verkaufen oder weitergeben, jedoch muss ein Verkauf oder eine Weitergabe erst vom König bestätigt werden.
Als die Bürger von Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg) sich nicht zu Bischof Albrecht von Hohenlohe bekennen wollen, schreibt König Karl IV. ( konig carl) den Bürgern von Prag aus einen Brief. In dem königlichen Brief gebietet er den Bürgern, dem Reich zu huldigen und sich dem Bischof sowie dem Hochstift Würzburg unterzuordnen. Der Offizial des geistlichen Gerichts zu der Roten Tür in Würzburg beglaubigt den Brief des Königs.
Zwischen Bischof Albrecht von Hohenlohe, dessen Verbündeten und Helfern sowie den Bürgern der Stadt Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg) und deren Verbündeten kommt es zu kriegerischen Unruhen. Die Auseinandersetzungen werden durch König Karl IV. (konig Carl) geschlichtet. Die Stadt Rothenburg wird aufgrund der Uneinigekeit mit dem Schloss frei und gelöst von dem Bischof. Dies beinhaltet zudem die in ihr lebenden Christen und Juden.
Bischof Albrecht von Hohenlohe soll der Stadt Rothenburg ob der Tauber die Briefe des Königs und der Stadt wiedergeben. Im Gegenzug soll auch die Stadt dem Bischof seine Briefe zurückgeben.
Die Stadt Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg) soll Bischof Albrecht von Hohenlohe 4000 Gulden und weitere 2500 Gulden bis Maria Lichtmess bezahlen.
Der Bischof von Würzburg ist von der Schuld der in Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg) lebenden Juden und dem Hauptgut, sowie dem Schaden derer Erben freigesprochen.
Graf Hermann III. von Henneberg-Aschach (Herman von Hennenberg) und dessen Ehefrau Agnes von Schwarzburg-Blankenburg (agnes) verkaufen Bischof Albrecht von Hohenlohe und dem Hochstift Würzburg das Dorf Saal an der Saale (Sale) im Amt Vellberg (wildberg), die Hälfte des Schloss Vellberg (wiltberg), ihre Hälfte des Gerichts und die sich in der Zent befindende freien und unfreien Leute. Dies geschieht mit dem Zuspruch Graf Berthold von Henneberg-Hartenberg (Bertholds von Hennenberg) und den Herren von Hertenberg (Hartenberg).